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   BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58   

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BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58 (https://dejure.org/1958,538)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1958 - 1 StR 431/58 (https://dejure.org/1958,538)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1958 - 1 StR 431/58 (https://dejure.org/1958,538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 273
  • NJW 1959, 683
  • MDR 1959, 409
  • JR 1959, 149
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 23.02.1931 - III 907/30

    1. Steht die Rechtskraft des wegen Hinterziehung der Monopoleinnahme gegen einen

    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Das hindert jedoch die Einziehung in dem Strafverfahren gegen andere Tatbeteiligte nicht, wenn sie nur gegen diese zulässig ist (RGSt 65, 175 f und die dort weiter angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 26.10.1954 - 2 StR 558/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Die Aufhebung der - übrigens schon an sich unzulässigen (BGHSt 6, 375) - Einstellung des Verfahrens wegen des Devisenvergehens führt zugleich zur Aufhebung des Freispruchs des Angeklagten von der Anschuldigung wegen Beihilfe zur Untreue, obwohl dieser Punkt an sich rechtlich nicht zu beanstanden wäre; andernfalls erfaßte der Freispruch das Devisenvergehen mit, da beide Straftaten nach der Annahme des Urteils im Verhältnis der Tateinheit stehen.
  • BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54
    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Insoweit kann sie also nicht bloß nebenbeteiligt sein und daher nicht in dieser Eigenschaft auftreten (vgl. BGHSt 7, 333).
  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55

    Einziehungsfähigkeit von Forderungen bei Verstößen gegen Devisenbestimmungen -

    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Das macht die Beschwerdeführerin aber nicht zur forderungsberechtigten Inhaberin der Bankguthaben (BGH 5 StR 407/55 vom 6. März 1955 = DevR 1956, 149; BGHZ NJW 1956, 338 Nr. 2).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Auch für die Beihilfe zu einer Zuwiderhandlung bestimmt es sich nach der Haupttat und nicht nach der Person des Gehilfen, ob sie Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist (BGH LM Nr. 2 und 3 zu § 6 WiStG 1949/1952; BGH 3 StR 626/54 vom 12. Januar 1956, S. 61).
  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Das hat der Große Senat für Strafsachen für § 6 Abs. 2 Nr. 1 WiStG eigens ausgesprochen (BGHSt 11, 263).
  • BGH, 27.09.1956 - 3 StR 178/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58
    Demgemäß üben sie diese Wirkung gegen jeden Mittäter, der sie bei der Tatausführung kannte (BGH 3 StR 178/56 vom 27. September 1956 S. 34).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    b) Die Auffassung, daß das Verfahren ohne förmliche Einstellung von selbst beendet ist, vertreten etwa BGHSt 34, 184 (2. Strafsenat) mit ablehnender Anm. Kühl NStZ 1987, 338 und zustimmender Anm. Bloy JR 1987, 348, BGH NStZ 1983, 179 (1. Strafsenat) mit Anm. Schätzler, BGHSt 12, 273, 277 (1. Strafsenat); OLG Hamburg NJW 1983, 464, 465-1 OLG Karlsruhe Die Justiz 1983, 132; OLG Köln, Beschluß vom 30. März 1984 - 2 Ws 128/84; OLG Stuttgart Die Justiz 1985, 176; OLG Düsseldorf MDR 1993, 162 ; VRS 86, 122, 123; KG, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 5 Ws 803/97; Brandenburg.
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Wie der Wortlaut dieser Vorschrift ergibt, ist für die Abgrenzung nicht entscheidend, ob es im Einzelfall tatsächlich zu einer solchen Beeinträchtigung gekommen ist (BGHSt 12, 273, 275) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].

    Auf die für die Abgrenzung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeiten wesentliche Eignung der Zuwiderhandlung zur Beeinträchtigung der Wirtschaftsordnung braucht sich der Vorsatz nicht zu erstrecken (BGHSt 11, 263; 12, 273, 276) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].

    Bei der Beihilfe der Angeklagten K., H. und U. richtet sich die Bewertung als Straftat nach der Haupttat (BGHSt 12, 273 [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58]; BGH MDR 1953, 54).

  • BGH, 06.02.2024 - 3 StR 36/23

    Einstellung des die Einziehungsbeteiligte betreffenden Verfahrens

    Dafür bedarf es keiner Vertiefung, wie sich die Rechtslage in Konstellationen darstellt, in denen es sich bei der Einziehungsbeteiligten um eine natürliche Person handelt und diese verstirbt oder um eine juristische Person und sich diese in Liquidation befindet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1958 - 1 StR 431/58, BGHSt 12, 273, 277; LR/Gaede, StPO, 27. Aufl., § 427 Rn. 29 ff.; KK-StPO/Schmidt/Scheuß, 9. Aufl., § 427 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 427 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 595/97

    Vorlagebeschluß; Verfahrenseinstellung wegen Tod des Betroffenen

    b) Die Auffassung, daß das Verfahren ohne förmliche Einstellung von selbst beendet ist, vertreten etwa: BGHSt 34, 184 (2. Strafsenat) mit ablehnender Anm. Kühl NStZ 1987, 338 und zustimmender Anm. Bloy JR 1587, 348; BGH NStZ 1983, 179 (1. Strafsenat) mit Anm. Schätzler; BGHSt 12, 273, 277 (1. Strafsenat); OLG Hamburg NJW 1983, 464, 465; OLG Karlsruhe Die Justiz 1983, 132; OLG Köln, Beschluß vom 30. März 1984 - 2 Ws 128/84; OLG Stuttgart Die Justiz 1985, 176; OLG Düsseldorf MDR 1993, 162 ; VRS 86, 122, 123; KG, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 5 Ws 803/97; Brandenburg.

    Er richtet die Anfrage wegen der Entscheidungen in BGHSt 12, 273, 277 und NStZ 1983, 179 zugleich an den 1. Strafsenat und, weil der Senat eine Überprüfung dieser Rechtsprechung durch die übrigen Strafsenate nicht ausschließen kann, auch an den 3. und 5. Strafsenat.

  • BGH, 14.04.1999 - 1 ARs 2/99

    Verfahrenseinstellung; Tod des Betroffenen; Anhängiges Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Daran sieht er sich u.a. gehindert durch die in BGHSt 12, 273 sowie in NStZ 1983, 179 veröffentlichten Entscheidungen des Senats.

    Denn soweit darin die Ansicht vertreten wurde, im Falle des Todes des Angeklagten erledige sich das Verfahren von selbst (BGHSt 12, 273, 277) oder ende ohne weiteres von selbst, so daß es dessen ausdrücklicher und förmlicher Einstellung nicht bedarf (BGH NStZ 1983, 179), handelte es sich nicht um für die jeweilige Entscheidung tragende Erwägungen (vgl. BGHSt 19, 7, 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 132 GVG Rdn. 14; Hannich in KK 4. Aufl. § 132 GVG Rdn. 4).

    Im Urteil vom 16. Dezember 1958 (BGHSt 12, 273, 277) ging es um die prozessualen Folgen des Todes eines Einziehungsbeteiligten, denen diejenigen des Todes eines Angeklagten lediglich gegenübergestellt wurden.

  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Daher ist auch die rechtliche Beurteilung der Devisenzuwiderhandlungen der übrigen Angeklagten als Straftaten rechtlich bedenkenfrei, soweit sie als Mittäter verurteilt worden sind (BGHSt 12, 273, 275 = BGH NJW 1959, 683 Nr. 17).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61

    Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit

    Handhabt man die Vorschrift mit Zurückhaltung, wägt man die Schwere der Tat und die Schuld des Täters auch nach der allgemeinen und seiner besonderen Einstellung gegenüber dem Steuerrecht und weiter danach, daß das schlechte Beispiel hier bereitwilliger Nachahmung findet als sonst im allgemeinen Strafrecht - was dem Wirtschaftsstrafrecht als Merkmal der Strafbarkeit sonst nur ordnungswidrigen Verhaltens gilt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 WiStGaF, § 3 Abs. 1 Nr. 1 WiStG 1954; BGHSt 2, 358; 12, 273, 275) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58]- so kann nichts Rechtsstaatswidriges darin gefunden werden, daß § 401 AbgO die Einziehung zwingend vorschreibt und den Ausgleich von Härten in den Gnadenweg verweist.
  • BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64

    Rechtsmittel

    Im übrigen würde sich nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils das Verhalten des Beschwerdeführers auch deshalb als Wirtschaftsstraftat darstellen, weil die Devisenzuwiderhandlungen seiner Mittäter als Devisenstraftaten abzuurteilen sind und der Beschwerdeführer die Umstände kannte, die die Zuwiderhandlungen der Person seiner Tatgenossen zu Straftaten machten (vgl. hierzu BGHSt 12, 273, 275) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].
  • BGH, 29.06.1971 - 5 StR 145/71

    Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Urteilsaufhebung - Einstellung eines

    So ist § 6 Abs. 2 WiStG 1952 in Rechtsprechung und Schrifttum auch von jeher ausgelegt worden (BGHSt 2, 358; BGH NJW 1955, 351 und 1239; NJW 1959, 683).
  • BGH, 07.07.1959 - 1 StR 684/58

    Rechtsmittel

    Allerdings richtet sich nicht nach der Person der Beschwerdeführerin, sondern nach der Haupttat, ob ihre Handlungsweise eine Devisenstraftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist (BGH NJW 1959, 683 Nr. 17).
  • BGH, 07.12.1960 - 5 StR 452/60

    Rechtsfolgen von Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz Nr. 53 der Militärregierung

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