Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 21
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Dagegen bleibt ein Interesse des Beklagten, die vom Kläger erstrebte und mit der Auskunftsklage vorbereitete Durchsetzung des Leistungsanspruchs zu verhindern oder zu erschweren, bei der Bewertung außer Betracht (…Urteil vom 20. Juni 1991 - I ZR 13/90 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 17;… Beschluß vom 10. Juni 1991 - II ZR 66/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 11; Urteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 21;… Urteil vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 49/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 16;… Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 77/93 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 24;… Urteil vom 27. November 1991 - VIII ZR 37/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 19 und § 3 Rechtsmittelinteresse 13;… Beschluß vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 20;… Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 21 und die im Vorlagebeschluß aaO. angeführten weiteren Nachweise; a.A. Kammergericht NJW-RR 1988, 1214 f., OLG Saarbrücken JB 1985, 1238;… zum Schrifttum vgl. die Hinweise im Vorlagebeschluß aaO.). - BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 16.03.2009 - 14 U 150/08
Verfahrensrecht - Streitwert bei Auskunftsverlangen
b) Das Interesse der beklagten Partei, die vom Kläger letztlich erstrebte Leistung nicht erbringen zu müssen, muss bei der Bewertung außer Betracht bleiben; denn dieses Interesse wird durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht berührt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1993, III ZR 48/92 juris-Rdnr. 4 m. w. N.).Denn ihr würden dann aufgrund ihrer Verurteilung zur Auskunftserteilung gegenüber den Klägerinnen insoweit keine (ggf. weitere Kosten auslösende) Vollstreckungsmaßnahmen drohen, da in einem solchen Fall einer entsprechenden Erklärung der Beklagten, den Systemhersteller selbst nicht zu kennen und ihn infolge Verweigerung einer Mitwirkung des ausführenden Subunternehmers auch nicht eigenständig in Erfahrung bringen zu können, Erfüllungswirkung beikäme (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1993, III ZR 48/92 juris-Rdnr. 8 f.).
Denn wenn ein zur Auskunftserteilung Verurteilter erklärt, nicht mehr als das Mitgeteilte zu wissen und in Erfahrung bringen zu können, so hat er seiner Auskunftspflicht genügt, mag auch die erteilte Auskunft objektiv unrichtig oder unvollständig sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1993, III ZR 48/92 juris-Rdnr. 8).
- BGH, 09.11.2000 - IX ZB 112/00
Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft
Nach einer Verurteilung zur Auskunftserteilung bestimmt sich der Wert der Beschwer nach dem Abwehrinteresse des Verurteilten, d.h. danach, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Auskunftserteilung erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 21; vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050). - BGH, 13.07.1993 - III ZB 26/93
Streitwert: Herausgabe - Urkunden - Notar
Das Revisionsgericht kann diese Festsetzung nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen nicht dem Gesetz entsprechenden Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92 -, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt). - OLG Frankfurt, 31.01.2002 - 1 W 20/01
Zwangsvollstreckung: Auskunftserteilung zur Provisionsberechnung eines …
In einem solchen Fall ist für Vollstreckungsmaßnahmen kein Raum; vielmehr trägt das Gesetz dem Interesse des Auskunftsberechtigten, eine wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft zu erhalten, dadurch Rechnung, daß es ihm gegen den Pflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gewährt (BGH, Urteil vom 14.6.1993, III ZR 48/92, BGHR BGB § 260 Auskunftsanspruch 2). - BGH, 25.01.1995 - XII ZB 157/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 03.11.1999 - 5 WF 94/99
Auskunft, Aufstellung, systematische Rechtsschutzbedürfnis,; Schriftform, …
Sonst ist für Vollstreckungsmaßnahmen kein Raum; dem Interesse des Auskunftsberechtigten, eine wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft zu erhalten, wird in der Bekräftigungsstufe entsprochen, die im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) mit dem Auskunftsverlangen verbunden werden kann (BGH BGHR BGB § 260 - Auskunftsanspruch 1 und 2). - BGH, 28.09.1995 - III ZB 21/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.04.1997 - II ZR 287/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Sie betreiben juristische Internetseiten?