Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,134
BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55 (https://dejure.org/1955,134)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1955 - GSSt 2/55 (https://dejure.org/1955,134)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1955 - GSSt 2/55 (https://dejure.org/1955,134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer selbstständigen Sperrfrist gegen einen zur Zeit der Entscheidung keine Fahrerlaubnis besitzenden Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (a.F.) § 42m

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 94
  • NJW 1956, 351
  • MDR 1956, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55
    Die Entscheidung, die der vorlegende Senat für richtig hält, wurde von dem Urteil des 1. Strafsenats BGHSt 6, 398 abweichen.

    An der Vorlegungspflicht gemäß § 136 GVG ändert sich auch dadurch nichts, daß die Entscheidung BGHSt 6, 398 ihrerseits von dem wenige Tage zuvor ergangenen, ihm noch nicht bekannten Urteil des 5. Strafsenats 5 StR 497/54 vom 26. Oktober 1954 (Goltd.A. 1955, 118) abgewichen ist und der vorlegende Senat dieser früheren Entscheidung folgen will.

  • BGH, 26.10.1954 - 5 StR 497/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55
    An der Vorlegungspflicht gemäß § 136 GVG ändert sich auch dadurch nichts, daß die Entscheidung BGHSt 6, 398 ihrerseits von dem wenige Tage zuvor ergangenen, ihm noch nicht bekannten Urteil des 5. Strafsenats 5 StR 497/54 vom 26. Oktober 1954 (Goltd.A. 1955, 118) abgewichen ist und der vorlegende Senat dieser früheren Entscheidung folgen will.
  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die

    Auszug aus BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55
    Das Reichsgericht pflegte zwar in solchen Fällen die Vorlegungspflicht zu verneinen (RGSt 58, 19 [24]).
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    Die Vorlagepflicht des V. Zivilsenats entfällt insbesondere nicht dadurch, dass der VII. Zivilsenat seinerseits von der Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen gemäß § 132 GVG abgesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1955 - GZSt 2/55, BGHSt 10, 94, 96).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Die Annahme einer solchen Ausnahme erscheint dem Großen Senat jedenfalls dann geboten, wenn ein Senat, wie im vorliegenden Fall, zwar wegen grundsätzlicher Bedeutung den Großen Senat anruft, im Anrufungsbeschluß aber eine Entscheidung eines anderen Senats angibt, von der er mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung nach Auffassung des Großen Senats abweichen würde (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. November 1955 GSSt 2/55, Juristenzeitung 1956 S. 331 - JZ 1956, 331 - Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21. Juli 1977 GS 1/76, GS 2/76, BSGE 44, 151; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. März 1964 GrS 1.63, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 11 VwGO Nr. 6; BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 16. März 1962 GS 1/61, - GS 2/61 -, BAGE 13, 1).
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Das Bedürfnis zur Herstellung der Rechtseinheit, dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG dient, ist also unabhängig davon gegeben, ob die vom vorlegenden Gericht beabsichtigte Abweichung zur Aufhebung oder zur Bestätigung des angefochtenen Urteils führt und ob die abweichende Rechtsauffassung erst vom vorlegenden Revisionsgericht vertreten wird oder schon in dem mit der Revision angefochtenen Urteil des Tatsachengerichts vertreten wurde (vgl. auch BGHSt 10, 94 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht