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   BGH, 30.03.1957 - 2 StR 583/56   

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https://dejure.org/1957,1504
BGH, 30.03.1957 - 2 StR 583/56 (https://dejure.org/1957,1504)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1957 - 2 StR 583/56 (https://dejure.org/1957,1504)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1957 - 2 StR 583/56 (https://dejure.org/1957,1504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 174
  • NJW 1957, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 11.05.1909 - V 73/09

    Kann der gesetzliche Vertreter, der gemäß § 340 St.P.O. Revision eingelegt hat,

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  • RG, 06.05.1913 - II 172/13

    Bleibt die von dem gesetzlichen Vertreter des Angeklagten gemäß § 340 StPO.

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  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung:

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der gesetzliche Vertreter besser im Stande ist, eine den wahren Interessen des unter Vertretungsmacht stehenden Beschuldigten gerecht werdende Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1957 - 2 StR 583/56, BGHSt 10, 174, 176; Jesse aaO § 298 Rn. 1; Frisch aaO § 298 Rn. 1; Radtke aaO § 298 Rn. 1).
  • BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68

    Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren

    Daher kann über ein von dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen eingelegtes Rechtsmittel auch dann sachlich entschieden werden, wenn der minderjährige Angeklagte während des Rechtsmittelverfahrens volljährig wird und damit die Befugnis des gesetzlichen Vertreters zur Einlegung von Rechtsmitteln erlischt (BGHSt 10, 174 [BGH 20.03.1957 - 2 StR 583/56]).

    Man wird allerdings annehmen müssen, daß die Verfügung über das Rechtsmittel des FA der Staatsanwaltschaft als der nunmehr alleinigen Anklagebehörde zusteht, so daß sie es auch zurücknehmen kann (vgl. BGHSt 10, 174, 176) [BGH 20.03.1957 - 2 StR 583/56].

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