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BGH, 08.02.1957 - 1 StR 514/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 133
- NJW 1957, 719
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55
Jugendgefährdende Schriften
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- BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden
Sollte die Zielrichtung bei Abgabe der weiteren Schüsse nicht mehr bewußt gesteuert, sondern vom Angeklagten im bereits angesprochenen Sinn nicht mehr kontrolliert gewesen sein, so könnte schließlich unter dem Gesichtspunkt, daß der Angeklagte zunächst zulässig einen gefährlichen Geschehensablauf in Gang setzte, den er dann nicht mehr beherrschte, eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) zu prüfen sein (vgl. BGHSt 10, 133; 20, 315, 325;… Schroeder in LK aaO. § 16 Rdn. 141;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 15 Rdn. 136, 200, 203;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 15 Rdn. 14, 16;… Roxin aaO § 24 Rdn. 34;… Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 580 f.). - BGH, 16.05.1961 - 5 StR 52/61
Rechtsmittel
Es muß hinzukommen, daß sich der Täter durch besondere Vorsichtsmaßregeln oder durch die Anwendung einer List der Wahrnehmung zu entziehen sucht (BGHSt 9, 253; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]; 14, 198) [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58]. - BGH, 07.06.1966 - 1 StR 580/65
Vorhersehbarkeit einer möglichen Folge eines fahrlässigen Verhaltens - Einleiten …
Wenn er, wie die Revision meint, die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Sicherung der Wasserleitung erforderlich waren, nicht besessen haben sollte, so liegt sein Verschulden darin, daß er es unterlassen hat, sie sich anzueignen (vgl. BGHSt 10, 133, 134 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]/135).
- BGH, 06.12.1960 - 1 StR 520/60
Verurteilung wegen Einschleichdiebstahls - Gebrauchen eines nicht …
Das Einschleichen setzt zum Unterschied von der Heimlichkeit, die mehr oder minder jeder Diebstahl erfordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen, z.B. die Anwendung gewisser List voraus (BGHSt 9, 253; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]; 11, 64 [BGH 12.11.1957 - 1 StR 393/57]; 14, 198) [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58]. - BayObLG, 03.12.1999 - 4St RR 237/99
Verantwortlichkeit für die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
Als Versandhändler von Presseerzeugnissen hatte der Angeklagte grundsätzlich eine eigene Prüfungspflicht hinsichtlich der von ihm vertriebenen Presseerzeugnisse (vgl. BGHSt 8, 80/89; 10, 133/134; 37, 55/66; OLG Hamburg JR 1973, 382;… Löffler/ Gödel Presserecht 4. Aufl. § 6 GjS Rn. 3). - BGH, 05.04.1968 - 4 StR 620/67
Aufhebung von Strafaussprüchen - Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge von …
Es genügt nicht, daß der Täter bloß geräuschlos und unbemerkt ein Haus betritt; es muß noch eine besondere Vorsichtsmaßregel, eine listige Art der Ausführung hinzukommen (BGHSt 9, 253; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56];… GA 1966, 118). - BGH, 05.11.1963 - 1 StR 399/63
Fortgesetzter schwerer Diebstahls im Rückfall - Voraussetzungen des …
Damit verkennt es, daß geräuschloses und unauffälliges Verhalten für sich allein das Merkmal des Einschleichens noch nicht erfüllt, vielmehr zu dem für den Dieb an sich schon typischen heimlichen Vorgehen noch eine durch besondere Vorsichtsmaßnahmen gekennzeichnete listige Form der Ausführung hinzutreten muß, die je nach der Sachlage auch schon in der Ausnutzung einer besonderen Lage bestehen kann (BGHSt 9, 253, 255 [BGH 01.06.1956 - 2 StR 127/56]; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]; 14, 198) [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58]. - BGH, 13.02.1962 - 1 StR 11/62
Rechtsmittel
Wer eine Aufgabe übernimmt, der er nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen nicht gewachsen ist, kann dem Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht dadurch entgehen, daß er sich auf eben diese unzureichenden Kenntnisse und Erfahrungen beruft (…vgl. RG GA 41, 195; BGH NJW 57, 719 Nr. 18; BGH 4 StR 569/56 vom 11. Juli 1957 S. 12). - BGH, 19.07.1961 - 2 StR 304/61
Voraussetzungen eines Einschleichediebstahls - Konkurrenz zwischen einfachem und …
Eine solche ist hier aber nicht festgestellt (vgl. dazu BGHSt 9, 253; 10, 135 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 514/56]; 14, 198) [BGH 22.10.1959 - 1 StE 2/58].