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   BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57   

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BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57 (https://dejure.org/1958,456)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1958 - 4 StR 652/57 (https://dejure.org/1958,456)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1958 - 4 StR 652/57 (https://dejure.org/1958,456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 199
  • NJW 1958, 507
  • MDR 1958, 354
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Hierfür waren Auslegungsschwierigkeiten maßgebend, zu denen dieser Begriff in der Rechtsprechung geführt hatte (vgl. dazu BGHSt 11, 199).
  • OLG Stuttgart, 17.10.1975 - 1 Ss (9) 376/75
    Zwar ging die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 315 a StGB in der früheren bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 geltenden Fassung einhellig dahin, daß Tatteilnehmer nicht zum geschützten Personenkreis des § 315c 12. Halbs. StGB zu zählen seien (vgl. BGHSt 6, 100 = NJW 1954, 1089; BGHSt 11, 199 [203] = NJW 1958, 507).

    Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung war jedoch der Begriff der Gemeingefahr, den der BGH zudem ab BGHSt 11, 199 = NJW 1958, 507 einschränkend in der Weise auslegte, daß er die Gefährdung einzelner, vom Täter nach subjektiven Gesichtspunkten ausgewählter Personen, einschließlich der Fahrzeuginsassen, nicht mehr genügen ließ.

  • BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60
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  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Da die Geschäftsverteilung dem Senat die Entscheidung von Zuständigkeitsfragen der vorliegenden Art ausschließlich übertragen hat, bedarf es der Anrufung des Großen Senats nicht, insoweit er von dem Beschlüsse des 4. Strafsenats abweicht (BGHSt 11, 199, 205 [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57]; BGH NJW 1955, 429 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]).
  • BGH, 28.09.1960 - 4 StR 312/60
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  • BGH, 09.10.1958 - 4 StR 287/58

    Rechtsmittel

    Die Herbeiführung einer Gemeingefahr würde auch nicht in der etwaigen Gefährdung des vom Angeklagten ausgewählten Fahrtteilnehmers Z. liegen (BGHSt 11, 199, 204) [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57].

    Der Senat hat jedoch in seinem Urteil vom 16. Januar 1958 (BGHSt 11, 199 ff, 201) [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57] die Auslegung des Begriffs "Gemeingefahr" wesentlich eingeschränkt; eine Entscheidung, die dem Tatrichter noch nicht bekannt sein konnte.

  • BGH, 27.02.1958 - 4 StR 24/58

    Rechtsmittel

    mit §§ 315 a, 316 Abs. 2 StGB herbeigeführt, seit der zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidungdes erkennenden Senats 4 StR 652/57 vom 16. Januar 1958 nicht mehr rechtfertigen.

    Dort hat der Senat die Auffassung vertreten und näher begründet, daß Gemeingefahr im erwähnten Sinne nicht die Gefahr ist, die ein Kraftfahrer ausschließlich den ihm bekannten Insassen seines Fahrzeugs bereitet (NJW 1958, 507 [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57] Nr. U).

  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 490/58

    Fahrzeugführer - Verkehrswidriges Verhalten - Eigentümer des Fahrzeugs

    Etwas anderes gilt allerdings für das Vergehen des § 315 a StGB, in dessen Bereich alle Insassen durch den Begriff der Gemeingefahr schlechthin von dem Strafschutz ausgeschlossen sind (BGHSt 11, 199).
  • BGH, 26.02.1970 - 4 StR 3/70

    Verwirklichung des Tatbestands der Luftverkehrsgefährdung bei nur indirekter

    Auf das Merkmal der Gemeingefahr stellt § 315 a StGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 nicht mehr ab; die von der Revision angeführten Entscheidungen BGHSt 11, 199, 201 [BGH 16.01.1958 - 4 StR 652/57] und 14, 395, 399 sind insoweit überholt.
  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 25/82
    Die Rechtsauffassung eines früher zuständigen Senats kann sich nicht mehr in Entscheidungen auswirken und keine Fortdauer der Divergenz in der Zukunft begründen (vgl BSGE HZ, 49, 53; BGHZ 28, 16, 28f; BGHSt 8, 200, 203; 11, 199,205, 19, 177, 1845 Wieczorek/Rössler/8chütze, ZPO, 2. Aufl Band V S 136 GVG RdNr B II; Kissel, OVG 5 136 RdNr 2 mwN).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62

    Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen

  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 15/83
  • BGH, 30.10.1958 - 4 StR 339/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 181/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 275/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 298/58

    Rechtsmittel

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