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   BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95   

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BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95 (https://dejure.org/1996,2536)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1996 - 5 StR 322/95 (https://dejure.org/1996,2536)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 (https://dejure.org/1996,2536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3
  • NStZ-RR 1996, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    bb) Die Berufung auf allgemeine Rechtsgrundsätze, wie sie auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Ausdruck gefunden haben, kann im Interesse der Rechtssicherheit nur in extremen Ausnahmefällen einen im Tatzeitrecht vorgesehenen Rechtfertigungsgrund als unbeachtlich erweisen und damit die Geltung des strafrechtlichen Tötungsverbotes bekräftigen (zu den Folgen der Nichtigkeit eines Rechtfertigungsgrundes vgl. BGH NJW 1995, 2728, 2732).

    Die besondere Gewichtung der Menschenrechte seit dem zweiten Weltkrieg, die eine Antwort auf die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen war, läßt es zu, das Tötungsverbot heute noch stärker zu betonen, als es in den rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Prozesse zum Ausdruck gekommen ist (BGH NJW 1995, 2728, 2731 = Abschn. D II 3c, aa) der zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehenen Entscheidung).

    Es mag naheliegen, daß das allgemeine Grenzregime der DDR mit den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktsystems abgestimmt gewesen ist (vgl. auch BGH NJW 1995, 2728, 2730).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    a) Ein solches Hindernis kann nicht aus den Bestimmungen des Einigungsvertrages hergeleitet werden (BGHSt 39, 1, 5 f.; 39, 168, 174 ff.).

    Sie stehen im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (BGHSt 39, 168, 190 ff.; vgl. auch die zum Abdruck in BGHSt vorgesehene Senatsentscheidung NJW 1995, 3324, 3332).

    Wie der Senat ausgeführt hat, gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Gerichte der DDR angenommen haben, irrige Vorstellungen über die Rechtswidrigkeit einer Tötungshandlung ständen der Annahme einer vorsätzlichen Tötung entgegen (BGHSt 39, 168, 191).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    a) Ein solches Hindernis kann nicht aus den Bestimmungen des Einigungsvertrages hergeleitet werden (BGHSt 39, 1, 5 f.; 39, 168, 174 ff.).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    "Offensichtlich" im Sinne des § 5 Abs. 1 WStG ist die Rechtswidrigkeit der Tat nur, wenn sie jenseits aller Zweifel liegt; der Soldat hat keine Prüfungspflicht (BGHSt 39, 1, 33 m. w. N., 39, 168, 189).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    c) Der Senat hat bereits eingehend dargelegt, daß die in der DDR erlassenen Amnestien nicht der Strafverfolgung entgegenstehen, soweit die Strafverfolgungsbehörden der DDR bis zum Abschluß der jeweiligen Amnestie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben (BGHSt 39, 353, 358 ff.; vgl. auch BGH NJW 1995, 3324 - zum Abdruck in BGHSt 41, 247 bestimmt -).

    Sie stehen im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (BGHSt 39, 168, 190 ff.; vgl. auch die zum Abdruck in BGHSt vorgesehene Senatsentscheidung NJW 1995, 3324, 3332).

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe -

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    c) Der Senat hat bereits eingehend dargelegt, daß die in der DDR erlassenen Amnestien nicht der Strafverfolgung entgegenstehen, soweit die Strafverfolgungsbehörden der DDR bis zum Abschluß der jeweiligen Amnestie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben (BGHSt 39, 353, 358 ff.; vgl. auch BGH NJW 1995, 3324 - zum Abdruck in BGHSt 41, 247 bestimmt -).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Mit den nachrichtendienstlichen Straftaten, auf die sich der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277) bezieht, können Verbrechen gegen das Leben nicht gleichgesetzt werden; deswegen kann das dort entwickelte Verfahrenshindernis - entgegen der Ansicht der Revision des Angeklagten C. - nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Dies hat der Senat - für eine andere Tatzeit, aber mit hier unverändert geltenden Erwägungen - bereits festgestellt (BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 -, insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt).

    Die Verurteilung des Beschwerdeführers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen der Vergatterung sowohl für den Fall, daß er sie selbst erteilt, oder auch für den Fall, daß er sie delegiert hatte, ist - auch auf der Basis des Strafrechts der DDR rechtsfehlerfrei (vgl. zum einen BGHSt 42, 65, 67; zum anderen BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 -, auch insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2001, 364).

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96

    Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten

    Daß die Grundsätze der (nachrichtendienstliche Straftaten betreffenden) Entscheidung BVerfGE 92, 277 auf Verbrechen gegen das Leben nicht übertragen werden können, hat der Senat ebenfalls bereits ausgesprochen (vgl. Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt).

    Ebenso ist es für die Rechtswidrigkeit der Tat (vgl. grundlegend BGHSt 39, 1, 14 ff. [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92]; zusammenfassend BGHSt 41, 101, 103 ff.) ohne Bedeutung, daß das allgemeine Grenzregime der DDR naheliegend mit den anderen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktsystems abgestimmt war (BGH NStZ-RR 1996, 323, 324 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 nicht abgedruckt).

    Zum Gesichtspunkt des Handelns auf Befehl verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 = NStZ-RR 1996, 323.

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

    Für § 5 Abs. 1 WStG, § 258 Abs. 1 StGB-DDR hat der Bundesgerichtshof dies bereits entschieden (BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 = NStZ-RR 1996, 323 ff,).

    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits allen Zweifels auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten oder Vollzugsbediensteten nicht (BGHSt 39, 1, 33; 39, 168, 189; 40, 241, 250 f.; 41, 10, 15; NStZ 1993, 488; 1995, 286; NStZ-RR 1996, 323 ff.).

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

    Das Verhalten des Angeklagten, der als Grenzsoldat mit bedingtem Tötungsvorsatz auf einen bewaffneten Fahnenflüchtigen geschossen hat, um dessen Flucht zu verhindern, ist jedenfalls entschuldigt, weil eine Rechtswidrigkeit des hierauf gerichteten Schießbefehls - entsprechend § 5 Abs. 1 WStG - für den Angeklagten nach den ihm bekannten Umständen nicht offensichtlich war (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3).
  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95

    Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von

    Dazu ist im Urteil vom 24. April 1996 (BGH NStZ-RR 1996, 323, 324 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 nicht abgedruckt) ausgeführt:.
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