Rechtsprechung
BGH, 13.05.1959 - 4 StR 138/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 129
- NJW 1959, 1447
- MDR 1959, 856
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.02.1958 - 4 StR 704/57
Öffentlicher Straßenverkehr - Zusammentreffen zweier Fahrlinien - Vorfahrtfall - …
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- BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08
Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt)
Dazu gehören alle Fälle, in denen eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift einem Verkehrsteilnehmer den Fahrtvorgang einräumt (sog. erweiterter Vorfahrtbegriff; vgl. BGHSt 11, 219, 223; 13, 129, 134: jew. zu § 315 a Abs. 1 Nr. 4 StGB a.F.; VRS 38, 100, 102: zu § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB). - BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
In einem solchen Fall ist die Vorlage - abweichend von der Senatsentscheidung BGHSt 44, 171, 173 - zulässig (vgl. BGHSt 13, 129, 132; 34, 90, 92; BGH Beschluß vom 22. Juli 1999 4 StR 106/99 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). - BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung …
Dies kann ferner - über den Fall hinaus, daß der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits eindeutig (BGHSt 13, 129, 133; 34, 90, 92; 94, 97) entschieden hat (BGHSt 16, 7, 9; 27, 228, 230 f.; 34, 79, 80; 43, 241, 244 f.; 277, 282; BGH LM Nr. 11 zu § 121 GVG; NJW 1977, 964) - allein schon die Folge eines vollzogenen Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein; so ist die "neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen" geeignet, ältere Entscheidungen zu den Subsidiaritätsklauseln in verschiedenen Strafvorschriften als überholt erscheinen zu lassen (BGHSt 43, 237, 239; vgl. bereits RGZ 102, 276, 278;… Schäfer/Harms aaO § 121 GVG Rdn. 46, 47, 60). - BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die …
Entscheidend für den inneren Tatbestand der Verleitung zur Unzucht ist aber, daß die Handlung des Täters aus dem Beweggrund der Geschlechtslust hervorgegangen ist oder von solcher Sinneslust getragen wird und daß der Täter dabei auch das Bewußtsein des sexuellen Antriebs hat (BGH JZ 1951, 594; BGHSt 13, 130, 142 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 138/59]; BGH, Urteil vom 17. September 1963 - 1 StR 281/63; Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 176 Anm. 25). - BGH, 03.06.1964 - 2 StR 431/63
Rechtsmittel
Denn es handelt sich hierbei um ein sog. normatives Tatbestandsmerkmal, hinsichtlich dessen falsche Vorstellungen des Täters nicht notwendig nur zu einem Verbotsirrtum führen, sondern auch ein den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum sein können (vgl. BGHSt 4, 347; 7, 17 [BGH 28.10.1954 - 3 StR 466/54]; 13, 135 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 138/59]; Schönke/Schröder § 59 Anm, 35 ff; Welzel § 22 A II 3 c; Schwarz/Dreher § 59 II D 4).