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   BGH, 02.10.1951 - 1 StR 193/51   

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https://dejure.org/1951,125
BGH, 02.10.1951 - 1 StR 193/51 (https://dejure.org/1951,125)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - 1 StR 193/51 (https://dejure.org/1951,125)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - 1 StR 193/51 (https://dejure.org/1951,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 325
  • NJW 1952, 113
  • JR 1952, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 193/51
    Der erkennende Senat hat für den ähnlich liegenden Fall des § 69 StGB in dem Urteil BGHSt 1 S. 84, 89 dahin entschieden, dass nur der innerdeutsche Rechtszustand dafür massgebend sein könne, ob und für welche Zeit die Verjährung ruht.

    Im Urteil BGHSt 1 S. 84, 89 hat der Senat dahin entschieden, dass die Verjährung auch während der Zeit ruht, in der auf Grund des Art I MRG Nr. 2. den zur Strafverfolgung berufenen deutschen Gerichten die Amtsgewalt entzogen war (Anmerkung von v. Weber zu dem Urteil in MDR 1951 S. 499).

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Eine Beschlagnahmeanordnung eines deutschen Gerichts (vgl. BGHSt 1, 325) unterbricht nach § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB auch dann die Verjährung, wenn die Beschlagnahme bei Dritten erfolgen soll und der Beschuldigte vorher weder vernommen noch von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Kenntnis gesetzt wurde (vgl. Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 78c Rdn. 12).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Damit war die Vernehmung durch die amerikanischen Kriminalbeamten keine Maßnahme eines inländischen Rechtspflegeorgans und zeigte daher für das gegenständliche Verfahren keine Wirkung (vgl. BGHSt 1, 325).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Weder das Urteil des Sondergerichtshof Leeuwarden vom 25.04.1949 noch etwaig durch die niederländischen Richter diesbezüglich vorgenommen Handlungen sind geeignet gewesen, die Verjährung nach dem deutschen Recht zu hemmen oder zu unterbrechen, da insoweit lediglich auf den innerdeutschen Rechtszustand, wie ihn das StGB für die Durchsetzung seiner Bestimmungen voraussetzt, abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1951 - 1 StR 193/51, NJW 1952, 113).
  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist, ob sie am 25. März 1947, fünf Jahre vor der ersten richterlichen Verfolgungshandlung im Gebiet der Bundesrepublik (BGHSt 1, 325) schon beendet war, andernfalls ist die Verjährung unterbrochen worden.
  • LG Stuttgart, 18.05.1992 - 9 Ks 22/90

    Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter als Kommandant der ZAL

    Die Vernehmung des Angeklagten durch das Bezirksgericht Kufstein in Österreich vom 6.Mai 1947 war zur Unterbrechung der Verjährung nach § 68 StGB a.F. nicht geeignet, da es sich nicht um diejenige eines deutschen Richters handelte (BGHSt 1, 325).
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