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   BGH, 17.11.1988 - 1 StR 588/88   

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BGH, 17.11.1988 - 1 StR 588/88 (https://dejure.org/1988,6896)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1988 - 1 StR 588/88 (https://dejure.org/1988,6896)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1988 - 1 StR 588/88 (https://dejure.org/1988,6896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR WaffG § 37 Springmesser 1
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.02.2003 - 5 StR 402/02

    Waffe im technischen Sinne (Springmesser); Strafzumessung bei Gehilfen / Beihilfe

    Zudem fallen nach Nr. 37.2.6 WaffVwV Springmesser unter anderem dann unter das Verbot des § 37 Abs. 1 Nr. 5 WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil ihrer Klinge länger als 8, 5 cm ist (vgl. hierzu BGHR WaffG § 37 Springmesser 1; Steindorf in Erbs/Kohlhaas aaO § 37 WaffG Rdn. 14).
  • BGH, 09.04.1991 - 1 StR 4/91

    Beschränkung der Strafverfolgung hinsichtlich der unerlaubten Ausübung der

    Zu dem ausgeschiedenen Tatvorwurf hat das Landgericht sich nicht mit der Frage befaßt, ob das Springmesser nach Größe, (im Tenor und in den Gründen unterschiedlich angegebener) Länge oder Schärfe als Taschenmesser anzusehen sein könnte (§ 37 Abs. 1 Satz 2 WaffG i. V. mit Nr. 37.2.6 WaffVwV; vgl. BGH, Beschl. vom 17. November 1988 - 1 StR 588/88).
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