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   BGH, 06.10.1989 - V ZR 283/86   

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BGH, 06.10.1989 - V ZR 283/86 (https://dejure.org/1989,1971)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1989 - V ZR 283/86 (https://dejure.org/1989,1971)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - V ZR 283/86 (https://dejure.org/1989,1971)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Abweisung einer Zahlungsklage - Rechtskraftwirkung

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Amtsprüfung 1
  • WM 1989, 1897
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Aber auch dann, wenn eine im Vorprozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfrage lediglich Vorfrage für die Entscheidung des nachfolgenden Rechtsstreits ist, hat das Revisionsgericht die Rechtskraft der früheren Entscheidung und die sich daraus ergebende Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204, 3205 und vom 6. Oktober 1989 - V ZR 283/86 - BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Amtsprüfung 1 m.N.; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 322 Rdn. 20; Hk-ZPO/Saenger 2. Aufl. § 322 Rdn. 16).
  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

    Vorsorglich weist der Senat für ein etwaiges Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet lediglich in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger gegen die Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 und 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12), nicht dagegen, dass die Beklagte einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 27).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Bei einer klageabweisenden Entscheidung ist der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Entscheidungsbegründung (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - zu III 1 der Gründe, NJW 1993, 3204; 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86 - zu II 2 b der Gründe, WM 1989, 1897) .
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Vorsorglich weist der Senat für ein etwaiges Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet lediglich in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger gegen die Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 und vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12), nicht dagegen, dass die Beklagte einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann.
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs erwächst danach in Rechtskraft, daß der Kläger am Schluß der mündlichen Verhandlung im Vorprozeß gegen den Beklagten keinen Zahlungsanspruch hatte (BGH Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 283/86 - BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Klageabweisung 1).

    Diesen Verstoß gegen die Rechtskraft einer früheren Entscheidung hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHZ 36, 365, 367 m.w.N.; BGH Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 283/96 - BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Amtsprüfung 1).

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10

    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil

    Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989, V ZR 263/86, WM 1989, 1897).

    aa) Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989  V ZR 263/86, WM 1989, 1897 Rn. 17 bei juris).

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94

    Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden

    Es hat nicht verkannt, daß durch die Teilabweisung der Klage im Vorprozeß zwischen den Parteien eine Rechtskraftwirkung in Betracht kommt, die bedeutet, daß im jetzt anhängigen Rechtsstreit die Frage, ob den Klägern auf dem streitigen Verbindungsstück eine Dienstbarkeit oder ein Notwegrecht zusteht, grundsätzlich einer erneuten rechtlichen Würdigung nicht zugänglich ist (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1989, V ZR 283/86, WM 1989, 1897, 1899).
  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89

    Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen

    Abgesehen davon ist die Rechtskraft des in einem Vorprozeß ergangenen Urteils von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 36, 365, 367; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989 V ZR 283/86, WM 1989, 1897, 1899).
  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 72/21

    Rechtskraft eines Urteils betreffend die Abweisung eine Klage wegen des fehlenden

    (1) Geklärt ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bei der Abweisung einer Zahlungsklage als derzeit unbegründet gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger bis zu dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch gegen den Beklagten hatte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1898; BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

    Bei einer klagabweisenden Entscheidung ist jedoch der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Urteilsbegründung (Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 mwN; vgl. auch Beschluss vom 7. Juli 2022 - V ZB 75/21, NZM 2022, 754 Rn. 11; BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334; Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205).

  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 193/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Vorsorglich weist der Senat für ein etwaiges Folgeverfahren darauf hin, dass aus der Abweisung des Rückgewähranspruchs als derzeit unbegründet lediglich in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger gegen die Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899 und 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12), nicht dagegen, dass die Beklagte einem solchen Anspruch nicht weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 29 U 180/16

    Rechtskraftwirkung des eine Werklohnklage teils endgültig, teils als derzeit

  • OLG Koblenz, 11.05.2006 - 5 U 1806/05

    Haftung des Bauherrn für Avalzinsen wegen verspäteter Rückgabe einer

  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 52/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung an rechtskräftiges Urteil -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 45/17

    Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld - ehemaliger Mitarbeiter bei den

  • BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwerdewert einer Unterlassungsklage bei

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08

    Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen

  • OLG Brandenburg, 05.01.2001 - 4 U 62/00

    Rechtskraft eines die Klage auf Zahlung von Werklohn abweisenden Urteils

  • OLG Dresden, 24.09.2009 - 9 U 1430/08

    DIN-gerecht gearbeitet, trotzdem mangelhaft?

  • OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 12 U 38/98

    Pflichten des Architekten bei Planung eines Wohnhauses in einem

  • FG Sachsen, 07.07.2004 - 6 K 1255/03

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Zeitpunkt der Auflösung von Rückstellungen für

  • OLG Jena, 14.08.1996 - 7 U 1253/95

    Wie oft kann eine Werklohnforderung eingeklagt werden?

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