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BGH, 23.10.1951 - 2 StR 284/51 |
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Papierfundstellen
- BGHSt 1, 358
- NJW 1951, 969
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 09.12.1935 - 2 D 583/35
Wie weit hat sich der Kraftfahrer auf Unbedachtsamkeiten anderer einzurichten?
Auszug aus BGH, 23.10.1951 - 2 StR 284/51
Es will diese Frage unter Berufung auf RGSt 70, 71 bejahen.Das Reichsgericht hat für den Kraftfahrer den Begriff der Fahrlässigkeit dahin erläutert, dass er nicht jede überhaupt denkbare Unvorsichtigkeit anderer zu berücksichtigen habe; er genüge vielmehr seiner Sorgfaltspflicht dann, wenn er sich auf solche Unbedachtsamkeiten gefasst mache, mit denen zu rechnen er bei verständiger Überlegung aller Umstände triftige Veranlassung habe (RGSt 70/71).
- BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung …
Eine Vorlage zum Bundesgerichtshof nach § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG ist nur zulässig, wenn das vorlegende Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung in einer Rechtsfrage (vgl. § 337 StPO) von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen will (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1951 - 2 StR 284/51, BGHSt 1, 358;… Nachweise bei Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 121 GVG Rn. 5). - BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77
Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - …
§ 121 Abs. 2 GVG betrifft nur Abweichungen in Rechts fragen (BGHSt 1, 358). - BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des …
m. § 79 Abs. 3 OWiG kann nur durch die Abweichung in einer Rechtsfrage (§ 337 StPO) ausgelöst werden, bei einer Abweichung in einer Tatfrage kommt eine Vorlegung nicht in Betracht (BGHSt 1, 358; 27, 212, 214, 29, 18;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 121 GVG Rdn. 58;… Salger in KK § 121 GVG Rdn. 31 ff). - BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der …
Die Frage, ob Tatsachen gegeben sind, die den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu begründen vermögen, hat nicht der Revisions-, sondern der Tatrichter zu beantworten (BGHSt 1, 358, 360) [BGH 23.10.1951 - 2 StR 284/51] .