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   BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51   

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BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51 (https://dejure.org/1951,200)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1951 - 1 StR 159/51 (https://dejure.org/1951,200)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1951 - 1 StR 159/51 (https://dejure.org/1951,200)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 366
  • NJW 1952, 151
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.12.1930 - II 819/30

    Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
    Obwohl sich das Nebenklagerecht des Finanzamts auf diese Straftat nicht erstreckt, hatte das Revisionsgericht das Urteil auch insoweit zu prüfen, weil der Eröffnungsbeschluss Tateinheit mit dem Steuervergehen angenommen hatte (RGSt 65 S. 60, 131, 135).
  • RG, 17.12.1940 - 1 D 323/40

    1. Strafbarkeit der Einrichtung und Unterhaltung schwarzer Bankkonten seit der

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
    Sollte die kommende Verhandlung ergeben, dass das als Steuerordnungswidrigkeit gewürdigte Verhalten des Angeklagten als Teil des Verkürzungstatbestands strafbar ist, so könnte er nicht auch wegen Steuerordnungswidrigkeit verurteilt werden, weil § 413 Abs. 1 Nr. 1 RAbgO nur hilfsweise gilt (vgl. RGSt 75, 56).
  • RG, 06.02.1934 - 1 D 396/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
    Es kann daher weder das Ergebnis der Schätzung den Strafrichter binden, noch ist auch nur der Weg, den die Steuerbehörde nach § 217 beschreitet, für den Strafrichter gangbar; denn Grundlage seiner Entscheidung kann nur sein, was sicher feststeht (vgl. RGSt 68, 45, 56 ff: RFH in RStBl 1938, 4; RFH Bd 51 S. 30, 175).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Ungeachtet des oben zu §§ 201, 201a StGB Gesagten erkennt die herrschende Meinung hier zwar ohnehin - neben dem als zu eng empfundenen § 34 StGB - weitgehend eine (ungeschriebene) Möglichkeit an, dass sich die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse i.S. des § 203 StGB aus den allgemeinen Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen (analog § 193 StGB) ergeben kann (OLG Köln v. 04.07.2000 - Ss 254/00, NJW 2000, 3656, 3657; siehe auch BGH v. 08.10.1968 - VI ZR 168/67, NJW 1968, 2288, 2290; v. 09.10.1951 - 1 StR 159/51, NJW 1952, 151).
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Befugnis zur Offenbarung eines Geheimnisses in bestimmten Konfliktfällen bestehen kann (etwa wenn der Rechtsanwalt ohne Offenbarung nicht in der Lage wäre, eine Honorarforderung im Zivilprozess geltend zu machen oder sich in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren sachgemäß zu verteidigen, vgl. BGHSt 1, 366).
  • BGH, 08.10.1968 - VI ZR 168/67

    Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde über Gesundheitszustand eines

    2" Anerkannt ist, daß der Arzt das ihm anvertrauie Geheimnis proiogobon darf, wenn der Patient seine finwilligung dazu gibt oder wenn gesetzliche' Bestimmungen die Offenbarung des Geheimnisses verschreiben (z" B, das Gesetz betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten von 30" Juni 1900, RGBl I S" 306)" Darüber hinaus kann sich die Befugnis zur Offenbarung eines Geheimnisses aber auch aus den Grundsätzen1über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen ergeben (vgl" BGHSt 1, 366 und EGHZ 24, 72)o So kann der Arzt berechtigt sein, die Schweigepflicht zu brechen, wenn das zur Wahrung eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist und der 'Widerstreit der rechtlich geschützten Güter nur durch die Preisgabe des einen und nicht auf andere Weise geâ"¢ löst werden kann" In einem solchen halle kann es gerechtfertigt sein, das Interesse an der Geheimhaltung um der höheren Interessen v/illen zurücktreten zu lassen (vgl" Kuhns-, Das gesamte Recht der Heilberufe, Stichv/ort 2 Schweigepflicht, und Eberhard Schmidt in Ponsold, Gerichtliche Medizin, 2" Aufl" S " 30}« Solche' höherwertigen Interessen stehen auf dem "Spiel, wenn ein Patient, mit einem Kraftwagen am Str'as- ;eenverkehr teilnimmt, obwohl er wegen seiner Erkrankung nicht mehr fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, '.
  • LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers

    Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151 ; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625; Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.; Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.
  • LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht

    Die Befugnis wiederum, Privatgeheimnisse in den in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Fällen preiszugeben, ergibt sich hier mangels Einwilligung namentlich aus den dem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) angelehnten Grundsätzen über die Güterabwägung widerstreitender Interessen und Pflichten ( BGHSt 1, 366 (368); Kühl , in: Lackner/Kühl, StGB 27 , § 201a Rz. 9; Rogall , NStZ 1983, S. 1 (6)).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Zwar ist einem Rechtsanwalt die gerichtliche Geltendmachung einer Honorarforderung erlaubt, wenn sein Mandant deren Berechtigung bestreitet (vgl. BGHZ 115, 213, 219; BGHSt 1, 366, 368; BGH, Urt. v. 15. Mai 1956 - 1 StR 55/56, MDR 1956, 625, 626; Jähnke aaO. Rdn. 83; Schönke/Schröder/Lenckner aaO. Rdn. 33; Samson aaO. Rdn. 44, 46).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Äußert er sich jedoch zur Sache, obwohl er hiernach weiß, daß er dazu nicht verpflichtet ist, so macht er sich in freiem Entschluß selbst zu einem Beweismittel und unterstellt sich damit der freien Beweiswürdigung, so daß seine Erklärungen wie jede andere Beweistatsache vom Tatrichter zu würdigen sind (BGHSt 1, 366, 368 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 159/51]; Sarstedt in Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Anm. 5 zu § 136 StPO).
  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Denn die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB kann sich auch aus dem - die Rechtsordnung allgemein beherrschenden - Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen ergeben (BGHSt 1, 366, 368; BGH-Z-NJW 1968, 2288, 2290; OLG K. NJW 1984, 676; KG NJW 1994, 462; Tröndle/Fischer a.a.O., § 203 Rdnr. 31; Rogall NStZ 1983, 1, 6).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

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  • BGH, 23.03.2010 - X ZB 37/08

    Korrektur einer Formulierung der Urteilsgründe

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Befugnis zur Offenbarung eines Geheimnisses in bestimmten Konfliktfällen bestehen kann (etwa wenn der Rechtsanwalt ohne Offenbarung nicht in der Lage wäre, eine Honorarforderung im Zivilprozess geltend zu machen oder sich in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren sachgemäß zu verteidigen, vgl. BGHSt 1, 366).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

  • LG Düsseldorf, 05.01.2017 - 13 O 50/15

    Unterlassungsanspruch eines Mandanten von Äußerungen eines Rechtsanwalts im Fall

  • BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Prozessbetrugs - Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 16 U 18/17
  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

  • KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93

    Arrestbefehl auf Grund von Honoraransprüchen und Gebührenansprüchen; Vorrang der

  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 681/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 473/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 480/59

    Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Nichtentbindung von der Schweigepflicht -

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