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   BGH, 10.11.1959 - 1 StR 488/59   

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BGH, 10.11.1959 - 1 StR 488/59 (https://dejure.org/1959,946)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1959 - 1 StR 488/59 (https://dejure.org/1959,946)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1959 - 1 StR 488/59 (https://dejure.org/1959,946)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 326
  • NJW 1960, 108
  • MDR 1960, 154
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 318/22

    Untersuchungsgrundsatz (Umstände, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der

    Ergibt die Beweisaufnahme weder den Nachweis noch die Widerlegung eines entscheidungserheblichen Umstands, so muss das Gericht, bevor es zu dem fraglichen Punkt zugunsten des Angeklagten entscheidet, von Amts wegen nach eventuellen weiteren Aufklärungsmöglichkeiten forschen und anordnen, dass bekannte oder erkennbare weitere, bisher nicht genutzte Beweismittel, die eine Aufklärung erwarten lassen, herbeigeschafft und gebraucht werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1959 - 1 StR 488/59, BGHSt 13, 326 Rn. 5 f.; Becker in Löwe-Rosenberg, 27. Aufl., § 244 Rn. 61).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes

    Eine ordnungsgemäße Anwendung des Grundsatzes setzt danach voraus, dass das Gericht zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden entscheidungserheblichen Beweismittel ausgeschöpft hat (vgl. zum Strafverfahren auch BGH, Urteil vom 10. November 1959 - 1 StR 488/59 - BGHSt 13, 326 ).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98

    Eingehende Begründung einer Beweiswürdigung

    d) Unbeschadet der Frage, ob die Ausführungen der Revision zu den Verfahrensrügen den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht, wenn es anstelle von Beweisbehauptungen, die ein klares Ergebnis zumindest möglich erscheinen lassen (hier z.B. die Vernehmung eines Kursleiters des Roten Kreuzes dazu, ob der Angeklagte eine Unterrichtsstunde für längere Zeit verlassen hat), die Richtigkeit des Anklagevorwurfs ausschließende Beweisbehauptungen des Angeklagten gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (letzte Alternative) als wahr unterstellt (BGH, Urteil vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64; BGH bei Holtz MDR 1980, 456; Alsberg/Nüse/ Meyer 5. Aufl. S. 666; im Ergebnis ebenso Schlüchter, Wahrunterstellung und Aufklärungspflicht 1992 S. 29; für den vergleichbaren Fall der Annahme der Unwiderleglichkeit einer nicht in die Form eines Beweisantrages gekleideten Einlassung des Angeklagten ebenso BGHSt 13, 326).
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Die mangelhafte Aufklärung bedeutet hier zugleich einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils, Solange das Gericht nicht alle Mittel zur Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht etwa nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328; BGH, Urteile vom 16. März 1977 - 3 StR 24/77 - und vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 -).
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    Er ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß das Urteil nicht erkennen läßt, ob die Strafkammer hier berücksichtigt hat, daß eine Verfallerklärung entfällt, wenn der Bestochene die Bestechungsmittel an den Bestecher zurückgegeben hat (BGH, Urt. vom 15. März 1960 - 5 StR 649/59; S. 4) oder ob sie den vollen Vorteilswert deshalb gegenüber dem Angeklagten für verfallen erklärt hat, weil die Strafverfolgung gegen die Vorteilsgeber wegen aktiver Bestechung bereits verjährt ist und deshalb diese Nebenstrafe ihnen gegenüber nicht mehr ausgesprochen werden kann (BGHSt 13, 326; BGH Urt. vom 19. Juli 1961 - 2 StR 233/61; S. 18).
  • BGH, 18.04.1989 - 1 StR 106/89

    Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seelischer Abartigkeiten

    Es ist allerdings dem Tatrichter nicht gestattet, eine dem Angeklagten günstige Fallgestaltung als unwiderlegbar seiner Entscheidung zugrundezulegen, wenn die Umstände erwarten lassen, daß sie durch eine geeignete Beweisaufnahme ausgeschlossen werden kann (BGHSt 13, 326).
  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79

    Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens -

    Das Urteil der Jugendkammer legt nicht die Deutung nahe, daß die im Eventualbeweisantrag aufgestellte Behauptung zugunsten der Angeklagten als wahr unterstellt worden ist, obgleich die Möglichkeit bestand, daß die Beweiserhebung zur Widerlegung der Behauptung führt, also eine prozessuale Sachlage gegeben war, bei welcher die Sachaufklärung Vorrang beanspruchte (vgl. BGHSt 13, 326, 327/328; BGH NJW 1959, 393 Nr. 18; 1961, 2069 Nr. 12; BGH MDR 1978, 66).
  • BGH, 08.05.1963 - 2 StR 103/63

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1960, 108 betraf eine Aufklärungsrüge der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 15.09.1982 - 2 StR 765/81

    Unzureichende Erörterung zum Krankheitsbild eines Psychopaten

    Es liegt auf der Hand, daß hier die Vernehmung des behandelnden Arztes der Strafkammer die erforderliche Klarheit hätte verschaffen können (vgl. BGHSt 13, 326, 328).
  • BGH, 21.09.1977 - 3 StR 267/77

    Verletzung der Amtspflicht zur umfassenden Sachaufklärung bei Unterlassen der

    Solange das Gericht nicht alle Mittel der Aufklärung erschöpft hat, darf es nicht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden (BGHSt 13, 326, 328).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 24/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehlende Überzeugung des Gerichts von der

  • BGH, 11.09.1973 - 1 StR 316/73

    Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht - Vollendung der

  • BGH, 20.06.1972 - 5 StR 258/72
  • BGH, 28.02.1973 - 3 StR 377/72

    Verzicht auf die Vernehmung von Zeugen als Verletzung der Pflicht zur Nutzung

  • BGH, 24.05.1960 - 1 StR 165/60

    Rechtsmittel

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