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   BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50   

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https://dejure.org/1951,274
BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50 (https://dejure.org/1951,274)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1951 - 1 StR 37/50 (https://dejure.org/1951,274)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1951 - 1 StR 37/50 (https://dejure.org/1951,274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den Angeklagten beschwerenden Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 29
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Daß der Beweisantrag dem Bestimmtheitserfordernis genügen, also das Beweismittel und die Beweistatsache bestimmt bezeichnen (individualisieren) muß (RGSt 64, 432; RG JW 1933, 451 Nr. 42; BGHSt 1, 29, 31; 6, 128, 129; 19, 24, 25) und daß der Erfolg von Beweisermittlungsanträgen (Beweisanregungen) vom Grad ihrer Konkretisierung abhängt (vgl. RG HRR 1939, 216 und 1939, 1210; BGHSt 17, 245, 247/248; BGH NJW 1968, 1293; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 59; Wessels JuS 1969, 1,5), knüpft zwar die Einflußmöglichkeiten der Verteidigung an sachliche Voraussetzungen.

    Das sind die "klassischen" Intentionen des Beweisermittlungsantrags, der vorliegt, wenn "die Beweistatsachen oder das Beweismittel erst gesucht werden" (RG HRR 1942, 133; vgl. auch RGSt 64, 432; RG JW 1933, 450 Nr. 41; RG HRR 1933, 1061; BGHSt 1, 29, 31; 6, 128, 129; BGH, Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - bei Holtz MDR 1976, 815; BGH, Urt. vom 30. Juli 1980 - 2 StR 343/80 - bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 48 ff.).

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Der Ablehnungsbeschluß ist grundsätzlich auslegungsfähig (vgl. BGHSt 1, 29, 32; Meyer-Goßner aaO § 24 Rdn. 4).
  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches

    a) Ein nach den Regeln des Strengbeweisverfahrens zu behandelnder Beweisantrag ist nach st.Rspr. und h.M. im Schrifttum das unbedingte oder an eine zulässige Bedingung geknüpfte ernsthafte Verlangen eines Verfahrensbeteiligten, zum Nachweis einer von ihm bestimmt zu behauptenden Tatsache durch den Gebrauch eines bestimmt zu bezeichnenden Beweismittels Beweis zu erheben, soweit die Beweisbehauptung die Tatsachengrundlage, nämlich den zur Schuld- oder Rechtsfolgenfrage gehörenden Sachverhalt eines in der Sache entscheidenden Urteils betrifft (vgl. u.a. BGHSt 1, 29/31; 6, 128/129; 30, 131/142; 37, 162/164 ff.; 39, 251/253 f.; 43, 321/325 ff.; BGH StV 2012, 73; BayObLGSt 1995, 72 = NJW 1996, 331; BGH StV 2014, 257 = NStZ 2014, 282 = wistra 2014, 280; BGH StV 2015, 82 = BGHR StPO § 244 III Konnexität 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 = StraFo 2015, 155 = OLGSt StPO § 244 Nr. 22; LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 95, 96 ff.; KK/Krehl StPO § 244 Rn. 67; KK-Senge OWiG § 77 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 244 Rn. 18; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 138; Burhoff, Handbuch für die strafverfahrensrechtliche Hauptverhandlung, 7. Aufl., Rn. 769 und Burhoff [Hrsg.]/Stephan, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 568, 597 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54

    Freispruch Tolsdorff

    Sie wird weiter bestimmte Beweistatsachen anzugeben (BGHSt 1, 29, 31) [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50] und die Beweismittel genau zu bezeichnen haben.
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auch die Tatsache, auf die der Beschluß ersichtlich Bezug nimmt, daß der Angeklagte nicht etwa jede Einlassung verweigerte, sondern sich auf die Befragung durch den Vorsitzenden teilweise einließ (Bl. 8/9 der Niederschrift über die Hauptverhandlung am 4. Juni 1985, Prot.Bd. Bl. 110, 111), wird von der Revision, die in diesem Zusammenhang auf das Schweigerecht des Angeklagten abhebt (I 6 c der Revisionsbegründungsschrift), nicht mitgeteilt (vgl. BGHSt 20, 298); dabei ist von Bedeutung, daß das Revisionsgericht zur Ermittlung dessen, was das Gericht mit dem Ablehnungsbeschluß ausdrücken wollte, auch solche im Zusammenhang beachtlichen Umstände berücksichtigt (BGHSt 1, 29, 32; HansOLG Hamburg JR 1980, 32, 34).
  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

    Ein Beweisantrag ist das ernsthafte Verlangen eines Prozessbeteiligten, über eine die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betreffende Behauptung durch bestimmte, nach der StPO zulässige Beweismittel Beweis zu erheben (BGHSt 1, 29, 31; 6, 128, 129; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 244 Rn. 18).
  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung -

    Wenn Beweisanträge auch nur unter bestimmten, vom Gesetz genau umrissenen Voraussetzungen abgelehnt werden dürfen, so gibt das Gesetz dem Tatrichter doch auch die Möglichkeit in die Hand, dem Mißbrauch des Beweisantragsrechts entgegenzutreten (§ 244 Abs. 3 StPO; vgl. hierzu BGHSt 1, 29; BGH NJW 1953, 1314 Nr. 21).
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    Das Fehlen näherer Begründung ist nur dann unschädlich, wenn dem Zusammenhang eindeutig entnommen werden kann, was das Gericht mit dem Beschluß ausdrücken wollte (BGHSt 1, 29; OLG Hamburg JR 1980, 32 - VRS 56, 457).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Benennt der Antragsteller keine Beweistatsachen, sondern nur bestimmte Beweismittel, ist zunächst von einer Unvollständigkeit des Antrags auszugehen, es sei denn, auf die ausdrückliche Angabe könne ausnahmsweise verzichtet werden, weil sich die Beweistatsachen aus den Umständen, unter denen der Antrag gestellt worden ist, oder aus der Natur der benannten Beweismittel ohne weiteres ergeben (vgl. BGHSt 1, 29, 31/32; BayObLG StV 1982, 414; Meyer a.a.O. St. 40).
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Mit den in BGHSt 1, 29 aufgestellten allgemeinen Erfordernissen bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppung stimmt diese Auslegung überein.
  • KG, 23.04.2018 - 3 Ws 70/18

    Strafrechtliches Revisionsverfahren: "Austausch" des Ablehnungsgrunds im Rahmen

  • BGH, 01.12.1961 - 4 StR 439/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1972 - 1 StR 343/71

    Revision wegen eines fehlenden Beschlusses über einen Beweisermittlungsantrag

  • BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
  • OLG Hamm, 26.05.2011 - 3 RBs 145/11

    Verfahrensrüge der unzulässigen Ablehnung eines Beweisantrages auf Beiziehung der

  • BGH, 29.09.1967 - 1 StR 464/67

    Vorliegen eines schweren Verfahrensfehlers wegen Ablehnung der Vernehmung von

  • BGH, 02.05.1967 - 1 StR 119/67

    Revisionsrechtliche Beanstandung einer Gesetzesverletzung mit der Verfahrensrüge

  • BGH, 20.09.1966 - 1 StR 419/66

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Rechtmäßigkeit der Ablehnung

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78

    Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines

  • BGH, 25.11.1970 - 3 StR 110/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Vorteilsbegünstigung und wegen

  • BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Beweisantrages - Anforderungen an den

  • BGH, 26.03.1953 - 3 StR 520/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1967 - 2 StR 206/66

    Fortgesetzter (gemeinschaftlicher) Betrug - Urkundenfälschung - Vermittlung von

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 464/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 465/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1956 - 1 StR 85/56

    Rechtsmittel

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