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   BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51   

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BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51 (https://dejure.org/1951,48)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1951 - 2 StR 296/51 (https://dejure.org/1951,48)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1951 - 2 StR 296/51 (https://dejure.org/1951,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 368
  • NJW 1952, 110
  • MDR 1952, 53
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
    So hat das Reichsgericht die Überlegung im Sinne des § 211 StGB aF stets als ein Merkmal des Tatbestandes angesehen (RG JW 1936, 1128) und in RGSt 74, 84, 86 zu § 211 StGB aF ausdrücklich entschieden, dass es für die Strafbarkeit des Teilnehmers nicht darauf ankomme, ob er mit oder ohne Überlegung gehandelt habe, sondern nur die seelische Verfassung des Täters maßgebend sei.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
    Hingegen war es nicht der Zweck der Strafangleichungsverordnung, die Abhängigkeit der Strafbarkeit des Teilnehmers von der Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Haupttat zu beseitigen (OGHSt 1, 95, 103; 2, 50, 56; BGHSt 1, 131).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs stehen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) nicht im Verhältnis von Grundtatbestand und Qualifikation zueinander, vielmehr bilden sie danach zwei selbständige Tatbestände (st. Rspr. seit BGHSt 1, 368; zuletzt ausführlich BGH NStZ 2005, 381 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Das Landgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß Mord und Totschlag zwei selbständige Tatbestände sind (st. Rspr. seit BGHSt 1, 368; vgl. hierzu Jähnke LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62 ff.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 211 Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatsachen, die die vorsätzlich ausgeführte Tötung eines Menschen nach § 211 Abs. 2 StGB als Mord kennzeichnen, "echte Tatbestandsmerkmale" (BGHSt 1, 368,371) [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] .

    Der 2. Strafsenat hat vielmehr in BGHSt 1, 368,371 [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] in anderem Zusammenhange gerade gesagt, daß die niedrigen Beweggründe "zwar nicht das äußere Bild der Tat, sondern die innere Haltung des Täters" kennzeichnen.

    Auf sie den (damaligen) § 50 Abs. 2 StGB anzuwenden, hat er schon deshalb abgelehnt, "weil sie nicht "die Strafe schärfen", sondern die Strafbarkeit des Täters als Mörder erst begründen" (BGHSt 1, 368,372) [BGH 09.11.1951 - 2 StR 296/51] .

    Dafür, daß dies "die Ansicht des Bundesgerichtshofs" sei, beruft sich der 3. Strafsenat zu Unrecht auf die oben unter a) behandelte Entscheidung BGHSt 1, 368.

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Mord und Totschlag seien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 368, 370) jedoch selbständige, voneinander unabhängige Tatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt.

    Aber auch wenn man mit der ständigen Rechtsprechung (seit BGHSt 1, 368, 370; so auch BGHSt 22, 375, 377; BGH StV 1984, 69) Mord und Totschlag als selbständige Straftatbestände begreift, besagt das nicht notwendig, Mörder und Totschläger begingen auch verschiedene Straftaten im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB, wenn sie gemeinsam den selben Menschen töten.

    Auch Raub und Diebstahl (ebenso Raub und Nötigung) sind untereinander selbständige Tatbestände (BGHSt 1, 368, 370; BGH NJW 1968, 1292).

    So wie die vollständigen Tatbestände von § 242 StGB und § 240 StGB in § 249 StGB enthalten sind, so ist der Unrechtsgehalt des § 212 StGB in § 211 StGB enthalten (Beulke/Hillenkamp a.a.O. S. 313), die vorsätzliche Tötung des § 212 StGB ist ein notwendiges Merkmal des § 211 StGB (so auch BGHSt 1, 368, 370).

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Der 2. Strafsenat hat dahin erkannt (BGHSt 1, 368 vom 9. November 1951), Mord und Totschlag seien nach dem Gesetz selbständige, voneinander unabhängige Tatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt; der § 211 sei kein schwerer Fall des § 212, dieser kein minder schwerer Fall des § 211. Die Entscheidung führt weiter aus, die Merkmale des § 211 seien echte Tatbestandsmerkmale, deshalb könne, wer aus niedrigem Beweggrunde zum Totschlag angestiftet habe - d.h. zu einer vorsätzlichen Tötung, die sich als Totschlag darstellt-, nur wegen Anstiftung zum Totschlag bestraft werden.
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Für die nach ständiger Rechtsprechung (seit BGHSt 1, 368, 370, vgl. auch BGHSt 36, 231, 233) als eigenständig zu begreifenden Straftatbestände der §§ 211, 212 StGB kann nicht anderes gelten, denn der Unrechtsgehalt des Totschlags ist im Mord enthalten (vgl. BGHSt 36, 231, 235), weil die vorsätzliche Tötung im Sinne des § 212 notwendiges Merkmal auch des § 211 StGB ist (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 36, 231, 235).
  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 368; BGHSt 6, 630; BGHSt 8, 220 und BGH in NJW 1956, 476), von der abzugehen das Schwurgericht keinen Anlass sieht, ist aber der Mord im Sinne von § 211 StGB im Verhältnis zum Totschlag nach § 212 StGB ein selbständiges Delikt und nicht etwa nur ein qualifizierter Tatbestand des Totschlags.
  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

    Auf die Motive und die Wertung des Gehilfen kommt es bei der Unterstützung einer fremden Tat, deren innere und äussere Umstände der Gehilfe aus der Sicht des Täters zutreffend kennt, nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251; BGH Urt. - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 und Urt. - 5 StR 196/61 - vom 19.9.1961 ).

    Schon dies genügte, um Mel.s Tatbeitrag als Beihilfe zum Mord (§§ 211, 49 StGB) erscheinen zu lassen; auf seine eigene Bewertung der nationalsozialistischen Rassenziele und seine eigenen Beweggründe kam es dabei nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251; Urteil - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 ).

    Der Tatbeitrag Lam.s war daher vorsätzliche Beihilfe zum Mord (§§ 211, 49 StGB), ohne dass es darauf ankam, wie er selbst die Beweggründe seiner Befehlsgeber bewertete und welche Beweggründe ihn zur Beihilfe bewogen (BGHSt 1, 368; 2, 251; Urteil - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 ).

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Wie bereits wiederholt entschieden worden ist (vgl. die Urteile des BGH vom 9.November 1951 - 2 StR 296/51 - = BGHSt 1, 368 ff., 370 und vom 22.Januar 1952 - 1 StR 485/51 - = BGHSt 2, 251 ff., 255), muss ein Tatbeteiligter bei einer Tötung, der in eigener Person ein Mordmerkmal erfüllt, deshalb noch nicht Täter sein.

    Dagegen bestehen um so weniger Bedenken, als es sich bei den §§ 211 und 212 StGB um selbständige Straftatbestände handelt (vgl. die Urteile des BGH vom 9.November 1951 - 2 StR 296/51 - = BGHSt 1, 368 ff., 371 und vom 14.Oktober 1954 - 4 StR 362/54 - = BGHSt 6, 329 ff., 330), deren tateinheitliche Verwirklichung auch in unterschiedlichen Kategorien der Teilnahme möglich ist.

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Allerdings bestehen gegen die Annahme einer Mittäterschaft im Sinne des § 47 StGB anstelle einer Alleintäterschaft Bedenken; denn der Bundesgerichtshof hat dahin erkannt, daß Mord und Totschlag selbständige, voneinander unabhängige Tatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt sind (BGHSt 1, 368).
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

  • LG Freiburg, 12.07.1963 - I AK 1/63

    Erschiessung von insgesamt etwa 50 männlichen und weiblichen Funktionären der

  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei -

  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52

    Franz Rademacher

  • LG Kaiserslautern, 25.06.1982 - 18 Js 7/73

    Massenerschiessung von mindestens 100 Juden in einem namentlich unbekannten Ort

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 464/66

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

  • LG Wiesbaden, 15.12.1975 - 8 Ks 1/70

    Deportation von mehreren tausend Juden des Ghettos Lublin ins KL Belzec sowie

  • LG Düsseldorf, 05.08.1966 - 8 I Ks 1/66

    Massen- und Einzeltötung von jüdischen Männern, Frauen und Kindern in

  • BGH, 14.12.1965 - 1 StR 464/65

    Verurteilung wegen Mitwirkung bei der Durchführung von Massentötungen im

  • LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71

    Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes

  • LG Kiel, 02.08.1971 - 2 Ks 1/70

    Erschiessung von mindestens 600 Häftlingen bei der Räumung des Gefängnisses

  • LG München I, 10.05.1968 - 2 Ks 1/68

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung von geisteskranken oder

  • LG München I, 21.01.1966 - 113 Ks 1/65

    Massenerschießung der Insassen der Ghettos von Lenin und Pohost-Zahorodzki bei

  • LG Stuttgart, 18.02.1966 - Ks 27/61

    Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen

  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 18/63

    Geltendmachung von Verfahrenshindernissen - Verjährung der Strafverfolgung -

  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 101/61

    Exekution von mindestens 300 in der ehemaligen Panzerkaserne-Süd in Berditschew

  • BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 10/50

    Vollzug eines Himmler-Befehls zur Erschiessung des von den Amerikanern ernannten

  • LG Hagen, 01.10.1969 - 11 Ks 1/65

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

  • BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66

    Einzel- und Gruppenerschiessungen von insgesamt 34 marschunfähigen Häftlingen

  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 48/58

    Exekution von mindestens 30 in einem Erholungsheim angetroffenen jüdischen

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 807/52

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 20/50

    Ermordung sowie Misshandlung (zum Teil mit Todesfolge) von Häftlingen des KL

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 300/64

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision -

  • LG Berlin, 09.03.1960 - 3 PKs 1/57

    Exekution von mindestens 300 in der ehemaligen Panzerkaserne-Süd in Berditschew

  • LG Weiden/Oberpfalz, 29.05.1956 - Ks 2/55

    Teilnahme eines Standortarztes des KL Flossenbürg an der Tötung von mindestens 40

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.06.1952 - 466 Ks 13/52

    Tötung eines Häftlings ('Brotdieb'), indem er gewaltsam in die Postenkette

  • LG Heidelberg, 27.09.1957 - 3a Ks 2/57

    Tödliche Misshandlung von 4 polnischen Häftlingen, die verbotswidrig in der

  • LG Mainz, 01.04.1955 - 3 Ks 2/54

    Teilnahme an zwei Exekutionen kranker jüdischer Zwangsarbeiter

  • LG Stuttgart, 17.05.1954 - Ks 2/52

    Einzel- und Massenerschiessung jüdischer Zwangsarbeiter

  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 321/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 478/51

    Rechtsmittel

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