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   BGH, 25.04.1957 - 2 StE 6/57   

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BGH, 25.04.1957 - 2 StE 6/57 (https://dejure.org/1957,3867)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1957 - 2 StE 6/57 (https://dejure.org/1957,3867)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1957 - 2 StE 6/57 (https://dejure.org/1957,3867)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 235
  • MDR 1957, 564
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 06.10.1905 - 6717/04

    1. Begriff der Untersuchungshaft im Sinne des § 60 St.G.B.'s. 2. Ist eine während

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  • RG, 18.12.1933 - 3 D 1088/33

    1. Ist der Angeklagte, der wegen eigennütziger Beihilfe zur Zollhinterziehung zum

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  • RG, 03.10.1919 - II 403/19

    Ist die Verfallerklärung nach § 5 BRVO. vom 3. Mai 1917 über die bei Behörden

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  • RG, 01.07.1941 - 1 D 15/41

    Die Untersuchungshaft darf auch auf Jugendarrest -- VO. z. Ergänzung des

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  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Bei Geldstrafen findet die Anrechnung der Untersuchungshaft nur auf die Geldstrafe , nicht auf die Ersatzfreiheitsstrafe statt (BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57].
  • BGH, 13.05.1969 - 1 StR 118/69

    Anforderungen an die Anrechnung der Untersuchungshaft

    Die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe bildet keine Bemessungsgrundlage, da auch ein anderer Anrechnungsmaßstab in Betracht kommt (BGHSt 10, 235, 237 [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57]; BGH Urteil vom 6. September 1966 - 1 StR 396/66 -).
  • BGH, 08.03.1966 - 1 StR 613/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Rückfallbetrugs - Rechtmäßigkeit der

    Der Ausspruch über die Anrechnung der Untersuchungshaft ist dahin zu verstehen, daß sie auf die Geldstrafen (bemessen nach den Ersatzfreiheitsstrafen) und mit dem Rest auf die Gesamtzuchthausstrafe angerechnet ist (BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57].
  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Nicht notwendig ist es, daß der Beamte auch tatsächlich pflichtwidrig gehandelt hat; denn das für den Tatbestand des § 332 StGB Wesentliche ist nicht die Verfälschung des Staatswillens, wenn auch die Strafdrohung mittelbar einer solchen Verfälschung vorbeugt, sondern der Abschluß der Unrechtsvereinbarung, bzw. die auf einen solchen Abschluß zielende Erklärung (vor allem Annehmen, Sichversprechenlassen) (vgl. auch BGHSt 15, 88, 97, 98 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]; 15, 353, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; 10, 237 [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57]und NJW 1960, 830).
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 45/61

    Verurteilung wegen Diebstahls und Urkundenfälschung - Berücksichtigung von

    Die Ersatzfreiheitsstrafe spielt für die Anrechnung der Untersuchungshaft auf eine Geldstrafe keine Rolle (BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57].
  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 614/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Da die Ersatzfreiheitsstrafe bei der Anrechnung von Untersuchungshaft auf die Geldstrafe außer Betracht bleiben muß (BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57], hält es der Senat für ausgeschlossen, daß das Landgericht sie in Gefängnis anders bemessen würde als es sie in Zuchthaus bemessen hat.
  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 92/58

    Rechtsmittel

    Die Bestechlichkeit bezöge sich auf die ihm durch sein Amt ermöglichte Einflußnahme (vgl. BGHSt 11, 125, 129 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 10, 237 [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57]; Lind.-Möhr. Nr. 5 zu § 332 StGB).
  • BGH, 11.03.1971 - 4 StR 502/70

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Rüge der fehlerhaften

    Gegen die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die erkannte Geldstrafe bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57].
  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs im Rückfall - Bemessung der

    Es ist aber unzulässig, die Untersuchungshaft auf die Ersatzfreiheitsstrafe anzurechnen, sie muß vielmehr unmittelbar auf die Geldstrafe angerechnet werden (RG DJ 1940, 1248; BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57], wobei durchaus ein anderer Anrechnungsmaßstab in Betracht käme.
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 28/66

    Umfang der Anrechnung der Untersuchungshaft auf eine Geldstrafe

    Das Urteil läßt aber nicht erkennen, wieviele Tage der Untersuchungshaft auf die Geldstrafe entfallen sollen; die Ersatzfreiheitsstrafe gibt hierfür keinen Maßstab (BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57].
  • BGH, 26.09.1957 - 2 StE 23/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1965 - 4 StR 506/65

    Auswirkung eines noch nicht auf die Wegnahme bestimmter Sachen gerichteten

  • BGH, 03.11.1964 - 1 StR 353/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 145/64

    Beihilfe im Rückfall zum schweren Diebstahl - Ablehnung einer Auslagenerstattung

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