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   BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51   

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https://dejure.org/1951,137
BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51 (https://dejure.org/1951,137)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - 1 StR 67/51 (https://dejure.org/1951,137)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51 (https://dejure.org/1951,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines in der Hauptverhandlung sein Zeugnis verweigernden Zeugen - Verwertbarkeit bzw. Zulässigkeit der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 373
  • NJW 1952, 153
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51
    Der Senat hat schon im Urteil vom 2. Oktober 1951 -1 StR 421/51 - ausgesprochen, dass nur der mögliche Widerstreit der Pflichten in der Person des Zeugen den Gesetzgeber veranlasst hat, das öffentliche Bedürfnis an der Aufklärung eines möglicherweise strafbaren Sachverhaltes zurücktreten zu lassen und unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu gewähren, sondern für den Fall der Ausübung dieses Rechts das in § 252 StPO umschriebene Verbot auszusprechen.
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Dieser Widerstreit der Pflichten, auf den das Gesetz in den §§ 52, 252 StPO Rücksicht nimmt, besteht nicht, soweit sich jemand außerhalb einer Vernehmung anderen gegenüber aus freien Stücken äußert (BGHSt 1, 373 ff.; BGH NStZ 1988, 562, 563).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Dies gilt gleichermaßen für Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die er von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige (§ 158 StPO) oder aber bei sonstigen Verlangen nach behördlichem Einschreiten "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (BGH, Urt. v. 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; hierzu ferner BGH, Urt. v. 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51, BGHSt 1, 373, 374 f.; BGH, Urt. v. 25. März 1980 - 5 StR 36/80, BGHSt 29, 230, 232; BGH, Urt. v. 20. März 1990 - 1 StR 693/89, BGHSt 36, 384, 389; BGH, Urt. v. 21. Juli 1994 - 1 StR 83, 94, BGHSt 40, 211, 215; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1969 - 1 StR 57/69, GA 1970, 153, 154; BGH, Urt. v. 30. Juni 1988 - 1 StR 150/88, NStZ 1988, 561, 562 f.; ferner SK-StPO/Velten, 5. Aufl. § 252 Rn. 16).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (BGHSt 1, 373; 6, 209; vgl. auch 9, 230 und 292, ferner zu § 252 StPO u.a. BGHSt 13, 394).

    Je größer die Zahl der Zwischenglieder, desto geringer ist der Beweiswert der Aussage (BGHSt 1, 373, 376; Eb. Schmidt, Lehrk. I Nr. 367).

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