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   BGH, 03.03.1989 - 2 StR 564/88   

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https://dejure.org/1989,7405
BGH, 03.03.1989 - 2 StR 564/88 (https://dejure.org/1989,7405)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1989 - 2 StR 564/88 (https://dejure.org/1989,7405)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1989 - 2 StR 564/88 (https://dejure.org/1989,7405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Versagung einer Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Verfahrenshindernis 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 StR 564/88
    Diese Vorschrift setzt eine gerichtliche Schuldfeststellung voraus, weil allein in diesem Fall die Verurteilung nur an dem Verfahrenshindernis scheitert (BGHSt 29, 168).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine Entscheidung über eine Entschädigung des Beschuldigten nach § 8 StrEG hatte der Senat nicht zu treffen, weil er nicht selbst nach § 354 Abs. 1 StPO in der Sache entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 378/07, StraFo 2008, 266; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8 Rn. 33) oder das Verfahren eingestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1989 - 2 StR 564/88, BGHR StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Verfahrenshindernis 1).
  • KG, 02.09.2021 - 1 Ws 30/21

    Unterbliebene Kosten- und Auslagenentscheidung; Versagung der Feststellung einer

    Umso mehr muss der Ausschlusstatbestand eingreifen, wenn gerichtlich festgestellt ist, dass der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und nur deshalb nicht bestraft werden kann, weil ein Verfahrenshindernis vorliegt (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 294; BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 3; BGHSt 29, 168).
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