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   BGH, 24.02.1959 - 5 StR 668/58   

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https://dejure.org/1959,1573
BGH, 24.02.1959 - 5 StR 668/58 (https://dejure.org/1959,1573)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1959 - 5 StR 668/58 (https://dejure.org/1959,1573)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1959 - 5 StR 668/58 (https://dejure.org/1959,1573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 15
  • NJW 1959, 948
  • MDR 1959, 504
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Der entsprechende Wille kann aber auch durch ein erkennbar auf eine Entwidmung gerichtetes Verhalten konkludent zum Ausdruck gebracht werden (so schon RGSt 4, 414; BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 668/58, BGHSt 13, 15).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa eine Entwidmung eines ohne Wissen des Vermieters beim Mieter verbliebenen Schlüssels darin gesehen, dass der Vermieter den Mieter aus dem beendeten Mietverhältnis entlässt, die Räume wieder an sich bringt und damit konkludent kundtut, dass nur die in seinem Besitz befindlichen Schlüssel fortan zur Öffnung der Räumlichkeiten bestimmt sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 668/58; siehe auch RGSt 11, 436 für die Überlassung einer Mietsache an den Mieter).

  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 219/21

    Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Öffnen der Wohnungstür mit einem falschen

    Berechtigte war vorliegend die Mieterin, der durch Mietvertrag der Gebrauch der Mietsache überlassen war, nicht der Vermieter (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 668/58, BGHSt 13, 15, 16; RGSt 53, 101, 102).
  • BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60

    Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb des Gebäudes i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 2

    Denn "darüber, ob ein Schlüssel zur ordnungsmäßigen Eröffnung eines Schlosses bestimmt ist, entscheidet lediglich der Wille des zur Verfügung über des Gebäude, den umschlossenen Raum, die Tür oder das Behältnis Berechtigten" (RGSt 52, 84; vgl. auch BGHSt 13, 15).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als

    Es ist zwar richtig, daß die Angeklagte falsche Schlüssel zur Öffnung der Haus- und Flurtüre benutzt und damit den Tatbestand des schweren Diebstahls nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt hat (RGSt 11, 436; BGH NJW 1959, 948).
  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 272/70

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen der Rückfallvoraussetzungen -

    Die dem neuen Pächter eines Lokals nicht mitübergebenen Schlüssel sind vom Zeitpunkt der Geschäftsübernahme für den bisherigen Pächter nicht mehr zur ordnungsgemäßen Eröffnung bestimmt (BGHSt 13, 15 für den Fall der Miete).
  • BGH, 04.03.1964 - 2 StR 8/64

    Rechtsmittel

    Der Sachverhalt in den Entscheidungen BGHSt 13, 15 und 14, 291, auf die sich die Strafkammer beruft, war anders.
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