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   BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58   

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BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58 (https://dejure.org/1958,548)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1958 - 4 StR 151/58 (https://dejure.org/1958,548)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58 (https://dejure.org/1958,548)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 401
  • NJW 1958, 1403
  • MDR 1958, 784
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.03.1940 - 2 D 31/40

    1. Zum Begriffe des "Geheimnisses" im § 353 b StGB. 2. Daß die Offenbarung des

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  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ; BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ; OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9; Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Jedenfalls hat das Landgericht tragfähig eine mittelbare Gefährdung, die zur Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals genügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404; BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598), damit begründet, dass der gesondert verfolgte D. durch die Kundgabe der vom Angeklagten erlangten Informationen und die zielgerichtete Offenlegung seiner Verbindung zur Polizei das Vertrauen zahlreicher Bürger in die Integrität der Polizei erschüttert hat.
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    Als (konkrete) Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne dieser Vorschrift kann eine mittelbare Gefährdung ausreichen, die darin besteht, dass durch die Offenbarung der Weitergabe der polizeiinternen Daten das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität staatlicher Stellen beeinträchtigt ist (BGH, Urteile vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, und vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126).

    Zur Klärung der Frage, ob eine solche Gefährdung gegeben ist, bedarf es einer Gesamtabwägung im Einzelfall, bei der Inhalt und Umfang der geheimhaltungsbedürftigen Daten, deren in Aussicht genommene Verwendung und die Person des Amtsträgers Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 aaO; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - III- 1 RVs 218/11 u.a., juris); so kann u.a. von Bedeutung sein, ob die Daten einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 aaO; vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404 f., und vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12).

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Eine solche mittelbare Gefährdung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich ausreichen (vgl. BGHSt 11, 401, 404 f.; kritisch hierzu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 353b Rdn. 9).
  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ss 103/16

    Geheimnisverrat: Beihilfe bei Entgegennahme von Sachverhalts- und Lösungsquizzen

    Als eine solche Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen kann insbesondere auch angesehen werden, dass durch das Tatgeschehen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Institutionen erschüttert wird, etwa - wie vorliegend - durch die Weitergabe von Prüfungsinhalten (vgl. BGHSt 11, 401; Fischer a. a. O., § 353b Rn. 23).
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses

    Zwar können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen i. S. von § 353b Abs. 1 StGB auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403 [1404]; SenE vom 30.06.1987 - Ss 234/87 -, in: NJW 1988, 2490).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Wichtige öffentliche Interessen können aber auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403; Senat NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216; SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52- 53/09 - = NJW 2010, 166).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 211/17

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Tätigkeit

    Eine solche mittelbare Gefährdung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404 f.).
  • OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21

    Eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihres Studium für einen Aufstieg in den

    Denn bis zum Prüfungstermin sind Prüfungsaufgaben nur einem beschränkten Kreis von Personen bekannt und bedürfen ihrer Natur nach der Geheimhaltung (vgl. RGSt 74, 110; BGHSt 11, 401; MK-Puschke, StGB 3. Aufl. Rdnr. 20; NK-Kuhlen, StGB 5. Aufl. § 353b Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (RG DStR 1938, 321; BGHSt 11, 401, 404; 20, 342, 348; OLG Köln GA 1973, 57, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 170; LK-Träger a.a.O. Rn. 26; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 13; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ; Schönke/Schröder-Lenckner a.a.O. Rn. 6; SK-Samson, StGB, § 353 b Rn. 12; Schumann NStZ 1985, 170 ff.).

    Er hat in einem Fall (BGHSt 11, 401), in dem unbefugt Prüfungsaufgaben offenbart worden waren, dargelegt, bei dem Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit der Schulverwaltung könne es sich um ein wichtiges öffentliches Interesse handeln.

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 513/73

    Verurteilung wegen schwerer passiver Bestechung durch die Annahme von Geschenken

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
  • LG Ulm, 17.12.1999 - I Qs 1136/99

    Anforderungen an die strafprozessuale Substantiierung einer Verletzung des

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82

    Offenbarung; Verwaltungsvorgänge; Zuverlässigkeit der Verwaltung; Allgemeinheit;

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