Rechtsprechung
   BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,139
BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56 (https://dejure.org/1956,139)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1956 - 2 StR 25/56 (https://dejure.org/1956,139)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 (https://dejure.org/1956,139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 100
  • NJW 1956, 680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359).
  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG

    Ist aber im anhängigen Verfahren - wie hier - eine Erwachsenenstraftat abzuurteilen, scheidet die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB ebenso aus wie eine einheitliche Strafe nach Jugendstrafrecht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100, 103; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 271 f.; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. § 32 Rn. 8 mwN); auch in analoger Anwendung des § 32 JGG kann eine solche "Gesamtstrafenbildung" nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2), weil es insoweit schon an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" des Gesetzes fehlt, da in § 105 Abs. 2 JGG ausdrücklich nur der umgekehrte Fall geregelt ist.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf "bestimmte Beschwerdepunkte" (§ 318 StPO) ist zulässig und wirksam, wenn sie sich auf einen Teil der in der Urteilsformel enthaltenen Entscheidung bezieht, der, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig geprüft und beurteilt werden kann (BGHSt 10, 100, 101; 19, 46, 48; 21, 256, 258; 24, 185, 187/188; RGSt 65, 296; 75, 171, 173; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 318 Anm. 1).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit einer derartigen Zusammenfassung von Jugend- und Freiheitsstrafen bisher verneint (BGHSt 10, 100, 103; 14, 287; 27, 295, 296; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 -, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], und vom 21. November 1978 - 1 StR 546/78 -, bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; ebenso OLG Schleswig NStZ 1987, 225; dieser Rechtsprechung zustimmend Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 267; Stree in Schönke/ Schröder StGB 23. Aufl. § 55 Rdn. 34; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 33).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus einer Jugend- und einer Freiheitsstrafe ist nicht zulässig, auch wenn die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 StGB vorliegen (BGHSt 10, 100; 14, 287; BGHR a.a.O.; neuerdings BGH, Urt. vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Ein Zwang zur Verbindung der Strafsachen besteht also nicht, mag diese auch im Einzelfall wünschenswert und zweckmäßig sein (BGHSt 10, 100, 101; so auch BGH MDR 1974, 54, 55; Schoreit NStZ 1989, 462).

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung der Revision ist, dass sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100, 101; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 318 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.06.1956 - 4 StR 154/56

    Rechtsmittel

    (Im Anschluß an BGH 2 StR 25/56 vom 29. Februar 1956).

    Diese Prüfung muß zur Aufhebung des Urteils führen, soweit es von den Angeklagten angefochten ist (§ 352 Abs. 1 StPO; BGH 2 StR 25/56 vom 29. Februar 1956).

    Ferner ist zu berücksichtigen, daß eine Gesamtstrafe wohl für die rechtskräftigen Einzelstrafen geboten, nicht aber zwischen diesen und der etwaigen Jugendstrafe möglich ist (BGH 2 StR 25/56 vom 29. Februar 1956).

  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Darauf, ob das Schwergewicht bei strafbaren Handlungen liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären, kommt es für die Frage der Zuständigkeit nicht an (BGHSt 7, 26 f; 8, 349, 353; 10, 100, 102).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    a) Eine Revisionsbeschränkung ist nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 318 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Der erkennende Senat hat im Anschluß an BGHSt 5, 366 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53] in seinem Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56 - entschieden, daß die Verhängung einer höheren Jugendstrafe anstelle einer niedrigeren Gefängnisstrafe gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO verstößt, da Jugendstrafe jedenfalls hinsichtlich der Auswirkungen während der Zeit der Vollstreckung nicht milder sei als Gefängnisstrafe (BGHSt 10, 100, 103).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13

    Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen

  • OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit

  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73

    Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99

    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 89/97

    Reichweite des Verschlechterungsverbotes bei Änderung der Strafart - Erhöhung

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97

    Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 483/90

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Verhältnisses zwischen Jugendgericht und

  • KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19

    Strafbefehl, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Einspruchsrücknahme

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

  • OLG Schleswig, 15.09.1986 - 1 Ss 323/86
  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 546/78

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden bei nicht völlig

  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die

  • BGH, 02.02.1962 - 2 ARs 166/61

    Entscheidung über die Vollstreckung der Restjugendstrafe - Anforderungen an die

  • BGH, 10.10.1978 - 4 StR 444/78

    Zulässigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 488/76

    Ausspruch über die Tagessatzhöhe einer Geldstrafe als selbständiger Teil des

  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 294/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 10.04.1957 - 2 StR 126/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 600/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit

  • BGH, 17.01.1969 - 4 StR 490/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Entführung - Anforderungen an die

  • BGH, 08.06.1960 - 2 StR 190/60

    Diebstahl von Großvieh von Weiden - Recht des Angeklagten zur Besichtigung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht