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   BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59   

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https://dejure.org/1959,267
BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,267)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1959 - 2 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,267)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1959 - 2 StR 29/59 (https://dejure.org/1959,267)
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Spazierfahrt im gestohlenen Wagen

Abgrenzung § 246 StGB - § 248b StGB, vorübergehende Zueignung, dauerhafte Enteignung

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 43
  • NJW 1959, 948
  • MDR 1959, 504
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59
    Nach ständiger Rechtsprechung eignet sich ein Kraftfahrzeug derjenige zu, der es von der Stelle, an der es steht, wegnimmt, zur Fahrt benutzt, vorsätzlich an anderer Stelle stehen läßt und dem Zufall überläßt, ob und wann der rechtmäßige Besitzer es zurückerlangt (vgl. BGH NJW 1953, 1880).
  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Für solche Personen, etwa für den Minister für Staatssicherheit, seinen für die Abteilung M in der Zentrale des MfS verantwortlichen Stellvertreter und den Leiter dieser Abteilung, kann aber nicht angenommen werden, daß sie die einbehaltenen und dem Staatshaushalt zugeführten Zahlungsmittel in irgendeiner Phase des "Verfahrens" in Besitz oder Gewahrsam hatten oder diesen jedenfalls mit einer - unterstellten - Zueignung erlangt hätten, wie dies für § 246 StGB ausreicht, aber auch erforderlich ist (BGHSt 2, 317, 319 f.; 4, 76, 77; 13, 43, 44; BGH LM § 246 StGB Nr. 3; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 246 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80

    Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht

    Zwar erfordert die Zueignungsabsicht nicht den Willen, die Sache dauernd im eigenen Vermögen des Täters zu belassen; eine nur vorübergehende Beherrschung durch den Täter, der sodann die Herrschaft über die Sache wieder aufgibt, reicht aus (BGHSt 13, 43 [44]; BGH GA 1960, 182; BGH VRS 13, 41).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    bb) An dem erforderlichen einverständlichen Zusammenwirken fehlt es, wie unstreitig ist (vgl. nur BGHSt 10, 151; 13, 43; RGSt 54, 280; Ruß aaO m.w.N.; Dreher/Tröndle aaO; Stree aaO; Lackner aaO), wenn der Täter dem Vortäter die Sache wegnimmt oder gegen dessen Willen weiter über sie verfügt.
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Das setzt nicht notwendig voraus, daß er sie auf Dauer behalten will (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]; 16, 190, 192; BGH MDR 1960, 689; NStZ 1981, 63).
  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86

    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Zwar kann die Zueignungsabsicht im Sinne des § 242 StGB daraus hergeleitet werden, daß der Täter das Kraftfahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es nach Gebrauch an einer Stelle stehenzulassen, an der es dem Zugriff Dritter preisgegeben ist (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53]; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]; vgl. ferner BGH GA 1960, 82/83 sowie BGH VPS 22, 206, 207).
  • BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59

    Rechtsmittel

    Bei ihrer Meinung hat die Strafkammer ersichtlich die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 64, 259; JW 1935, 3387 Nr. 15 und 3388 Nr. 16; HRR 1936 Nr. 711; 1942 Nr. 423) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 5, 205; NJW 1959, 948 Nr. 20) vor Augen gehabt, wonach derjenige einen Diebstahl begeht, der ein Fahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es für sich zu benutzen, solange es Wert hat, es dann aber nicht in die unmittelbare Verfügungsgewalt des Berechtigten zurückzubringen, sondern an beliebiger Stelle ohne Rücksicht darauf stehen zu lassen, ob der Berechtigte wieder in den Besitz des Fahrzeugs kommt oder was mit diesem sonst geschieht.

    Entsprechendes muß für die Unterschlagung eines Fahrzeugs gelten: Auch hier ist Voraussetzung, daß der Täter schon vor der Preisgabe des in seinem Gewahrsam befindlichen Fahrzeugs den Entschluß gefaßt und betätigt hat, es dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen und für sich zu nutzen (vgl. BGH NJW 1959, 948 Nr. 20).

  • BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88

    Zueignung einer fremden Sache - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Zwar setzt eine Zueignung nicht notwendig voraus, daß der Täter die weggenommene Sache auf Dauer behalten will (BGHSt 13, 43, 44; 16, 190, 192; BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63

    Begriff der Zueignung - Wegnahme eines Fahrzeugs zur kurzen Nutzung - Preisgabe

    Voraussetzung einer Unterschlagung wäre, daß der Angeklagte schon vor der Preisgabe des in seinem Gewahrsam befindlichen Fahrzeugs den Entschluß gefaßt und betätigt hätte, es dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen und für sich zu nutzen (vgl. BGH NJW 1959, 948 Nr. 20; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -).
  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 529/70

    Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

    (Fund-) Unterschlagung ist deshalb bereits dann vollendet, wenn der Täter, wie es beim Angeklagten offenbar der Fall gewesen ist, den eigenen Gewahrsam in Zueignungsabsicht begründet (vgl. BGH LM Nr. 3 zu § 246 StGB; BGHSt 4, 76, 77 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 13, 43, 44) [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59].
  • BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59

    Rechtsmittel

    Die Revision übersieht, daß die Rechtsprechung bei Tätern, die fremde Kraftfahrzeuge irgendwo stehen ließen und sie damit dem Zugriff beliebiger Dritter aussetzten, im Hinblick auf diesen Umstand immer nur dann den Tatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung bejaht hat oder bejahen konnte, wenn feststand, daß der Täter schon in der Zeit die spätere Preisgabe des Fahrzeugs ins Auge gefaßt hatte, als er es noch unbefugt benutzte (vgl. BGH NJW 1953, 18, 80 [BVerfG 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52] und BGHSt 13, 43 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]).
  • BGH, 19.11.1963 - 1 StR 441/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls - Würdigung der

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 329/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.07.1962 - 1 StR 278/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1982 - 2 StR 18/82
  • BGH, 30.01.1962 - 1 StR 540/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.08.1961 - 2 StR 307/61

    Hehlerei bei fehlendem Gewahrsam der Vortäter an der Sache

  • BGH, 13.01.1960 - 2 StR 574/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 22.02.1973 - 4 StR 20/73

    Verurteilung wegen einer nicht in der Anklage bezeichnetenTat - Diebstahl eines

  • BGH, 30.08.1961 - 2 StR 340/61

    Bestimmung der Vorraussetzungen einer Hehlerei

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