Rechtsprechung
BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung - Rechtswidriger Ausschluss der Ersatzzustellung durch Geschäftsstelle - Ingangsetzen der Berufungsfrist - Beteiligung der Geschäftsstelle an dem Zustellungsakt
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zustellung, wirksame - trotz Einzelweisung der Geschäftsstelle
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 181 208 f. (a.F.)
Wirksamkeit einer durch die Geschäftsstelle des Gerichts ausgeschlossenen Ersatzzustellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Ersatzzustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 25.02.2002 - 1 S 340/01
- BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1191 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 208
- MDR 2003, 168
- GRUR 1968, 615
- BB 2003, 124 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 138
- BauR 2003, 598 (Ls.)
- BGHReport 2003, 93
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87
Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319). - BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319). - BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch …
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Eine Wertgrenze von 20.000 EUR, wie sie im Fall einer Verwerfung der Berufung durch Urteil bis zum 31. Dezember 2006 für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bestimmt ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO) besteht für die Rechtsbeschwerde nicht (BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, Umdruck S. 4 f.). - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319).
- BGH, 28.01.2003 - VI ZB 29/02
Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der Berufungsschrift
Diese Wertgrenze gilt nach § 26 Nr. 8 EGZPO nur für die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO und kann auf die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß nicht entsprechend angewendet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783; vom 19. September 2002 - V ZB 31/02 - NJW-RR 2003, 132; vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 - BGHReport 2003, 93). - OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20
Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht …
Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die weiteren am Verfahren Beteiligten ein legitimes und grundrechtlich relevantes (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) Interesse am Eintritt der - nach § 40 Abs. 1 FamFG ebenfalls von einer wirksamen Bekanntgabe abhängigen - Wirksamkeit getroffener Entscheidungen und an Rechtssicherheit (vgl. BGH vom 31.10.2002 - III ZB 17/02, NJW-RR 2003, 208, juris Rn. 6) haben. - LSG Bayern, 27.06.2011 - L 7 AS 425/11
Prüfungsmaßstab des BVerfG im einstweiligen RechtsschutzZustellung durch …
Dass in der Urkunde vom Absender die Ersatzzustellung ausgeschlossen wurde, ändert an der Wirksamkeit der Zustellung nichts, weil dies lediglich eine interne Vorgabe war, deren Verletzung den Empfänger nicht betrifft (BHG, Beschluss vom 31.10.2002, III ZB 17/02). - LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 13 AS 40/18 Die Ausführung der Zustellung nach den gesetzlichen Vorschriften obliegt den Postbediensteten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 - juris Rn. 5).