Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1770
BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02 (https://dejure.org/2002,1770)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2002 - III ZB 17/02 (https://dejure.org/2002,1770)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 (https://dejure.org/2002,1770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung - Rechtswidriger Ausschluss der Ersatzzustellung durch Geschäftsstelle - Ingangsetzen der Berufungsfrist - Beteiligung der Geschäftsstelle an dem Zustellungsakt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung, wirksame - trotz Einzelweisung der Geschäftsstelle

  • Judicialis

    ZPO § 181; ; ZPO § 208 f. a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 181 208 f. (a.F.)
    Wirksamkeit einer durch die Geschäftsstelle des Gerichts ausgeschlossenen Ersatzzustellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1191 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 208
  • MDR 2003, 168
  • GRUR 1968, 615
  • BB 2003, 124 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 138
  • BauR 2003, 598 (Ls.)
  • BGHReport 2003, 93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
    Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319).
  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
    Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319).
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
    Eine Wertgrenze von 20.000 EUR, wie sie im Fall einer Verwerfung der Berufung durch Urteil bis zum 31. Dezember 2006 für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bestimmt ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO) besteht für die Rechtsbeschwerde nicht (BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, Umdruck S. 4 f.).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
    Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZB 29/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der Berufungsschrift

    Diese Wertgrenze gilt nach § 26 Nr. 8 EGZPO nur für die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO und kann auf die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß nicht entsprechend angewendet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783; vom 19. September 2002 - V ZB 31/02 - NJW-RR 2003, 132; vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 - BGHReport 2003, 93).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die weiteren am Verfahren Beteiligten ein legitimes und grundrechtlich relevantes (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) Interesse am Eintritt der - nach § 40 Abs. 1 FamFG ebenfalls von einer wirksamen Bekanntgabe abhängigen - Wirksamkeit getroffener Entscheidungen und an Rechtssicherheit (vgl. BGH vom 31.10.2002 - III ZB 17/02, NJW-RR 2003, 208, juris Rn. 6) haben.
  • LSG Bayern, 27.06.2011 - L 7 AS 425/11

    Prüfungsmaßstab des BVerfG im einstweiligen RechtsschutzZustellung durch

    Dass in der Urkunde vom Absender die Ersatzzustellung ausgeschlossen wurde, ändert an der Wirksamkeit der Zustellung nichts, weil dies lediglich eine interne Vorgabe war, deren Verletzung den Empfänger nicht betrifft (BHG, Beschluss vom 31.10.2002, III ZB 17/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 13 AS 40/18
    Die Ausführung der Zustellung nach den gesetzlichen Vorschriften obliegt den Postbediensteten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht