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   BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51   

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https://dejure.org/1951,265
BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51 (https://dejure.org/1951,265)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1951 - 2 StR 251/51 (https://dejure.org/1951,265)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1951 - 2 StR 251/51 (https://dejure.org/1951,265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 298
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 27.04.1933 - III 265/33

    Sind die Mitglieder des Willensorgans einer juristischen Person von der Ausübung

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  • RG, 16.12.1892 - 4067/92

    Ist das Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft, gegen welche eine

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  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Der Ausschluss eines Richters von der Mitwirkung gemäß § 22 Nr. 1 StPO setzt voraus, dass er durch die Straftat, die Gegenstand des Verfahrens ist, persönlich unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (BGHSt 1, 298; BGHR StPO § 22 Verletzter 1).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08

    Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am BGH von der Mitwirkung an einer

    Sollten sie aufgrund mietvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet gewesen sein, Straßenreinigungsentgelte als Mietnebenkosten dem Vermieter zu erstatten, läge lediglich eine mittelbare Beeinträchtigung ihres Vermögens vor, was die Annahme einer Verletzteneigenschaft noch nicht gestattet (vgl. zum spiegelbildlichen Fall mittelbar verminderter Einnahmen BGHSt 1, 298).
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

    Unter einer Beleidigung ist die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung zu verstehen (vgl. BGHSt 1, 298; 11, 67; 16, 58 f).
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