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   BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87   

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https://dejure.org/1987,3704
BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87 (https://dejure.org/1987,3704)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1987 - 1 StR 529/87 (https://dejure.org/1987,3704)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 (https://dejure.org/1987,3704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Tateinheit beim Abtransport von Diebesgut mit einem Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 52

Papierfundstellen

  • BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87
    Da diese fortgesetzte Tat aber nicht in der Lage ist, die schwereren 16 Diebstahlstaten zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 29, 288, 291; BGHSt 33, 4 NJW 1984, 2838), ist auszusprechen, daß das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils in Tateinheit mit den 16 Diebstahlstaten steht.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87
    Da diese fortgesetzte Tat aber nicht in der Lage ist, die schwereren 16 Diebstahlstaten zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 29, 288, 291; BGHSt 33, 4 NJW 1984, 2838), ist auszusprechen, daß das Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils in Tateinheit mit den 16 Diebstahlstaten steht.
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87
    Demgemäß steht die Vollendung der Diebstahlstaten in diesen Fällen jeweils in Tateinheit mit dem fortgesetzten Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 173/21

    Tateinheit zwischen Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Damit stehen die Delikte im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 5 StR 497/15; vom 27. November 2013 - 2 StR 82/13; vom 6. März 2012 - 1 StR 28/12; vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    In diesen Fällen stehen die Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Tat des Diebstahls in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 Rn. 1 und vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 Rn. 2).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 498/94

    Diebstahl - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Tateinheit - Konkurrenzen

    Deshalb ist in diesem Fall zugunsten des Angeklagten anzunehmen, daß der Diebstahl noch nicht beendet war, als das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis begann (vgl. BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 1 sowie BGH, Beschlüsse vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80 - und vom 1. Juli 1981 - 2 StR 201/81).
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