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   BGH, 24.09.1987 - I ARZ 749/86   

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https://dejure.org/1987,6430
BGH, 24.09.1987 - I ARZ 749/86 (https://dejure.org/1987,6430)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1987 - I ARZ 749/86 (https://dejure.org/1987,6430)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1987 - I ARZ 749/86 (https://dejure.org/1987,6430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gerichtsstandes beim Vorliegen des besonderen Gerichtsstandes des Erfüllungsortes - Gerichtsstandsbestimmung bei Abweisung durch das Gericht des besonderen Gerichtsstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 36 Nr. 3 Erfüllungsort 1
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    aa) Der Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels der Kaufsache folgt aus dem auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch und ist beim Grundstückskauf am selben Ort wie dieser, nämlich am Ort der Belegenheit des Grundstücks, zu erfüllen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 29 Rn. 25 Stichwort: Kaufvertrag; BGH Beschluss vom 24. September 1987 - I ARZ 749/86, juris).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Das Berufungsgericht hat hierzu unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1987 (I AZR 749/86, BGHR ZPO § 36 Nr. 3 Erfüllungsort 1) die Verpflichtung der Beklagten gezählt, dem Kläger Grundstücke in Spanien, in den USA und in Uruguay zu übertragen.
  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von

    Indes entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der überwiegenden Auffassung in der Literatur, den Leistungsort für die aus einem Kaufvertrag geschuldete Übereignung eines Grundstücks am Ort des Grundstücks anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 14; Beschluss vom 24. September 1987, I ARZ 749/86, juris Rn. 1; BayObLG, Beschluss vom 21. März 2002, 1Z AR 20/02, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Dezember 2021, 5 Sa 3/21, NJW-RR 2022, 432 Rn. 12; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 29 Rn. 28; Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.35 und 25.51; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 29 Rn. 61).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 20/02

    Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatz bei Grundstückskauf

    Auch wenn dieser Gewährleistungsanspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist, folgt er doch unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch und ist jedenfalls beim Grundstückskauf an demselben Ort wie dieser zu erfüllen, nämlich am Ort der Belegenheit des Grundstücks (§ 269 Abs. 1 BGB; vgl. BGHR ZPO § 29 Gewährleistung 1 = § 36 Nr. 3 Erfüllungsort 1; BayObLG MDR 1998, 736/737; Staudinger/Honsell BGB 1995, § 463 Rn. 80; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Kaufvertrag", "Schadensersatz").
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen

    Auch wenn dieser Gewährleistungsanspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist, folgt er doch unmittelbar aus dem ursprünglichen auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch und ist jedenfalls beim Grundstückskauf an demselben Ort wie dieser zu erfüllen (BGHR ZPO § 29 Gewährleistung 1/Grundstückskauf; Senatsbeschluß vom 15.10.1991 - AR 1Z 87/91; Zöller/Vollkommer ZPO 20. Aufl. § 29 Rn. 25 "Kaufvertrag" a. E.).
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