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   BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58   

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BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58 (https://dejure.org/1959,149)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1959 - 4 StR 306/58 (https://dejure.org/1959,149)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1959 - 4 StR 306/58 (https://dejure.org/1959,149)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 83
  • NJW 1959, 1047
  • NJW 1959, 1596 (Ls.)
  • MDR 1959, 678
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Die im Gutachten 1966 wiedergegebenen Ergebnisse fast aller vorangegangener Einzeluntersuchungen sprachen zwar für den Eintritt der absoluten (unbedingten) Fahruntüchtigkeit bei einem Wert von 1, 0 %o, wie er schon der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, die sich auf die in dem Gutachten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes vom 1. März 1955 (redigiert und erläutert von Borgmann, Blutalkohol und Verkehrsstraftaten, 1955) dargestellten Forschungsergebnisse der medizinischen Wissenschaft stützte (BGHSt 5, 168, 170 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] /171; 10, 265, 268; 13, 83, 84 f; 19, 243, 244).

    In dieser Überzeugung sieht sich der Senat auch dadurch bestärkt, daß Einwendungen gegen einen Grundwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von allenfalls 1, 0 %o, wie er bereits der Senatsentscheidung aus dem Jahre 1959 (BGHSt 13, 83, 84 f) zugrunde lag, aus medizinisch-naturwissenschaftlichen Fachkreisen nicht erhoben worden sind.

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Fahruntüchtigkeit setzt danach voraus, daß die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Ausfälle, so weit herabgesetzt ist, daß er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 Promille unbedingt fahruntüchtig (Fortbildung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83 [BGH 15.04.1959 - 2 StR 96/59]; 19, 243) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].

    Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 Promille unbedingt fahruntüchtig (Fortbildung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83 [BGH 15.04.1959 - 2 StR 96/59]; 19, 243) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].

    Zwischen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und den Darlegungen der Sachverständigenkommission besteht hinsichtlich des Grundwertes, von dem bei der Festlegung eines allgemeinen Grenzwertes der unbedingten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist, folgender Unterschied: Der Bundesgerichtshof hat eine Blutalkoholkonzentration von 1, 0 Promille als diejenige bezeichnet, bei der im allgemeinen Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrers im Sinne einer Beherrschung des die Lenkung eines Fahrzeugs im Verkehr bildenden Gesamtvorgangs nicht mehr angenommen werden könne (vgl. BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 13, 83, 84 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58]; 19, 243, 244) [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63].

    Er ist fahruntüchtig i.S. der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, 316 StGB, § 2 StVZO (vgl. BGHSt 13, 83, 90) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58].

    Der Bundesgerichtshof hat bisher einen für den ungünstigsten Fall des Zusammentreffens mehrerer Unsicherheitsfaktoren verhältnismäßig hoch bemessenen (vgl. BGHSt 13, 83, 85) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] Sicherheitszuschlag von 0, 5 Promille für geboten erachtet, und zwar namentlich im Hinblick auf die Streuungsbreite der Blutalkoholbestimmungsmethoden, auf etwaige Ungenauigkeiten bei Rückrechnungen des Blutalkoholgehalts auf den Tatzeitpunkt infolge persönlicher Verschiedenheiten der Alkoholaufnahme- und Alkoholabbaugeschwindigkeit sowie auf die größere Alkoholverträglichkeit trinkgewohnter Menschen.

    Als weiteren Unsicherheitsfaktor hat er die nicht einheitliche Beurteilung der Restalkoholwirkung beachtet (vgl. BGHSt 13, 83, 88) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58].

    Wegen dieser möglichen Fehlerquellen, nicht zuletzt aber auch, weil einzelne Wissenschaftler gegen die Festsetzung eines unter 1, 5 Promille liegenden Grenzwertes Bedenken hatten, zudem auch keine feste Meinung darüber bestand, welcher bestimmte geringere allgemeine Grenzwert festgesetzt werden könne, ohne den Kraftfahrer zu Unrecht mit dem Vorwurf der Fahruntüchtigkeit zu belasten, hat der Bundesgerichtshof eine Herabsetzung des Grenzwertes unter 1, 5 Promille für Kraftwagenführer und unter 1, 3 Promille für Kraftradfahrer bisher nicht für vertretbar gehalten (BGHSt 13, 83, 88, 89, 278) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58].

  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), wie sie hier allein in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Als solche Ausfallerscheinungen kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige (BGHSt 13, 83, 89 f [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] m.w.Nachw.), sei es besonders sorglose und leichtsinnige (vgl. BGH VRS 33, 118 f; OLG Hamburg VM 1964, 8) Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen (vgl. Hentschel/Born Rdn. 191 m.w.Nachw.), aber auch ein sonstiges Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt (OLG Hamm VRS 46, 134; OLG Celle, Blutalkohol 1974, 61; OLG Köln VRS 37, 35; vgl. auch BGH VRS 32, 40, 43), ferner z.B. ein Stolpern und Schwanken beim Gehen (OLG Köln DAR 1973, 21; zum ganzen auch A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277; Möhl DAR 1971, 4 f; Ruth in LK Rdn. 23 ff zu § 316 StGB).
  • OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten

    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).
  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 20.3. 1959 - 4 StR 306/58 -, beck online; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Fahrunsicherheit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge des geistigen oder körperlichen Mangels soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; vom 20. März 1959 - 4 StR 306/58, BGHSt 13, 83, 90; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Da ein fahruntüchtiger Kraftfahrer in seiner Gesamtleistungsfähigkeit so vermindert ist, daß er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83; 19, 243, 244), besteht eine konkrete Gefährdung des Fahrzeuginsassen regelmäßig auch dann, wenn es nicht zu einer gefährlichen Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt.
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Im Sinne von § 316 StGB fahruntüchtig ist ein Kraftfahrer dann, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistiger, seelischer oder körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr., vgl. BGHSt 13, 83, 90).
  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

  • OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15

    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt: Fehlende Wiedergabe der

  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59

    Ersatzfähigkeit der Reisekosten eines Angehörigen zur Beerdigung

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25)

  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 192/11

    Annahme einer Trunkenheitsfahrt bei Zweifeln an der Beeinträchtigung der

  • LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Fahruntüchtigkeit beim Zusammenwirken von Alkohol

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70

    Der Sturztrunk

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

  • BGH, 26.02.1964 - 4 StR 496/63
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03

    relative Fahruntüchtigkeit; Alkoholisierung; Blutalkoholkonzentration

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93

    Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 134/74

    Trunkenheit im Verkehr - Bestimmung eines allgemeinen Grenzwerts der

  • LG Berlin, 28.05.2014 - 506 Qs 58/14

    Zur Verwertung von Indizien bei unbrauchbarer Blutprobe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 07.08.1963 - 4 StR 270/63

    (Absolute) Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers - Bestimmung eines

  • BGH, 09.11.1962 - 4 StR 288/62

    Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz - Verhalten größerer Kinder -

  • BGH, 17.11.1966 - II ZR 156/64

    Verlassen der Unfallstelle als Verletzung einem Versicherungsnehmer obliegender

  • AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen

  • AG Moers, 10.07.2003 - 606 OWi 220/03
  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 128/77

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen

  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
  • BGH, 29.09.1971 - 2 StR 319/71

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Körperverletzung mit Todesfolge -

  • BGH, 22.04.1966 - 4 StR 73/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.01.1962 - 5 StR 557/61

    Zeugenvereidigung im Strafverfahren - Strafbarkeit wegen Bestechung -

  • BGH, 20.10.1961 - 4 StR 327/61

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 4 Ss 4/99

    Zweite Aufhebung, keine Blutprobe, relative Fahruntüchtigkeit aus den Umständen,

  • BGH, 04.08.1967 - 4 StR 324/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit -

  • BGH, 01.02.1963 - 4 StR 465/62

    Verantwortlichkeit für einen Verkehrsunfall auf Grund von Alkoholeinfluss -

  • BGH, 21.01.1966 - 4 StR 533/65

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

  • BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65

    Vereidigung eines Zeugen im Verfahren wegen fahrlässiger Verkehrsverstöße -

  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1964 - 4 StR 349/64

    Rechtsmittel

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