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   BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51   

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https://dejure.org/1951,245
BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51 (https://dejure.org/1951,245)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1951 - 1 StR 3/51 (https://dejure.org/1951,245)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1951 - 1 StR 3/51 (https://dejure.org/1951,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 305
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51
    Der Anwendung des § 73 StGB auf den vom Schwurgericht festgestellten Sachverhalt steht das Urteil des 1. Strafsenatsvom 24. April 1951 - 1 StR 130/51 - nicht entgegen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der schon angeführtenEntscheidung vom 24. April 1951 - 1 StR 130/51 - zum Ausdruck gebracht, dass die Weite eines Strafrahmens ihr Gegengewicht in verpflichtenden Grundsätzen der Strafbemessung findet, und näher ausgeführt, dass die volle Täterstrafe nur in ganz besonderen und darum eingehend zu begründenden Ausnahmefällen der Gerechtigkeit entsprechen werde.

  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
    Auszug aus BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51
    Gegen die Geltung des § 49 a StGB in der neuen Fassung bestehen, wie der Bundesgerichtshof schon entschieden hat, keine Bedenken (BGHSt 1 S 59).

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 1 S 59 demgegenüber schon entschieden, dass § 49 a StGB in der neuen Fassung auch hinsichtlich der in ihm enthaltenen Strafdrohung geltendes Recht ist.

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 237/51
    Auszug aus BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51
    Die vorsätzliche Tötung eines so kleinen Kindes kann aber auch dann heimtückisch sein, wenn sich der Täter in das Vertrauen einer Pflegeperson einschleicht (Urteil des 1. Senatsvom 26. Juni 1951 - 1 StR 237/51).
  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04

    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich

    c) Hinsichtlich des Rücktritts des Anstifters bei einem tatsächlich zur Tat entschlossenen Angestifteten gilt: Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit in jedem Falle Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309).
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309 zu § 49 a StGB a.F.; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3).
  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

    Der Tatbestand der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB knüpft allein an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens an, die darin liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung setzt, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1951 - 1 StR 3/51, BGHSt 1, 305, 309 zu § 49a StGB aF; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

    Der Senat ist daher zu dem Ergebnis gelangt, daß der Fall des Zusammentreffens der §§ 49 a, 154 mit den §§ 48, 153 StGB nach denselben Grundsätzen zu beurteilen ist, die in der Entscheidung BGHSt 1, 305 f [BGH 27.07.1951 - 1 StR 3/51]ür den Fall des Zusammentreffens zweier völlig verschiedener Strafvorschriften (§§ 49 a, 211 mit §§ 48, 240, 43 StGB) niedergelegt sind.
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit in jedem Fall Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (vgl. BGHSt 1, 305, 309 [BGH 27.07.1951 - 1 StR 3/51] zu § 49 a StGB a.F.).
  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
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  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50

    Denunziation des Bruders wegen abfälliger Äusserungen über das

    Da das Gesetz für minder schwere Fälle Zuchthaus oder Gefängnis ohne Festsetzung einer Mindeststrafe vorsah, war das Gericht nicht berechtigt, die geringen Verstösse mit derselben Strafe zu ahnden, wie die schweren und schwersten (vgl. BGHSt 1, 131 [136]; 1, 305 [308]).
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
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  • BGH, 26.02.1963 - 5 StR 579/62

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach (BGHSt 1, 305, 307 [BGH 27.07.1951 - 1 StR 3/51]; 6, 309, 311) [BGH 12.08.1954 - 1 StR 148/54]ausgesprochen, daß die Subsidiarität des § 49 a StGB es nicht ausschließt, daß dieses Delikt mit anderen in Idealkonkurrenz begangen werden könne.
  • LG München II, 29.11.1957 - 7 Ks 5/57

    Denunziation des Direktors der Deutschen Bank in Hindenburg wegen abfälliger

    In solchen Fällen darf die Höchststrafe nur dann verhängt werden, wenn der Unrechtsgehalt der Tat besonders hoch und die Schuld oder die Gefährlichkeit des Täters besonders gross ist (vgl. BGHSt 1, 131, 136; 1, 305, 308; 3, 110, 118, 119; 4, 67).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 741/51

    Rechtsmittel

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