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   BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51   

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https://dejure.org/1951,129
BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51 (https://dejure.org/1951,129)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1951 - 1 StR 173/51 (https://dejure.org/1951,129)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1951 - 1 StR 173/51 (https://dejure.org/1951,129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der Vereidigung eines Zeugen nach § 61 Strafprozessordnung (StPO) - Kriterien für die Entscheidung über die Vereidigung des Verletzten oder eines Angehörigen des Verletzten oder des Beschuldigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 175
  • NJW 1951, 671
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51
    Es genügt deshalb die - hier vorliegende - Erklärung, dass von der Vereidigung eines Zeugen gemäss § 61 Nr. 2 StPO abgesehen werde, weil er der Verletzte sei (Urteil des Senatsvom 8. Mai 1951 - 1 StR 170/51 - und für den Fall des § 61 Nr. 3 StPOUrt. v. 6. März 1951 - 2 StR 20/51).
  • BGH, 06.03.1951 - 2 StR 20/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51
    Es genügt deshalb die - hier vorliegende - Erklärung, dass von der Vereidigung eines Zeugen gemäss § 61 Nr. 2 StPO abgesehen werde, weil er der Verletzte sei (Urteil des Senatsvom 8. Mai 1951 - 1 StR 170/51 - und für den Fall des § 61 Nr. 3 StPOUrt. v. 6. März 1951 - 2 StR 20/51).
  • RG, 25.09.1934 - 4 D 733/34

    1. Welcher Grund rechtfertigt es, gemäß § 61 Nr. 2 StPO., von der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51
    Aus dem Umstande, dass das Gericht einen als Zeugen vernommenen Verletzten auf seine Aussage nicht vereidigt, aber gleichwohl für glaubwürdig gehalten hat, kann darum allein nicht hergeleitet werden, dass es die ihm bei der Ausübung des Ermessens gesetzten rechtlichen Schranken nicht beachtet habe (Abweichung von RGSt 68, 310).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Im übrigen genügt es, wenn die gerichtliche Entschliessung über die Nichtbeeidigung nach § 61 Nr. 2 StPO den Grund der Nichtbeeidigung angibt (BGHSt 1, 175), und bei Nr. 3, dass beide Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (BGHSt 1, 8).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Ebensowenig brauchen die Gründe für die Ermessensentscheidung in dem die Beeidigung anordnenden Beschluß dargelegt zu werden (BGHSt 1, 175, 177; 3, 230).

    Er darf daher nicht allein schon deshalb, weil ein Zeuge Verletzter ist, von seiner Vereidigung absehen; nur triftige Gründe rechtfertigen ein Abweichen vom Grundsatz (BGHSt 1, 175, 180).

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen (vgl. BGHSt 1, 175, 180), daß einer der Gründe, die die Nichtvereidigung des Zeugen rechtfertigen können, die Besorgnis sein kann, daß der Zeuge - sei es, wie dort, als Verletzter oder, wie hier, als Angehöriger eines Angeklagten - voreingenommen sein und deswegen von der Wahrheit abweichen könnte.
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