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   BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58   

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BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58 (https://dejure.org/1958,179)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1958 - 5 StR 404/58 (https://dejure.org/1958,179)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1958 - 5 StR 404/58 (https://dejure.org/1958,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft - Gemeindeunternehmen - Kleinbahn - Amtsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 89
  • NJW 1958, 1932
  • MDR 1959, 54
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 19.07.1938 - 1 D 243/38

    1. Ist der Obermeister einer Innung i. S. des § 359 StGB. Beamter? Ist er nach

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
    Dadurch allein werden die Aufgaben eines Unternehmens oder einer Person nicht zu staatlichen Aufgaben (vgl. RG DJ 1940, 1220 = DR 1940, 2062 11 ; RGSt 72, 289, 290).

    Daraus ergibt sich, daß die Aufgaben der Kleinbahn aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 75, 396, 397; ferner auch RGSt 70, 234, 236; 72, 289, 290).

  • RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36

    Sind auch die Vertragsangestellten eines Arbeitsamtes, die nur in der

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
    Daraus ergibt sich, daß die Aufgaben der Kleinbahn aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 75, 396, 397; ferner auch RGSt 70, 234, 236; 72, 289, 290).
  • RG, 09.12.1941 - 1 D 470/41

    Der Kassenleiter eines Getreidewirtschaftsverbandes ist Beamter im

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
    Daraus ergibt sich, daß die Aufgaben der Kleinbahn aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 75, 396, 397; ferner auch RGSt 70, 234, 236; 72, 289, 290).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
    Die Strafkammer ist hierbei zutreffend davon ausgegangen, daß Beamte im Sinne dieser Vorschrift nicht nur die Beamten im Sinne des Beamtenrechts, sondern außerdem auch alle Personen sind, die durch eine hierfür zuständige Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGH NJW 1952, 191 17 = LM Nr. 2 zu § 359 StGB; BGHSt 2, 396, 398 [BGH 13.05.1952 - 1 StR 670/51] ; 8, 21, 22) [BGH 23.06.1955 - 3 StR 157/55] .
  • BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
    Soweit Gemeinden solche Aufgaben erfüllen, dienen sie mittelbar staatlichen Zwecken (vgl. BGH 2 StR 540/53 vom 18. Mai 1954 bei LM Nr. 12 zu § 359 StGB) - nämlich der staatlichen Daseinsvorsorge.
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 157/55
    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
    Die Strafkammer ist hierbei zutreffend davon ausgegangen, daß Beamte im Sinne dieser Vorschrift nicht nur die Beamten im Sinne des Beamtenrechts, sondern außerdem auch alle Personen sind, die durch eine hierfür zuständige Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGH NJW 1952, 191 17 = LM Nr. 2 zu § 359 StGB; BGHSt 2, 396, 398 [BGH 13.05.1952 - 1 StR 670/51] ; 8, 21, 22) [BGH 23.06.1955 - 3 StR 157/55] .
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) Die AVG ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag auf dem Gebiet der Müllentsorgung und damit in einem Bereich der Daseinsvorsorge tätig (vgl. BGHZ 40, 355, 360; BGH MDR 1983, 824; KG-Report 2005, 145); solche Tätigkeit wird von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgabe angesehen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268; 45, 16, 19; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7; vgl. auch den Gesetzentwurf zum Korruptionsbekämpfungsgesetz BT-Drucks. 13/5584, S. 12).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon des Reichsgerichts, neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m.w. Nachw.).

    Unter Dienstverrichtungen in diesem Sinn ist sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90 m.w. Nachw.; BGH, Urteile vom 19. Juni 1963 - 2 StR 116/63, 19. November 1963 - 5 StR 362/63 - und 21. Dezember 1972 - 4 StR 494/72 Tätigkeiten dieser Art werden aber auch von dem Begriff der Ausübung öffentlicher Verwaltung und damit dem des Amtsträgers im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB nF erfaßt.

    Alle diese von der W...L... als Staats- und Kommunalbank wahrzunehmenden Aufgaben (vgl. im übrigen Heinevetter SpkG NW 2. Aufl., § 36 SpkG Anm. 3.1 und 3.2) sind dazu bestimmt, die Allgemeinheit oder nach objektiven Merkmalen bestimmte Personenkreise unmittelbar in den Genuß nützlicher Leistungen zu bringen und sind damit als öffentliche Daseinsvorsorge Teil der öffentlichen Verwaltung (vgl. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., 1. Band 370; BGHSt 12, 89, 90; BGH, Urteil vom 19. Juni 1963 - 2 StR 116/63).

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auch der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 12, 89, 91 sowohl die von der damaligen Bundesbahn als auch die von der Kleinbahn einer Gemeinde wahrgenommene Aufgabe der Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs mit Eisenbahnen als Daseinsvorsorge eingeordnet.

    Tätigkeiten der Daseinsvorsorge, die dazu bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen, werden von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgaben angesehen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268; 45, 16, 19; Senatsurteil vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03 = BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Der vormalige Rechtszustand, der durch die Entscheidung BGHSt 12, 89 ff. widergespiegelt wird, ist nach dieser Rechtsmeinung deshalb auch heute gültig.

    Er knüpft nach dem Willen des Gesetzgebers an die frühere Rechtslage zur "Beamtenbestechung" nach § 359 StGB a.F. an, die durch eine weite Auslegung des strafrechtlichen Beamtenbegriffs durch die Rechtsprechung gekennzeichnet war (zuletzt BGHSt 12, 89).

  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.).

    Unter den Dienstverrichtungen war sowohl die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu verstehen als auch die Ausübung von Diensten der staatlichen Daseinsvorsorge, die bestimmt waren, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268, jeweils m. w. Nachw.).

    Der Betrieb wirtschaftlicher Unternehmungen, die der Daseinsvorsorge des Staates dienen, die bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen, ist Betätigung der Staatsgewalt" (BGHSt 12, 89, 90 m. Nachw.).

    Die in BGHSt 12, 89 abgedruckte Entscheidung betraf ebenfalls einen Eigenbetrieb einer Gemeinde, der zudem organisatorisch in die Bundesbahn eingegliedert war.

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Tätigkeiten dieser Art, die dazu bestimmt sind, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit oder ihrer Glieder zu sorgen, wurden von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgaben angesehen (vgl. BGHSt 12, 89, 90; 31, 264, 268; 45, 16, 19).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Letzterer umfaßte - nach einer vom Reichsgericht geprägten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Formel - außer den staatsrechtlichen Beamten "alle Personen, die durch eine hierfür zuständige Stelle zu Dienstverrichtungen berufen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen" (BGHSt 12, 89; Welp a.a.O. S. 773 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 494/72

    Passive Bestechung und aktive Bestechung - Geschäftsführer der

    Dieser Begriff umfaßt nicht nur die Beamten im staatsrechtlichen Sinne, sondern außerdem alle Personen, die durch eine hierfür zuständige Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (BGHSt 12, 89).

    Betätigung der Staatsgewalt ist auch die sog. Daseinsvorsorge, die dazu bestimmt ist, unmittelbar für die Daseinsvoraussetzungen der Allgemeinheit und ihrer Glieder zu sorgen (BGHSt 12, 89, 90) [BGH 10.10.1958 - 5 StR 404/58].

    Ebenso ist es bedeutungslos, daß sie keine Verwaltungsakte erläßt, sondern ihre Aufgaben durch privatrechtliche Verträge löst; in der Daseinsvorsorge wird der Staat sogar durch rein wirtschaftliche Unternehmen tätig (vgl. auch BGHSt 12, 89, 90) [BGH 10.10.1958 - 5 StR 404/58].

  • BGH, 16.02.1960 - 5 StR 473/59

    Richter, dem es an der verfassungsgemäßen Unabhängigkeit fehlt, als Täter einer

    Er erfaßt nicht nur Beamte im Sinne des Bearatenrechts, sondern außerdem alle im - unmittelbaren oder mittelbaren - Staatsdienst stehenden Personen, die durch eine hierfür zuständige Stelle zu Dienstverrichtungen berufen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet werden und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGHSt 12, 89).
  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
  • BGH, 26.06.1973 - 1 StR 188/73

    Strafrechtliche Einordnung von ehrenamtlichen Kassenverwaltern bayerischer

  • BGH, 10.12.1965 - 9 StE 2/65
  • BGH, 19.11.1963 - 5 StR 362/63

    Rechtsmittel

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