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   BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57   

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BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57 (https://dejure.org/1957,137)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1957 - 4 StR 525/57 (https://dejure.org/1957,137)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1957 - 4 StR 525/57 (https://dejure.org/1957,137)
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§ 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), ärztlicher Eingriff ist nur bei wirksamer Einwilligung durch den Patienten rechtmäßig, Aufklärungspflicht des Arztes

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 111
  • NJW 1958, 267
  • MDR 1958, 351
  • JR 1958, 225
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57
    Diese Grundsätze der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bereits gebilligt (vgl. Urteil des VI. Zivilsenats des BGH v. 10. Juli 1954 in NJW 1956, 1106).

    Er weist insoweit auf die nach seiner Auffassung zutreffenden Grundsätze hin, die der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der bereits erwähnten Entscheidung (NJW 1956, 1106) dargelegt hat.

  • RG, 31.05.1894 - 1406/94

    Ärztlicher operativer Eingriff ohne Einwilligung des Patienten ist rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57
    Sie hat überdies, auch insoweit im Einklang mit dem Reichsgericht, die Rechtswidrigkeit dieses Eingriffes bejaht, weil die Beschwerdeführerin nicht damit einverstanden war (vgl. RGSt 25, 375; 38, 64; 61, 256).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst deshalb nicht nur das Recht, nach freiem Willen lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen und auf diese Weise einem zum Tode führenden Krankheitsgeschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. im Ergebnis auch BVerfGE 142, 313 ; BGHSt 11, 111 ; 40, 257 ; 55, 191 ; BGHZ 163, 195 ).
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Insoweit ist es ständige Rechtsprechung, dass jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, unabhängig davon, ob diese lege artis durchgeführt wurde und erfolgreich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 ­ 3 StR 239/10 ­ Rdnr. 9 bei juris; BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 ­ 4 StR 549/06 ­ Rdnr. 16 bei juris; BGH, Urteil vom 28. November 1957 ­ 4 StR 525/57 ­ Rdnr. 5 bei juris; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 223, Rdnr. 17 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall einer unbedingt notwendigen Operation ausgesprochen (BGHSt 11, 111 [113/114]) und wird auch in der Literatur anerkannt (z. B. Schwalm in Chirurgie der Gegenwart Bd. 1 - Stand Juni 1983 - Chirurgie und Recht heute S. 9 ff.; Geiger JZ 1983, 153 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Der Betroffene wird genötigt, eine Maßnahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt (vgl. RGSt 25, 375 ; 38, 34 ; BGHSt 11, 111 ; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 576/07 -, NStZ 2008, S. 278 ) und daher normalerweise nur mit der - in strafrechtlicher Hinsicht rechtfertigenden - Einwilligung des Betroffenen zulässig ist.
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst das Recht, nach freiem Willen lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen und auf diese Weise einem zum Tode führenden Krankheitsgeschehen seinen Lauf zu lassen (BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 u.a., NJW 2020 Rn. 205 ff., 209; vgl. schon BGH, Urteil vom 28. November 1957 - 4 StR 525/57, BGHSt 11, 111, 113 f.).
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Daß das Selbstbestimmungsrecht einer Zwangsbehandlung entgegensieht, wird von der Rechtsprechung für den "Normalpatienten" anerkannt (RGZ 151, 349, 352; BGHZ 29, 46, 49; 176, 179; 90, 103,105/106; BGHSt 11, 111, 114; BVerfGE 52, 131, 170 = JZ 1979, 596); aus dem Hinweis des BGH im Urteil vom 26.10.1982 (BGH NJW 83, 350, 351): Der entgegenstehende Wille der Kranken war unbeachtlich, weil ihr Leben bedroht war und sie hierüber nicht verfügen konnte", kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden, wie die anschließende Einschränkung in diesem Urteil zeigt, daß dies ,zumindest" für die vom damaligen Angeklagten zu treffenden Maßnahmen gelte, die selbst noch keinen körperlichen Eingriff enthielten, nämlich die Verständigung der Angehörigen und des Hausarztes, um mit deren Hilfe eine Sinnesänderung der lebensbedrohlich Erkrankten zu erreichen (vgl. hierzu auch Kutzer MDR 85, 710, 711 FN 13).

    Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten schließt auch die Selbstbestimmung zum Tode ein (Leonardy DRiZ 86, 281, 285; BGHSt 11, 111, 113/14; BGHZ 90, 103, 105/106).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Hierbei ist auch das Verhältnis zwischen Notwendigkeit der Behandlung und ihre möglichen Folgen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 11, 111; 12, 379; BGHZ 29, 33; 29, 46; 29, 176; BGH, NJW 1961, S 2203; Kleinewefers, VersR 1962, S 197 ff. mw Nachw; Dunz, aaO, S 13; Weyers, aaO, S 24 f.).

    Mit den aus der Verfassung abzuleitenden Grundsätzen stimmt die recht verstandene Rechtsprechung der Fachgerichte und insbesondere des Bundesgerichtshof weitgehend überein (vgl. z.B. BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 ff.; 29, 176 ff.; BGH, NJW 1971, S 1887f; 1972, S 335 ff.; 1973, S 556; 1974, S 1422; 1976, S 365; 1978, S 587).

  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17

    Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe;

    Er kann nur durch wirksam erklärte oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (st Rspr.; BGH, Urteil vom 28. November 1957 - 4 StR 525/57, BGHSt 11, 111, 112; Urteil vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 308).
  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

    Beruht der Irrtum auf einem fahrlässigen Verhalten des Arztes, weil er etwa bereits vor Beginn der Operation vorhersehen mußte, daß der später vorgenommene weitergehende Eingriff erforderlich werden und der Patient bei entsprechender Aufklärung diesem Eingriff nicht zustimmen würde, dann kommt lediglich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (vgl. BGHSt 11, 111, 114; BGH JZ 1964, 231).
  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht in der Sterilisation der L eine tatbestandliche Körperverletzung gesehen (BGHSt 11, 111 f.), die nicht durch eine ausdrücklich erklärte Einwilligung der Patientin gerechtfertigt war.

    Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum schließt in Analogie zu § 16 StGB vorsätzliches Handeln aus (BGHSt 11, 111, 114; 35, 246, 250; BGH JZ 1964, 231).

    In diesem Fall mißachtet er - wenn auch wohlmeinend - das dem Patienten grundsätzlich zustehende Selbstbestimmungsrecht (BGHSt 11, 111, 114) und irrt damit lediglich über die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes.

  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98

    Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der

  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem

  • AG Mannheim, 24.02.2009 - Gut 2 XVII 8740/09

    Rechtliche Betreuung: Rechtswidrige Verweigerung einer medizinisch indizierten

  • BGH, 29.06.1977 - 2 StR 196/77

    Vornahme einer Sterilisierung ohne Einwilligung der Patientin - Annahme einer

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