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   BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58   

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BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58 (https://dejure.org/1960,662)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1960 - 2 StR 576/58 (https://dejure.org/1960,662)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1960 - 2 StR 576/58 (https://dejure.org/1960,662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als Gegenstand der Revision - Konkurrenzverhältnis der Regelung des Art. 3 Abs. 1 Überleitungsvertrag (ÜbV) zu Straftatbeständen des allgemeinen deutschen Strafrechts - Auswirkung von Art. 3 Abs. 3 b ÜbV ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 137
  • NJW 1960, 1116
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Ohne rechtliche Bedeutung ist es, daß inzwischen die Vorschriften über Zahlungen an Ausländer geändert worden sind (BGHSt 7, 294).
  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Die Annahme eines Wirtschaftsvergehens ist rechtlich einwandfrei (vgl. BGHSt 11, 263).
  • BGH, 21.11.1958 - 5 StR 366/58

    Verletzung der Unterhaltspflicht

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Ob dem zuzustimmen und nicht nur eine Tat anzunehmen ist (BGHSt 12, 190, 196) [BGH 21.11.1958 - 5 StR 366/58], kann dahingestellt bleiben; denn der Urteilsspruch lautet nur auf Verurteilung wegen Devisenvergehens; der Strafausspruch ist dadurch offensichtlich nicht beeinflußt worden.
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Dieses ist hierbei, wie die Revisionen zu Recht vortragen, an die Feststellungen des Tatrichters nicht gebunden, hat vielmehr alle ihm zu Gebote stehenden Erkenntnisquellen zu benützen (RGSt 64, 183, 187; 66, 172; BGHSt 5, 225).
  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 526/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Da die Angeklagten nicht allein deswegen unter Anklage gestellt wurden, weil sie möglicherweise der französischen Besatzungsmacht Hilfe geleistet, sondern weil sie gegen die Devisengesetze verstoßen haben, steht Art. 3 Abs. 1 ÜbV ihrer Verurteilung nicht im Wege (siehe auch Urteil des erkennenden Senats vom 7. Januar 1959 - 2 StR 526/58 -).
  • BGH, 09.01.1959 - 2 ARs 59/58

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Wiederaufnahme eines durch Urteil eines

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Der Begriff "zuständig" ist hierbei im Sinne des Ausschlusses der deutschen Gerichtsbarkeit ("jurisdiction" im englischen Text) zu verstehen (Beschluß des erkennenden Senats in BGHSt 12, 326).
  • RG, 15.03.1932 - I 240/32

    1. Darf ein wegen Betrugs von Frankreich nach Württemberg Ausgelieferter auch

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Dieses ist hierbei, wie die Revisionen zu Recht vortragen, an die Feststellungen des Tatrichters nicht gebunden, hat vielmehr alle ihm zu Gebote stehenden Erkenntnisquellen zu benützen (RGSt 64, 183, 187; 66, 172; BGHSt 5, 225).
  • RG, 22.05.1930 - II 1053/29

    1. Zum Deutsch-Tschechoslowakischen Auslieferungsvertrag vom 8. Mai 1922 (RGBl.

    Auszug aus BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58
    Dieses ist hierbei, wie die Revisionen zu Recht vortragen, an die Feststellungen des Tatrichters nicht gebunden, hat vielmehr alle ihm zu Gebote stehenden Erkenntnisquellen zu benützen (RGSt 64, 183, 187; 66, 172; BGHSt 5, 225).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Somit kann dahingestellt bleiben, ob das Revisionsgericht bei der Prüfung der besonderen Prozessvoraussetzung auch hinsichtlich nicht doppelrelevanter Tatsachen an die vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen gebunden ist (so LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 32; SSW-StPO/Sättele, 2. Aufl., § 244 Rn. 19; die "beachtlichen Argumente" anerkennend MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 42, Fn. 211) oder - trotz der höheren Richtigkeitsgewähr der Feststellungen des sachnäheren Tatgerichts - eigene Feststellungen im Wege des Freibeweises zu treffen hat (so die hM, vgl. etwa BGH, Urteile vom 3. Februar 1960 - 2 StR 576/58, BGHSt 14, 137, 139; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 337 Rn. 6, jew. mwN; explizit für § 211 StPO BGH, Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, NJW 1963, 1019, 1020; inzident auch RG, Urteil vom 18. Februar 1926 - II 11/26, RGSt 60, 99 f.).
  • OLG Hamm, 19.03.2020 - 4 RVs 25/20

    Deutsches Strafrecht; Geltung für Auslandstaten; Befassungsverbote;

    Es ist dabei an die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters nicht gebunden (BGH NJW 1960, 1116; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 337 Rdn. 6; vgl. auch Werle/Jeßberger in: LK-StGB, 13. Aufl., Vor §§ 3 ff. Rdn. 10).
  • BGH, 14.02.1966 - GSSt 1/65

    Verurteilung wegen eines Kriegsverbrechens - Anwendbarkeit eines

    Nur eine solche rechtliche Betrachtungsweise kann nämlich bei entsprechender Sachgestaltung zu dem Ergebnis hinleiten, die Zuständigkeit deutscher Gerichte sei unter den Besatzungsregime trotz Befassung der Justiz einer der drei Mächte mit dem gleichen Gegenstand im Sinne des Art. 3 Abs. 2 ÜV gegeben gewesen, und damit die Frage aufwerfen, ob Art. 3 Abs. 3 b bei solchen Fällen auch zu einer Verkürzung der vorher uneingeschränkt gegebenen deutschen Gerichtsbarkeit geführt habe oder unbeachtlich sei (vgl. BGHSt 14, 137, 141 f) [BGH 03.02.1960 - 2 StR 576/58].

    Soweit bei sogenannten Kriegsverbrechen Deutscher die Justizorgane einer der drei Mächte tätig geworden waren, sollten nicht nur verurteilende Erkenntnisse gemäß Art. 6 ÜV unantastbar sein, sondern vorbehaltlich der im Art. 3 Abs. 3 b vorgesehenen Erweiterung der deutschen "Zuständigkeit" und etwa ausdrücklich getroffener zusätzlicher Vereinbarungen die deutsche Gerichtsbarkeit darüber hinaus für alle Fälle ausgeschlossen bleiben, die überhaupt einmal Gegenstand eines von einer der drei Mächte betriebenen Strafverfahrens gewesen waren, Geht man hiervon aus, so zielte - wie schon in BGHSt 14, 137 zutreffend ausgeführt ist - Art. 3 Abs. 3 b ausschließlich auf eine Erweiterung der deutschen Gerichtsbarkeit ab.

    Desgleichen hat das Gericht die Beschaffung einer Botschafterbescheinigung gemäß Art. 3 Abs. 3 letzter Satz ÜV nicht von sich aus zu betreiben, sondern eine solche Bescheinigung lediglich zu beachten, falls sie ihm auf Veranlassung eines Verfahrensbeteiligten zugeht oder durch einen Verfahrensbeteiligten übergeben wird (vgl. BGHSt 14, 137, 142 f) [BGH 03.02.1960 - 2 StR 576/58].

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85

    Sadegh Tabatabai

    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • LG Lüneburg, 26.05.1989 - 17 Ks 5/83

    Horst Czerwinski

    Das Gericht trifft bezüglich der Frage, ob derartige konkrete Ermittlungen geführt worden sind, keinerlei Aufklärungspflicht (BGHSt 14, 137, 143/144; 21, 29, 37/38).

    Der Bundesgerichtshof führt dazu in BGHSt 14, 137, 143 aus: "... widerspräche die Verpflichtung, durch Anfragen eine Entscheidung der möglicherweise interessierten Macht herbeizuführen und so durch eigene Initiative einen Eingriff in die deutsche Gerichtsbarkeit zu veranlassen, den Absichten der Partner des Überleitungsvertrages.

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Eine weitere Aufklärungspflicht hatte die Schwurgerichtskammer nach der Rechtsprechung insoweit aber nicht (vgl. BGHSt 21, 29-37 ff. - BGHSt 14, 137-143 ff. -).
  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 198/59

    Anforderungen an das Vorliegen der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit -

    Die Bestimmung will Personen, die sich für die Besatzungsmächte eingesetzt haben, davor schützen, deswegen diskriminiert zu werden (BGHSt 14, 137, 140) [BGH 03.02.1960 - 2 StR 576/58].
  • BGH, 20.09.1972 - 3 StR 175/72

    Unterbrechung der Verjährung der Strafverfolgung durch richterliche Vernehmung

    Gegen eine solche Annahme spricht eindeutig die erteilte Ermächtigung (vgl. auch BGHSt 14, 137).
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