Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1957 - 1 StR 400/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,656
BGH, 03.12.1957 - 1 StR 400/57 (https://dejure.org/1957,656)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1957 - 1 StR 400/57 (https://dejure.org/1957,656)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1957 - 1 StR 400/57 (https://dejure.org/1957,656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 182
  • NJW 1958, 599
  • MDR 1958, 352
  • DB 1958, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 04.05.1926 - I 364/25

    1. Über das Verhältnis der Tatbestände des § 302 a StGB. und des § 4 PreistrVO.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 20.06.1919 - IV 241/19

    Zur Anwendung des § 302 e StGB. auf Mietverträge (Wohnungswucher).

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 11.03.1927 - I 57/26

    1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Eine Notlage wird nicht vorausgesetzt; der Begriff der "Zwangslage" ist weiter als der der Notlage (vgl. BGHSt 11, 182, 185 f.).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81

    Tatbestand des fortgesetzten Mietwuchers - Vermietung von Wohnraum an

    Maßgebend ist danach nicht, welcher Mietzins auf Grund der Gestehungskosten, insbesondere der Hauptmiete, in konkretem Fall noch angemessen ist (so für den früheren Rechtszustand BGHSt 11, 182, 184) [BGH 03.12.1957 - 1 StR 400/57], sondern ob die üblichen Entgelte, die in der in Betracht kommenden Gemeinde für vergleichbare Räume gezahlt werden, in auffälligem Maße überschritten sind.
  • BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58

    Unerfahrenheit i.S.d. Wuchergesetze - Unerfahrenheit als Eigenschaft beruhend auf

    Denn Unerfahrenheit ist eine auf Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung beruhende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er gegenüber dem Durchschnittsmenschen benachteiligt ist (im Anschluß an BGHSt 11, 182).

    Unter Berufung auf BGHSt 11, 182 wird im Urteil hierzu ausgeführt, als Unerfahrenheit sei eine dem Menschen anhaftende Eigenschaft zu verstehen, die auf einem Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung im allgemeinen oder auf beschränkten Gebieten des menschlichen Wirkens beruhe und ihrem Wesen nach eine Einschränkung der Befähigung zur Wahrnehmung oder richtigen Beurteilung von Zuständen oder Geschehnissen irgendwelcher Art zur Folge habe.

  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 440/62
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 603/57

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon stünde eine solche Feststellung nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RG Recht 1903, 162 Nr. 909, RG JW 1908, 587 Nr. 68; BGHSt 11, 182, 186) der Annahme einer Notlage im Sinne des § 302 a StGB nicht entgegen.

    In einer die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Geldverlegenheit befindet sich auch derjenige, dem es zwar nicht an Mitteln zur Befriedigung seiner dringenden Lebensbedürfnisse fehlt, dem auch keine Zwangsvollstreckung in die zur Lebensführung notwendigen Gegenstände droht, zu deren Abwendung er ohne Darlehensaufnahme außerstande wäre (vgl. RGSt 71, 326; 76, 193; BGH 5 StR 14/52 vom 31. Januar 1952, inhaltlich wiedergegeben i.d. Anm. LM Nr. 1 zu § 302 d StGB; 2 StR 144/56 vom 1. Juni 1956; BGHSt 11, 182, 185 f), der aber einem Gläubiger verschuldet ist, von dem er sich aus besonderen Gründen nicht ohne Verstoß gegen allgemein anerkannte Anstandspflichten und nicht ohne Verlust seiner gesellschaftlichen Geltung verklagen lassen kann und zu dessen Befriedigung er daher auch dann entschlossen ist, wenn er sich dadurch der zum Lebensunterhalt unentbehrlichen Mittel begibt.

  • OLG Karlsruhe, 07.08.1997 - 2 Ws 61/97
    Zudem steht einer solchen formalen "Berechnungsweise" entgegen, daß auch Abweichungen und Besonderheiten der in Betracht kommenden Kreise der Mietwucheropfer (K. Schäfer/H. Wolff a.a.O.; vgl. auch BGHSt 11, 182, 184) keine Berücksichtigung finden könnten.
  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 301/70

    Anforderungen an die Angabe des Beweisthemas bei Erhebung der Aufklärungsrüge -

    "Unerfahrenheit" ist der Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung, der die Fähigkeit zur Wahrnehmung oder zutreffenden Beurteilung wirtschaftlicher Zustände und rechtsgeschäftlicher Vorgänge ausschließt oder beeinträchtigt (vgl. BGHSt 11, 186 [BGH 03.12.1957 - 1 StR 400/57]; 13, 233) [BGH 04.04.1959 - 2 StR 596/58].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht