Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,622
BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59 (https://dejure.org/1959,622)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1959 - 5 StR 4/59 (https://dejure.org/1959,622)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1959 - 5 StR 4/59 (https://dejure.org/1959,622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 41
  • NJW 1959, 950
  • MDR 1959, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.06.1911 - III 302/11

    Kann das Revisionsgericht die aus § 499 Abs. 2 St.P.O. zugunsten des Angeklagten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Mit ihrem vorliegenden Angriff auf die fehlerhaft einbezogenen Rechenschaftsberichte der Jahre 2011 bis 2014 konnte sie aber nur eine die Angeklagten begünstigende Aufhebung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42).
  • BGH, 18.09.1991 - 2 StR 288/91

    Bestimmung des mildesten Gesetzes; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Auf die unterschiedlichen Obergrenzen der Strafrahmen kommt es nicht an, weil das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO), das auch durch eine lediglich zugunsten des Angeklagten wirkende Revision (§ 301 StPO) ausgelöst wird (BGHSt 13, 41), die Verhängung einer mehr als zweijährigen und damit über dem Höchstmaß des § 114 Abs. 1 StGB-DDR liegenden Freiheitsstrafe ohnehin ausschließt.
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass § 358 Abs. 2 StPO auch den Fall ergreift, dass das zuungunsten eingelegte Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auf Grund der Regelung des § 301 StPO nur zu Gunsten des Angeklagten Erfolg hat (so seit RGSt 46, 62; BGHSt 13, 41 [42]; BGHSt 38, 67; BGH bei Dallinger MDR 1969, 905; BayObLG Urt. v. 16.12.1997 - 2 StRR 259/97 - bei Juris Tz. 12; Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft S. 83; Hanack JZ 1973, 659 [661 f.]; Peters JZ 1959, 449; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 358 Rz. 11; KK-StPO- Kuckein , 7. Auflage 2013, § 358 Rz. 18; Löwe-Rosenberg- Jesse , StPO, 26. Auflage 2014, § 358 Rz. 19; SK-StPO- Wohlers , § 358 Rz. 28; SK-StPO- Frisch , § 301 Rz. 8; KMR- Momsen , StPO, § 358 Rz. 20; Radtke/Hohmann- Nagel , StPO, § 358 Rz. 13; Graf- Wiedner , StPO, 3. Auflage 2012, § 358 Rz. 14; SSW-StPO- Momsen , 2. Auflage 2016, § 358 Rz. 19; HK-StPO- Temming , 5. Auflage 2012, § 358 Rz. 11; Pfeiffer, StPO, 5. Auflage 2005, § 358 Rz. 5).

    Das folgt zwar nicht aus dem Wortlaut des § 358 Abs. 2 StPO; es wäre jedoch nicht sachgerecht, ein nur zugunsten wirkendes Rechtsmittel anders zu behandeln als ein von vornherein nur zugunsten eingelegtes (so bereits der Sache nach RGSt 46, 62 [64]; BGHSt 13, 41 [42]; SK-StPO- Frisch , a.a.O.; Amelunxen a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht