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   BGH, 03.01.1957 - 4 StR 440/56   

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https://dejure.org/1957,1404
BGH, 03.01.1957 - 4 StR 440/56 (https://dejure.org/1957,1404)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1957 - 4 StR 440/56 (https://dejure.org/1957,1404)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1957 - 4 StR 440/56 (https://dejure.org/1957,1404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 121
  • NJW 1957, 682
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Denn die Frage danach, womit nach der Lebenserfahrung gerechnet werden kann und muss, ist nicht nur Tat-, sondern auch Rechtsfrage (BGH, Urteil vom 3. Januar 1957 - 4 StR 440/56, BGHSt 10, 121, 123).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 450/20

    Zurechnung bei mittelbarer Verursachung einer fremden Vorsatztat

    Nur soweit die Maßstäbe dafür in Rede stehen, womit nach der Lebenserfahrung generell gerechnet werden kann und muss, handelt es sich auch um eine Rechtsfrage (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2019 - 2 StR 557/18, BGHSt 64, 217 Rn. 50; vom 3. Januar 1957 - 4 StR 440/56, BGHSt 10, 121, 123).
  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Durch die Aufstellung des Rechtssatzes, daß der mit Abblendlicht über der Mittellinie oder auf der Überholbahn fahrende nächtliche Autobahnbenutzer nicht auf Sicht zu fahren brauche, gäbe der 4. Strafsenat nicht nur seine eigene bisher gegenteilige Rechtsprechung auf (vergleiche BGHSt 10, 121, 123; VRS 12, 205, 206), sondern er würde sich auch in Gegensatz zu Entscheidungen des III. und VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs setzten (unter anderen VRS 4, 569; VRS 5, 251, 252; VersR 1958, 260).
  • BGH, 23.08.1963 - 4 StR 314/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die Voraussehbarkeit ist eine Rechtsfrage, die das Revisionsgericht auf Grund der ausreichenden Tatsachenfeststellungen des Schwurgerichts abschließend beurteilen kann (BGHSt 10, 121).
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