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   BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93   

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https://dejure.org/1993,2253
BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93 (https://dejure.org/1993,2253)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1993 - 4 StR 326/93 (https://dejure.org/1993,2253)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93 (https://dejure.org/1993,2253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über halbautomatische Selbstladekurzwaffen und Schusswaffen - Unerlaubtes Führen von Waffen - Anordnung von Maßregeln - Verletzung sachlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; WaffG § 53 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Dafür, daß die Strafkammer von der Richtigkeit der geständigen Einlassungen beider Angeklagter nicht überzeugt gewesen sein könnte (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1 und 3), ist nichts hervorgetreten.
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Zudem sprachen schon die äußeren Umstände, namentlich die Menge des Rauschgifts und die Art und Weise, in der die Haschischplatten im Koffer versteckt zusammen mit zwei geladenen Schußwaffen transportiert wurden, von vornherein gegen die Annahme, daß das in dem Koffer befindliche Rauschgift lediglich für den Eigenverbrauch bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 131), zumal da sich "Anhaltspunkte für einen ins Gewicht fallenden eigenen Drogenkonsum der Angeklagten" nicht ergeben haben (UA 7).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Denn schon die Inbesitznahme eines Betäubungsmittels mit der Absicht, es gewinnbringend zu verwerten, ist als unerlaubtes Handeltreiben anzusehen, ohne daß es auf die Vornahme umsatzfördernder Handlungen ankommt (BGHSt 30, 359, 360 f; BGH NStZ 1993, 44, 45).
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93

    Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Vergewaltigung und Raub

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Schon im Hinblick darauf, daß die Strafkammer allein wegen der Vergehen gegen das Waffengesetz auf Einzelfreiheitsstrafen von je zwei Jahren sechs Monaten erkannt hat, schließt es der Senat mit Sicherheit aus, daß die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Würdigung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1993 - 4 StR 342/93 - m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1993 - 1 StR 112/93

    Milderes Gesetz - Konkurrenz - Verhältnis

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Die Einführung eines minder schweren Falles durch Abs. 2 der neuen Vorschrift führt zu keinem anderen Ergebnis, denn der darin vorgesehene Strafrahmen ist weiter als der in § 29 Abs. 1 BtMG a.F. bestimmte Normalstrafrahmen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1993 - 1 StR 108/93 und vom 30. März 1993 - 1 StR 112/93).
  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Bei diesen handelt es sich vielmehr um Tatwerkzeuge, deren Einziehung sich nach § 74 StGB bestimmt (BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1).
  • BGH, 05.11.1992 - 4 StR 506/92

    Möglichkeit der Beurteilung der ausschließlich gewinnorientierten Motivation des

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Im übrigen ist auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne die strafschärfende Berücksichtigung des Umstands, der Täter habe nicht aus eigener Abhängigkeit heraus, sondern allein um seines finanziellen Vorteils willen den Betäubungsmittelhandel betrieben, ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB möglich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 642/87

    Keine feststellbare Herabsetzung der Steuerungsfähigkeit bei der Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Dafür, daß die Strafkammer von der Richtigkeit der geständigen Einlassungen beider Angeklagter nicht überzeugt gewesen sein könnte (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1 und 3), ist nichts hervorgetreten.
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 108/93

    Strafrahmen - Milderes Recht - Verbrechen - Vergehen - Normalstrafrahmen - Minder

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Die Einführung eines minder schweren Falles durch Abs. 2 der neuen Vorschrift führt zu keinem anderen Ergebnis, denn der darin vorgesehene Strafrahmen ist weiter als der in § 29 Abs. 1 BtMG a.F. bestimmte Normalstrafrahmen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1993 - 1 StR 108/93 und vom 30. März 1993 - 1 StR 112/93).
  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 120/90

    Strafzumessung - Verwerfliche Motivation - Richterliche Bewertung - Handel mit

    Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93
    Im übrigen ist auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne die strafschärfende Berücksichtigung des Umstands, der Täter habe nicht aus eigener Abhängigkeit heraus, sondern allein um seines finanziellen Vorteils willen den Betäubungsmittelhandel betrieben, ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB möglich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82

    Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Denn der gleichzeitige Transport der Schußwaffe nebst Munition und des Rauschgifts - versteckt in demselben Pkw - verbindet sämtliche von dem Angeklagten verwirklichten Straftatbestände zu ein und derselben Handlung im Rechtssinne (BGH NStZ 1982, 512; 1989, 38; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93; Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 53 WaffG Anm. 10 b).
  • BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen -

    Soweit der Generalbundesanwalt eine Änderung des Schuldspruchs dahingehend erstrebt, daß der Angeklagte im Fall II. 1.a der Urteilsgründe "wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" zu verurteilen ist (S. 4 der Antragsschrift), kann dem schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15.6.1992 (BGBl 1, 1302) eingefügte Verbrechenstatbestand des ? 29 a BtMG erst am 22.9.1992 in Kraft getreten ist und das Landgericht zu Recht das mildere Tatzeitrecht angewendet hat (? 2 Abs. 3 StGB; vgl.Senatsurteil v. 26.08.1993 - 4 StR 326/93).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Dieser enge tatsächliche Zusammenhang legt die Annahme von Tateinheit zwischen den ideell konkurrierenden Straftaten nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB und nach § 86 a Abs. 1 Nr. 2 StGB einerseits und dem Vergehen nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a lit. a WaffG andererseits nahe (vgl. für den gleichzeitigen Transport von Betäubungsmitteln und Waffen: BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93; für die gleichzeitige Einfuhr von Betäubungsmitteln und Waffen: BGH NJW 1989, 726, 727).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00

    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von

    Zu diesen Waffendelikten (§ 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a) und b) WaffG) stehen die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) und des unerlaubten Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit Betäubungsmitteln in Tateinheit, da sie, soweit es den Transport der für den Verkauf bestimmten Drogenmenge aus dem Vorrat des Angeklagten betrifft, durch dieselbe Handlung verwirklicht wurden (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 m. N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 1 Ws 111/12

    Voraussetzungen der Entschädigung für die Beschlagnahme eines Pkw; Ausschluss der

    Das Transportfahrzeug ist kein Beziehungsgegenstand, sondern ein Tatwerkzeug, das nur unter den Voraussetzungen des § 74 StGB eingezogen werden kann (BGH, 1 StR 731/90 vom 28. Mai 1991, Rdnr. 6; 1 StR 439/91 vom 6. August 1991, Rdnr. 6; 1 StR 495/93, Rdnr. 17; 4 StR 326/93, Rdnr. 12; beide vom 26. August 1993 ), die hier nicht gegeben waren.
  • BGH, 25.04.1994 - 5 StR 189/94

    Handeltreiben - Waffenbesitz - Tateinheit - Kofferraum - Pkw

    Der gleichzeitige Transport der Waffen und des Rauschgifts im Kofferraum des Pkw verletzt sämtliche von dem Angeklagten verwirklichten Straftatbestände durch ein und dieselbe Handlung (vgl. BGHR WaffG § 53 III Konkurrenzen 3 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1996 - 2 StR 297/96

    Beibehalten eines Ausspruchs über eine Gesamtfreiheitsstrafe trotz Entfallens

    Dies hat zur Folge, daß die Verstöße gegen das Waffengesetz in den Fällen II 3 (Führen) und II 4 (Ausüben der tatsächlichen Gewalt) tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3, Konkurrenzen 2) und demgemäß auch zu den übrigen im Fall II 3 der Urteilsgründe verwirklichten Straftatbeständen in Tateinheit stehen (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3, Konkurrenzen 3 und 4).
  • BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Rechtfertigung von Tateinheit bei

    Denn die Beendigung der Geldfälschung und der versuchte Betrug fallen mit dem Führen und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Selbstladekurzwaffe zusammen, was die Annahme von Tateinheit rechtfertigt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 und 4; StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 6, 14, 15 und 27).
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

    Auch die Einführung eines minder schweren Falles durch § 29 a Abs. 2 BtMG n.F. führt zu keinem anderen Ergebnis; denn der darin vorgesehene Strafrahmen ist weiter als der in § 29 Abs. 1 BtMG a.F. bestimmte (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 4 StR 326/93 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 441/93

    Geltungsbereich des Strafrechts: Anwendung des milderen Gesetzes

    Ferner ist der in § 29 Abs. 1 BtMG a.F. bestimmte Normalstrafrahmen, den die Strafkammer in Anbetracht der von ihr angeführten Milderungsgründe und des Umstandes, daß die in Rede stehende Schiffsladung Haschisch möglicherweise überhaupt nicht existierte, hätte anwenden können, geringer als derjenige, den § 29 a Abs. 2 BtMG n.F. für minder schwere Fälle vorsieht (vgl. BGH, Beschl. v. 30. März 1993 - 1 StR 112/93 = StV 1993, 364; Beschl. v. 7. September 1993 - 1 StR 491/93; Urt. v. 26. August 1993 - 4 StR 326/93).
  • LG Neuruppin, 03.03.2020 - 11 KLs 37/19
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 749/94

    Betäubungsmittel - Vorschrift

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 5/95

    Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe - Tateinheit

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