Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,344
BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57 (https://dejure.org/1957,344)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1957 - 5 StR 505/57 (https://dejure.org/1957,344)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1957 - 5 StR 505/57 (https://dejure.org/1957,344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e. Erpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 66
  • NJW 1958, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

    Auszug aus BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57
    Wer z.B. einem anderen eine Waffe überläßt, damit er sie bei einem Diebstahl bei sich führe, wird, wenn der Täter mit ihrer Hilfe eine räuberische Erpressung (§§ 255, 253, 249, 250 Nr. 1 StGB) begeht, wegen Beihilfe zum schweren Diebstahle (§§ 243 Abs. 1 Nr. 5,49 StGB) bestraft; denn die tatsächlich verübte schwerere Tat ist keine grundsätzlich andere als die leichtere, die sich der Gehilfe vorstellte, und hat mit ihr den Angriff auf fremdes Vermögen gemein (RGSt 67, 343).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57
    Dieser Satz ist nicht richtig (BGHSt 9, 370).
  • RG, 17.03.1890 - 403/90

    1. Können Betrug und Erpressung in ideellem Zusammenflusse durch ein und dieselbe

    Auszug aus BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57
    In einem solchen Falle geht zwar die Täuschung in der Drohung auf, so daß allein Erpressung und nicht zugleich Betrug vorliegt (RGSt 20, 326, 329 f; RG GA 38, 54; 51, 194; 69, 400; RG JW 1934, 3285; RG HRR 1941, 169).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Insoweit handelt es sich um einen Exzeß des Haupttäters, für den der Kläger weder strafrechtlich gemäß § 27 StGB (vgl. BGHSt 11, 66; Tröndle/Fischer aaO § 27 Rdn. 5) noch zivilrechtlich gemäß § 830 Abs. 2 BGB haftet (vgl. BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128; 89, 383, 396).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    a) Der Vorsatz eines Teilnehmers - sei er Anstifter, sei er Gehilfe - muß sich danach auf die Ausführung einer zwar nicht in allen Einzelheiten, wohl aber in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Tat richten (vgl. für die Anstiftung BGHSt 34, 63, 64 = BGH JZ 1986, 906, 907 m. Anm. Roxin; RGSt 1, 110; für die Beihilfe BGHSt 11, 66, 67; BGH GA 1967, 115, 116; 1981, 133; BayObLG …
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen

    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Dabei kommt es nicht notwendig darauf an, ob die tatsächlich verwirklichte Haupttat ihrer rechtlichen Beurteilung nach dieselbe ist, auf die sich die Vorstellung des Hilfeleistenden bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1957 - 5 StR 505/57, BGHSt 11, 66).
  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    In einem solchen Falle ist die Irrtumserregung wesentlicher Bestandteil der Drohung, so daß allein Erpressung und nicht Betrug vorliegt (BGHSt 11, 66, 67 [BGH 12.11.1957 - 5 StR 505/57]; RGSt 20, 326, 329; RG JW 1934, 3285; RG GA 51, 194; 69, 400; Otto, ZStW 79, 59, 94 ff); über die Drohung hinaus kam der Täuschung keine selbständige tatbestandliche Bedeutung zu, so daß auch kein tateinheitliches Zusammentreffen von Erpressung und Betrug in Betracht kommt (vgl. RG GA 69, 400; Schönke/Schröder, StGB 15. Aufl. § 253 Rdn. 37).
  • LG Karlsruhe, 26.07.2005 - 2 O 60/03

    Amtshaftung: Beihilfe zum Betrug durch Außenprüfer des Finanzamtes;

    Der subjektive Tatbestand einer Beihilfe zum Betrug setzt doppelten Vorsatz voraus: der Gehilfe muss die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennen <BGHSt 11, 66>, wobei ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass sein Vorstellungsbild den wesentlichen Unrechtsgehalt der Haupttat umfasst BGHSt 42, 135)>.

    Ob dies und die unklare Stellungnahme Da.s mehr als den Verdacht begründeten, dass die Fertigstellung erst nach dem Verkauf erfolgt sein könnte, sich also auf die wesentlichen Merkmale der Haupttat <BGHSt 11, 66> und den wesentlichen Unrechtsgehalt der Haupttat BGHSt 42, 135> erstreckte, erscheint bereits zweifelhaft.

    Allein die Kenntnis davon, dass Bohrsysteme "auf Halde" produziert und die Leasingraten jedenfalls zeitweise aus der Gewinnmarge beim Verkauf gedeckt wurden, begründet nicht die Kenntnis von den wesentlichen Merkmalen oder die hierfür erforderliche <BGHSt 11, 66; BGH NStZ 90, 501; BGHSt 42, 135)> Vorstellung vom wesentlichen Unrechtsgehalt der Haupttat.

  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

    Dass der Angeklagte auch eine andere, ebenfalls strafbare Erlangung der Telefonkapazitäten für möglich hielt, steht einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug nicht entgegen; selbst eine ausschließlich andere rechtliche Einordnung der Haupttat - etwa als Untreue - wäre unschädlich, sofern es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt (BGH, Urteil vom 18. Juni 1991 - 1 StR 164/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7; BGH, Urteil vom 12. November 1957 - 5 StR 505/57, BGHSt 11, 66, 67).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Nicht erforderlich ist dagegen, daß der Gehilfe Vorstellungen hat, wie die Haupttat in allen Einzelheiten aussehen soll (RGSt 67, 343; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 445/54-bei Dallinger MDR 1955, 143; BGHSt 11, 66; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 30; Busch in LK 9. Aufl. § 49 Rdn. 14; Cramer in Schönke/Schröder, 21. Aufl. § 27 Rdn. 19, 27).
  • OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05

    Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine

    Unstreitig hatte der Kläger keine Kenntnis von den betrügerischen Doppelabtretungen der Schuldscheindarlehen durch den Geschäftsführer Sy. Insoweit handelt es sich um einen Exzess des Haupttäters, für den der Kläger weder strafrechtlich gemäß § 27 StGB (vgl. BGHSt 11, 66) noch zivilrechtlich gemäß § 830 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128; 89, 383, 396) haftet.
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Gehilfenvorsatz setzt voraus, daß der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt (BGHSt 11, 66) und darüberhinaus in dem Bewußtsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (RGSt 72, 20, 24).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15

    Beihilfe zur räuberischen Erpressung (Anforderungen an Beihilfevorsatz:

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 260/13

    Gehilfenvorsatz (keine subjektive Zurechnung eines vor dem Hinzutreten des nicht

  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 705/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gehilfenvorsatzes

  • LG Stuttgart, 15.09.1967 - Ks 19/62

    Sprengung eines Bunkers bei Minsk, in dem Geisteskranke eingeschlossen worden

  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 27.06.1980 - 2 ARs 115/80

    Drohung durch bereithalten belastender Unterlagen als Beweismittel für eine

  • BGH, 13.05.1966 - 4 StR 153/66

    Verpflichtung von Ehegatten zur Verhinderung strafbarer Handlungen des

  • OLG Hamm, 01.07.1999 - 2 Ss 451/99

    Umstellung des Schuldspruchs, eine Strafe statt zwei Strafen, Verhängung der

  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 379/78

    Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Misshandlung als gefährliche

  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 592/79

    Umfang des Gehilfenvorsatzes

  • BGH, 14.11.1961 - 5 StR 447/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 177/73

    Straftat des Betrugs durch die Vorspiegelung der Existenz eines Sonderkontos -

  • BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72

    Voraussetzungen für das Leisten von Beihilfe - Anforderungen an den

  • BGH, 16.04.1969 - 1 StR 19/69

    Beihilfe zum schweren Diebstahl - Beschränkung der Revision auf eine zu einer

  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 441/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht