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   BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57   

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BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57 (https://dejure.org/1957,342)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1957 - 2 StR 182/57 (https://dejure.org/1957,342)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57 (https://dejure.org/1957,342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 304
  • NJW 1957, 1325
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304, 305; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Nach § 231 Abs. 2 StPO darf eine unterbrochene Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt werden, wenn er eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören und die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit unwirksam zu machen (BGHSt 3, 187, 190; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).

    Diese Prüfung hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorzunehmen und dabei zu beachten, daß es nicht Sache des Angeklagten ist, den Verdacht der Eigenmächtigkeit auszuräumen, daß ihm vielmehr das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen ist (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180; BGH GA 1969, 281; BGH, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1980, 950; StV 1981, 393; 1982, 153; BGH, Beschl. vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209).

    § 216 StPO ist nur für die Ladung zum Neubeginn einer Hauptverhandlung anwendbar; Fortsetzungstermine dürfen in der Hauptverhandlung bekanntgegeben werden (BGH JZ 1957, 673; Gollwitzer a.a.O. § 216 Rdn. 2 m.w.N.; Treier a.a.O. § 216 Rdn. 9; vgl. auch Nr. 137 Abs. 1 RiStBV).

  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 240/91

    Anwesenheitspflicht und Anwesenheitsrecht des Angeklagten in der

    Diese Vorschrift betrifft nur den ersten Hauptverhandlungstermin (RG GA 73, 290; BGH JZ 1957, 673 mit zust. Anm. Eb. Schmidt; BGH NStZ 1988, 421 mit insoweit zust. Anm. Meurer; OLG Karlsruhe JR 1985, 31; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl. § 216 Rdn. 2; Kleinknecht-Meyer a.a.O. § 216 Rdn. 2; Treier in KK, StPO, 2. Aufl. § 216 Rdn. 9; Hilger NStZ 1984, 41).

    Zum Fortsetzungstermin kann daher nach § 35 Abs. 1 StPO auch durch dessen Verkündung in Anwesenheit des Angeklagten (vgl. auch Nr. 137 Abs. 1 RiStBV) oder - da die Ladungsfrist des § 217 nicht mehr gilt (vgl. BGH JZ 1957, 673) - gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO durch formlose Mitteilung geladen werden.

  • OLG Hamm, 20.03.2007 - 3 Ss 541/06

    Hauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; Eigenmächtigkeit; Nachweis

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304 305 = NJW 157, 1325; BGHSt 16, 178 (180) = NJW 1961, 1980).

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304 305 = NJW 157, 1325; BGHSt 16, 178 (180) = NJW 1961, 1980).

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304 305 = NJW 157, 1325; BGHSt 16, 178 (180) = NJW 1961, 1980).

  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7; Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11; für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200).
  • BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Rechtmäßigkeit

    Die genannte Vorschrift, deren Beachtung erst die Zulässigkeit der Rüge begründet, wird hier nicht dadurch unabwendbar, daß dem Angeklagten die Eigenmächtigkeit seines Fernbleibens nachgewiesen werden muß, damit nach § 231 Abs. 2 StPO in seiner Abwesenheit verhandelt werden darf (BGHSt 10, 304).

    Dem stehen die Ausführungen in dem Urteil des Senats BGHSt 10, 304 nicht entgegen.

    Denn Revisionsgrund wäre nicht die mangelnde Prüfung, ob der Angeklagte eigenmächtig ausgeblieben ist, sondern das Nichtvorliegen oder Nichtnachgewiesensein dieser Eigenmächtigkeit (BGHSt 10, 304, 305).

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Das ist - ebenfalls mit Rücksicht auf die elementare Bedeutung des Rechts auf Anwesenheit - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für Fälle, in denen der Angeklagte mit der Revision beanstandet, die Hauptverhandlung hätte nicht in seiner Abwesenheit zu Ende geführt werden dürfen (§ 231 Abs. 2 StPO), weil er ihr nicht eigenmächtig ferngeblieben sei; auch dabei überprüft das Revisionsgericht, ob der Grund für die Verwirkung des rechtlichen Gehörs tatsächlich vorlag (vgl. BGHSt 10, 304 sowie 16, 178; BGH, Urt. vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1982 - 3 StR 33/82 - und vom 19. August 1983 - 1 StR 368/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355 und 1984, 209).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des

    Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, daß sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Diese eng auszulegende Bestimmung (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) ist nur dann anwendbar, wenn der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig fernbleibt (BGHSt 10, 304, 305).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Denn nach dieser Vorschrift darf die Hauptverhandlung nur dann in Abwesenheit des Angeklagten weitergeführt werden, wenn er "eigenmächtig" ferngeblieben ist, wenn er also den Versuch unternommen hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 2, 187, 190 [BGH 11.03.1952 - 1 StR 296/51]; 10, 304, 305; 16, 178, 183; 25, 317, 319).

    § 338 Nr. 5 StPO greift erst dann ein, wenn die in Abwesenheit des Angeklagten verhandelten Teile der Hauptverhandlung Eingang in das Urteil gefunden haben (vgl. BGHSt 10, 304), er hindert das Gericht jedoch nicht, die noch während der Hauptverhandlung erkannte Fehlerhaftigkeit des Beschlusses nach § 231 Abs. 2 StPO in ihren Folgen dadurch zu beheben, daß der in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführte Teil der Hauptverhandlung wiederholt wird (Kleinknecht, a.a.O. § 231 Rdn. 10).

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

  • BGH, 22.04.1980 - 5 StR 58/80

    Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • BGH, 06.05.1976 - 4 StR 702/75

    Verkündung eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Abwesenheit des

  • BGH, 07.11.1967 - 5 StR 518/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 244/77

    Weiterführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des

  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 593/73

    Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Fortsetzung einer Hauptverhandlung in

  • BGH, 05.07.1967 - 2 StR 61/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges -

  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 3 Ws 1152/10

    Urteilszustellung im Strafverfahren: Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde im

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten

  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

  • BGH, 24.09.1981 - 4 StR 274/81

    Unterbrechung oder Aussetzung des Hauptverfahrens - Erforderlichkeit der

  • BGH, 30.06.1983 - 4 StR 351/83

    Beweisaufnahme in Abwesendheit des Angeklagten - Hauptverhandlung -

  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

  • BGH, 09.02.1990 - 2 StR 638/89

    Folgen der Einreichung von Schriftsätzen durch einen Sozius anstatt durch den

  • OLG Bremen, 25.03.1992 - Ss 69/91

    Verfahrensrüge wegen Abwesenheit des Angeklagten bei Urteilsverkündung;

  • BGH, 30.06.1977 - 4 StR 198/77

    Erfordernis der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung -

  • OLG Stuttgart, 20.07.1988 - 1 Ss 331/88

    Aufhebung eines Verwerfungsurteils; Verfahrensrüge; Unwirksamkeit der Ladung;

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 705/79

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 637/89

    Zulässigkeit einer Urteilsverkündung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 368/83

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77

    Eintritt des Strafklageverbrauchs - Ordnungsgemäße Verlesung von Niederschriften

  • BGH, 13.12.1968 - 4 StR 466/68

    Fortsetzung und Beendigung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten -

  • BGH, 16.10.1973 - 5 StR 284/73

    Einstellung eines Verfahrens nach Aufhebung eines Urteils - Fortsetzung einer

  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 14/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.06.1958 - 5 StR 196/58

    Begründetheit der Revision bei Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 230, 231

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