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   BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56   

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BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56 (https://dejure.org/1957,212)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1957 - 1 StR 287/56 (https://dejure.org/1957,212)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1957 - 1 StR 287/56 (https://dejure.org/1957,212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 237
  • NJW 1957, 1078
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 20.02.1936 - 2 D 531/35

    1. In welchem Umfange hat ein Notar, der einen Kaufvertrag und die

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  • RG, 08.01.1920 - I 540/19

    1. Ist nach § 335 StGB. und nach § 12 des Ges. gegen den unlanteren Wettbewerb

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  • RG, 04.06.1917 - I 147/17

    Zur Auslegung des § 335 StGB.

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  • RG, 20.05.1904 - 6241/03

    1. Wird der Tatbestand des § 333 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Beamte

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  • RG, 02.05.1938 - 2 D 872/37

    Können mehrere Bestechungen, die sich gegen verschiedene Beamte richten,

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  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines

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  • RG, 12.03.1934 - 2 D 121/34

    1. Zum Begriffe des "Empfangenen" im Sinne des § 335 StGB. 2. Gegenstand der

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  • RG, 02.12.1932 - I 1181/32

    1. Tragweite eines gegen die Verfallerklärung (§ 12 Abs. 3 UnlWG.) gerichteten

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in diesem Sinne erst mit der letzten Annahme des von der Unrechtsvereinbarung umfassten Vorteils beendet (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 299 Rdn. 21; Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 299 Rdn. 31; vgl. auch BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; BGHR StGB § 334 Verjährung 1; jeweils zu §§ 331 ff. StGB).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Nach zutreffender Auffassung setzt die Vorteilsannahme auch in der Variante des Sich-Versprechen-Lassens voraus, dass der Amtsträger und der Vorteilsgeber eine Unrechtsvereinbarung treffen, indem sie eine Willensübereinstimmung hinsichtlich der Verknüpfung zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung des Amtsträgers erzielen (BGH NJW 1957, 1078 f.; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 331 Rn. 76 m.w.N.).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Denn grundsätzlich gilt, dass erst dann, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen und den Vorteil, den er dafür forderte oder sich versprechen ließ, in seinem letzten Stück erhalten und angenommen hat, die Tat beendet ist (BGH, Urteil vom 30. April 1957 - 1 StR 287/56, BGHSt 10, 237, 243; BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269).

    Soweit für die Beendigung der Bestechlichkeit verschiedentlich ausschließlich auf den Zufluss des Vorteils abgestellt wurde, ohne den Zeitpunkt der Diensthandlung zu erwähnen (BGHSt 10, 237, 243 f.; BGH NJW 2006, 925, 927; NStZ-RR 2008, 42), lag dies allein daran, dass es in diesen Fällen auf die Vornahme der pflichtwidrigen Diensthandlung nicht ankam.

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Denn Mittäter könnten "die Verfallerklärung gegen jeden von ihnen (schon) dadurch vereiteln, dass sie Angaben darüber verweigern, in welchem Verhältnis sie die Bestechungsgelder untereinander aufgeteilt haben", wenn der Tatrichter verpflichtet wäre, den Verfall oder den Verfall von Wertersatz auf den Beuteanteil zu beschränken, den der jeweilige Mittäter letztlich erwiesenermaßen erhalten hat (so bereits BGH, Urteil vom 30. April 1957 - 1 StR 287/56, BGHSt 10, 237, 245; vgl. auch da Rosa NJW 2009, 1702, 1703).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Bei der Begehungsform des Forderns ist die Tat mit der Kenntnisnahme seitens des Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243).

    Er hat dabei ausgesprochen, daß zwar das durch das Fordern des Vorteils bereits vollendete Verbrechen durch die Annahme des Vorteils fortgesetzt und mit ihr beendet wird, aber beide Begehungsformen der Bestechlichkeit eigenen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen (BGHSt 10, 237, 243).

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

    Dass er den Zusammenhang zwischen Vorteil und Amtshandlung erkennt oder wenigstens nach seiner Auffassungsgabe erkennen kann, ist nicht vorausgesetzt (BGHSt 10, 237, 241; 49, 275, 282; vgl. Rudolphi/Stein aaO Rdn. 42), erst recht nicht, dass er die Forderung "unrechtsvereinbarend" akzeptiert.
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Nach zutreffender Auffassung setzt die Vorteilsannahme auch in der Variante des Sich-Versprechen-Lassens voraus, dass der Amtsträger und der Vorteilsgeber eine Unrechtsvereinbarung treffen, indem sie eine Willensübereinstimmung hinsichtlich der Verknüpfung zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung des Amtsträgers erzielen (BGH NJW 1957, 1078 f.; MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 331 Rn. 76 m.w.N.).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561; BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Sie ist vom Bundesgerichtshof in BGHSt 10, 237 übernommen worden.
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
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  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

  • BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96

    Anordnung des Verfalls gegen den Täter nur, wenn dieser unmittelbar aus der Tat

  • BGH, 02.06.1959 - 1 StR 50/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 92/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99

    Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der

  • BGH, 11.12.1962 - 1 StR 466/62

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 21.05.2002 - 2 Ws 388/02

    Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Rechtsgut, geschütztes,

  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

  • LG Bonn, 04.07.2002 - 22 B 10/01
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92

    Begründung von Tateinheit zwischen Vollendung und Beendigung

  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63
  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 77/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit - Fall des Forderns

  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68

    Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung - Abtrennung von Taten aus der

  • BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59

    Rechtsmittel

  • LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
  • BVerwG, 21.10.1981 - 1 WB 188.79

    Soldat - Annahme eines Geldpreises - Privatunternehmen - Teilnahme an sportlichem

  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 08.12.1959 - 1 StR 303/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 354/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.08.1967 - 5 StR 277/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 26.01.1965 - 1 StR 446/64

    Verletzung der Dienstpflicht zur Amtsverschwiegenheit - Voraussetzungen einer

  • BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 400/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 339/60

    Persönliche Überbringung eines Rentenbescheids - Gegenleistung für eine

  • BGH, 21.07.1959 - 5 StR 65/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 4/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 348/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.07.1959 - 5 StR 254/59

    Rechtsmittel

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