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   BGH, 18.05.1989 - III ZR 204/88   

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BGH, 18.05.1989 - III ZR 204/88 (https://dejure.org/1989,8118)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1989 - III ZR 204/88 (https://dejure.org/1989,8118)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - III ZR 204/88 (https://dejure.org/1989,8118)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Negative Feststellung 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus BGH, 18.05.1989 - III ZR 204/88
    Das gilt selbst dann, wenn - wie das Berufungsgericht meint - der Beklagte damit zum Ausdruck gebracht hat, er mache den Darlehensrückzahlungsanspruch lediglich zur Abwehr der Klageforderung, also nur aufrechnungsweise, geltend; denn von einer solchen einseitigen Erklärung geht keinerlei Bindungswirkung für den Beklagten aus (vgl. BGH Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - BGHR ZPO § 256 Abs. 1 - Negative Feststellung 2).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 250/86

    Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars - Anforderungen an die Vernehmung

    Auszug aus BGH, 18.05.1989 - III ZR 204/88
    Die Vernehmung einer Partei nach § 448 ZPO setzt voraus, daß das Ergebnis der Verhandlung und einer durchgeführten Beweisaufnahme nicht ausreicht, die richterliche Überzeugung von der Richtigkeit der Darstellung der einen oder anderen Partei zu begründen, daß aber jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung besteht (Senatsurteil vom 10. März 1988 - III ZR 250/86 - BGHR ZPO § 448 - Ermessensgrenzen 3).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auch eine nicht bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung des Forderungsprätendenten bewirkt nicht den Wegfall des Feststellungsinteresses (BGH, Urt. v. 1. Februar 1988 aaO; v. 18. Mai 1989 - III ZR 204/88, BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Negative Feststellung 3; v. 5. Juli 1993 aaO).
  • AG Bielefeld, 25.01.2013 - 405 C 195/12

    Entschädigung wegen Teilrücktritts aus einem Reisevertrag vor Reisebeginn

    Eine nicht bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung des Forderungsprätendenten bewirkt jedoch nicht den Wegfall des Feststellungsinteresses (BGH, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18.05.1989, III ZR 204/88; BGH, Urteil vom 01.02.1989, II ZR 152/87).
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