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   BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60   

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BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60 (https://dejure.org/1960,900)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - 1 StR 46/60 (https://dejure.org/1960,900)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - 1 StR 46/60 (https://dejure.org/1960,900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 172
  • NJW 1960, 1023
  • MDR 1960, 597
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 01.03.1937 - 2 D 759/36

    1. Wann beginnt bei der Zuwiderhandlung gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m.

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  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

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  • RG, 25.03.1927 - I 227/27

    Ist die Begünstigung im Sinne des § 257 Abs. 2 StGB. auch dann straflos, wenn der

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  • RG, 23.12.1929 - III 778/29

    1. Ist Anstiftung eines Teilnehmers an der gemeinsamen Vortat zur persönlichen

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  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund

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  • RG, 27.06.1929 - III 534/29

    Ist die zugleich eine Fremdbegünstigung darstellende Selbstbegünstigung auch dann

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  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Eine aktuelle Vorstellung des Verfügenden von der Wirkung seines Handelns ist beim Forderungsbetrug nicht erforderlich (vgl. BGHSt 14, 172; 41, 201).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Ihm sind Beschränkungen auferlegt, die die Strafprozeßordnung einem Beschuldigten aus guten Gründen nicht abverlangt (vgl BGHSt 9, 71 (73); 14, 172 (174); Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 4. Aufl 1977, S 29f; § 68 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts, abgedruckt bei Kleinknecht, aaO, § 137 vor Rdnr 1).
  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    "Wer einen anderen bestimmt, ihm zur Strafvereitelung zu verhelfen, bleibt nicht als "Täter" mittelbarer Selbstbegünstigung straffrei, sondern ist wegen Anstiftung zur (Fremd-) Begünstigung strafbar (Bestätigung von BGHSt 5, 75 ohne abschließende Stellungnahme zu BGHSt 14, 172).«.

    Ob sie sich für den Angehörigen, der einen Dritten anstiftet, den Täter zu begünstigen, ebenso oder im Sinne des Urteils BGHSt 14, 172 bestimmen, braucht der Senat nach dem gegebenen Sachverhalt jetzt nicht zu entscheiden.

  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 336/80

    Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen

    Bei Marlies A. kommt, was das Landgericht übersehen hat, Straffreiheit nach § 258 Abs. 6 StGB in Betracht, weil sie die Strafvereitelung auch zugunsten eines Angehörigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a StGB) - ihres Ehemannes - begangen haben kann (Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 258 Rdn 16; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 258 Rdn 39; vgl. auch BGHSt 11, 343; 14, 172).
  • BGH, 02.05.1961 - 5 StR 72/61

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung BGH 1 StR 46/60 vom 15. März 1960 = NJW 1960, 1023 steht dem nicht entgegen.
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