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   BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00   

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https://dejure.org/2000,1314
BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00 (https://dejure.org/2000,1314)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - III ZB 8/00 (https://dejure.org/2000,1314)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 (https://dejure.org/2000,1314)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag - Prospekthaftung - Schadensersatz - Eigentumswohnung - Sofortige Beschwerde - Berufungsfrist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzungsantrag - Einlegung - Berufung - Antrag - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 518 Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 518; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2
    Begründung einer unzulässigen bedingten Berufung als Berufungseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 114, § 519 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 77 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1590
  • BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung 6
  • VersR 2001, 480
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.1992 - V ZB 6/92

    Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung - Wiederherstellung der

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Die nachfolgende Einschränkung, die Einlegung der Berufung werde von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht, nimmt die Erklärung zur Einlegung eines Rechtsmittels trotz der gleichzeitigen Bitte um Schriftsatznachlaß für die Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs, auf die das Oberlandesgericht maßgeblich abstellt, nicht (vollständig) zurück, sondern stellt sie, wie in dem Fall BGHZ 4, 54 oder in den Fallgestaltungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823, lediglich unter eine Bedingung.

    Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO; vom 24. Juni 1999 aaO; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).

    Diese vom Berufungsgericht unterlassene Entscheidung kann jetzt der Bundesgerichtshof als Beschwerdegericht treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO).

  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO; vom 24. Juni 1999 aaO; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).

    Einer bedürftigen Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfeantrag gestellt hat, ist nach der Entscheidung hierüber auf Antrag regelmäßig Wiedereinsetzung zu gewähren, da die Partei dann ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten (§ 233 ZPO; st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732, 733; vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823); das gilt auch dann, wenn das zulässige Prozeßkostenhilfegesuch mit einer unwirksamen Berufungseinlegung verbunden wurde (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 aaO) oder die Berufungsbegründung schließlich - unwirksam - ohne Bewilligung der Prozeßkostenhilfe erfolgte (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271).

  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Die nachfolgende Einschränkung, die Einlegung der Berufung werde von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht, nimmt die Erklärung zur Einlegung eines Rechtsmittels trotz der gleichzeitigen Bitte um Schriftsatznachlaß für die Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs, auf die das Oberlandesgericht maßgeblich abstellt, nicht (vollständig) zurück, sondern stellt sie, wie in dem Fall BGHZ 4, 54 oder in den Fallgestaltungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823, lediglich unter eine Bedingung.

    Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO; vom 24. Juni 1999 aaO; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).

  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dafür nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; Beschluß vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 - BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung, unbedingte 4).

    Der Wortlaut der Berufungsschrift vom 16. Juni 1999, der auf die Einlegung der Berufung Bezug nimmt und diese an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe knüpft, nicht lediglich die Durchführung des Berufungsverfahrens (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 aaO) und auch nicht etwa einen Wiedereinsetzungsantrag ankündigt (so in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1993 - XII ZR 142/92 - FamRZ 93, 1427), ist aber insoweit eindeutig.

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Die nachfolgende Einschränkung, die Einlegung der Berufung werde von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht, nimmt die Erklärung zur Einlegung eines Rechtsmittels trotz der gleichzeitigen Bitte um Schriftsatznachlaß für die Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs, auf die das Oberlandesgericht maßgeblich abstellt, nicht (vollständig) zurück, sondern stellt sie, wie in dem Fall BGHZ 4, 54 oder in den Fallgestaltungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823, lediglich unter eine Bedingung.

    Einer bedürftigen Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfeantrag gestellt hat, ist nach der Entscheidung hierüber auf Antrag regelmäßig Wiedereinsetzung zu gewähren, da die Partei dann ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten (§ 233 ZPO; st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732, 733; vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823); das gilt auch dann, wenn das zulässige Prozeßkostenhilfegesuch mit einer unwirksamen Berufungseinlegung verbunden wurde (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 aaO) oder die Berufungsbegründung schließlich - unwirksam - ohne Bewilligung der Prozeßkostenhilfe erfolgte (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271).

  • BGH, 11.08.1998 - XII ZB 50/98

    Verbindung der Berufung mit einem Prozeßkostenhilfegesuch

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dafür nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; Beschluß vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 - BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung, unbedingte 4).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZB 157/97

    Auslegung einer Erklärung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe als Berufung

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Die unter dem 30. Juni 1999 erfolgte Berufungsbegründung der Klägerin ist indes als erneute Einlegung der Berufung anzusehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 aaO; Beschluß vom 19. November 1997 - XII ZB 157/97 - NJW-RR 1998, 507).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Der Wortlaut der Berufungsschrift vom 16. Juni 1999, der auf die Einlegung der Berufung Bezug nimmt und diese an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe knüpft, nicht lediglich die Durchführung des Berufungsverfahrens (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 aaO) und auch nicht etwa einen Wiedereinsetzungsantrag ankündigt (so in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1993 - XII ZR 142/92 - FamRZ 93, 1427), ist aber insoweit eindeutig.
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Einer bedürftigen Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfeantrag gestellt hat, ist nach der Entscheidung hierüber auf Antrag regelmäßig Wiedereinsetzung zu gewähren, da die Partei dann ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten (§ 233 ZPO; st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732, 733; vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823); das gilt auch dann, wenn das zulässige Prozeßkostenhilfegesuch mit einer unwirksamen Berufungseinlegung verbunden wurde (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 aaO) oder die Berufungsbegründung schließlich - unwirksam - ohne Bewilligung der Prozeßkostenhilfe erfolgte (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
    Dadurch wird der die Berufung als unzulässig verwerfende Beschluß des Berufungsgerichts gegenstandslos (BGHZ 98, 325, 328), was durch dessen Aufhebung klargestellt wird.
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf

    Eines fristgebundenen Wiedereinsetzungsantrags bedurfte es nicht, weil der Beklagte mit seinem Schriftsatz vom 7. Oktober 2014 die versäumte Prozesshandlung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO nachgeholt hatte und die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung aktenkundig waren (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590; vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12, NJW 2013, 471 Rn. 17).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Voraussetzung ist außerdem, daß die tatsächlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung offenkundig oder aktenkundig sind (BGH, Beschl. v. 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590; Zöller/Greger, aaO § 236 Rn. 5; Musielak/Grandel, aaO, § 236 Rn. 8 je m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2000 - XII ZB 132/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung einer mit einem

    Anders war die Erklärung vom 18. April 2000, die Berufung werde nur für den Fall der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Berufungsinstanz eingelegt, nach ihrem objektiven Erklärungswert nicht zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 55/86 - und vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung, unbedingte 1 und 4; BGH Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 - jeweils m.w.N.).

    b) Zugleich hat das Gericht als Folge seiner Vorgehensweise rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, daß die Einreichung der Berufungsbegründung des Beklagten am 18. Mai 2000 als erneute Einlegung der Berufung anzusehen war (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92 = FamRZ 1993, 1427; BGH Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 -).

    Im Gegensatz zu dem Schriftsatz vom 18. April 2000 läßt er auch den unbedingten Willen des Beklagten zur Durchführung der Berufung erkennen, zumal er die Gewährung der beantragten Prozeßkostenhilfe nicht abwartet, ausdrücklich auf die "mit Schriftsatz vom 18. April 2000 eingelegte Berufung" verweist und jeden Hinweis auf eine Abhängigkeit des Rechtsmittels von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe vermeidet (vgl. BGH Beschluß vom 24. Mai 2000 aaO).

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von

    Diese Entscheidung kann der Bundesgerichtshof als Beschwerdegericht treffen (vgl. BGH Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 = NJW-RR 2000, 1590).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZB 147/01

    Rechtsfolgen der Zustellung durch Niederlegung; Erneute Ingangsetzung der

    Denn die Wiedereinsetzung von Amts wegen setzt voraus, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung offenkundig oder aktenkundig sind (BGH, Beschl. v. 24. März 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 aaO S. 2384).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07

    Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die

    Da das Landgericht diese Entscheidung unterlassen hat, kann sie der Bundesgerichtshof im Rahmen des Beschwerdeverfahrens treffen (BGH, Beschl. v. 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92, VersR 1993, 713, 714; Urt. v. 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091, 1093; Beschl. v. 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590; v. 4. Februar 2004 - VIII ZB 77/03, BGHRep 2004, 846, 847).
  • BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08

    Bedingte Einlegung der Berufung

    Dabei hat das Berufungsgericht im Übrigen auch beachtet, dass bei der Auslegung fristgebundener Prozesserklärungen nur diejenigen Umstände berücksichtigt werden dürfen, die für das Gericht innerhalb der Frist erkennbar waren, nicht aber nachträgliche Klarstellungen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Mai, III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590 m.w.N.).

    b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde scheidet eine Wiedereinsetzung von Amts (§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), wonach es eines (fristgebundenen) Wiedereinsetzungsantrages nicht bedarf, wenn die Partei schon vor der Prozesskostenhilfeentscheidung die versäumte Prozesshandlung nachgeholt hat und die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung aktenkundig waren (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Mai, III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590), vorliegend aus.

  • BGH, 14.02.2001 - XII ZB 192/99

    Bedingte Einlegung der Berufung bei Verbindung mit einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Entscheidend ist allein der objektive Erklärungswert, wie er dem Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist erkennbar war (BGH, Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00 -, BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Einlegung 6 m.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07

    Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590).
  • BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des

    Voraussetzung hierfür ist, daß die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung entweder zumindest erkennbar gemacht werden oder daß sie offenkundig sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091; Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).

    c) Der Senat kann die unterlassene Wiedereinsetzung selbst gewähren (BGH, Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • OLG Nürnberg, 11.01.2010 - 7 UF 1471/09

    Isolierte Unterhaltstreitigkeit: Rechtsmittel in Übergangsfällen; Voraussetzungen

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2007 - 9 U 186/05
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

  • OLG Stuttgart, 03.07.2008 - 8 W 222/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einreichung des Wiedereinsetzungsantrags

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07

    Wahrung der Frist zur Einlegung der Berufung und zur Anbringung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 5 SB 198/10
  • LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03

    Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn

  • OLG Hamm, 26.04.2012 - 1 UF 295/11

    Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Abänderungsklage mangels

  • LAG Berlin, 30.01.2002 - 13 Sa 1900/01

    Fristwahrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der

  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2001 - 3 Ta 70/01

    Berücksichtigung nicht regelmäßig anfallender Sonderzahlungen für die Höhe der

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 12 ZB 08.2624

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

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