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   BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60   

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https://dejure.org/1960,378
BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60 (https://dejure.org/1960,378)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1960 - 4 StR 55/60 (https://dejure.org/1960,378)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1960 - 4 StR 55/60 (https://dejure.org/1960,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lenken eines allein durch seine Schwerkraft auf abschüssiger Bahn rollenden Kraftwagens bei abgeschaltetem Motor als Führen eines Kraftfahrzeugs - Absicht oder Möglichkeit des Anlassens des Motors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 24 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 StGB: Führen ohne Motorkraft

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 185
  • NJW 1960, 1211
  • MDR 1960, 692
  • DB 1960, 722
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1960 - 4 StR 577/59

    Strafbarkeit wegen Volltrunkenheit - Zwingen einer Person zum Führen eines

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
    Daß hierunter auch die Vornahme nur einzelner für die Fortbewegung des Kraftfahrzeuge wesentlicher Verrichtungen, z.B. die Bedienung des Lenkrades oder der Bremsen, fällt, hat der Bundesgerichtshof sowohl zu § 24 Abs. 2 StGB als auch zu § 315 a Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgesprochen (BGHSt 13, 226; BGH 4 StR 577/59 vom 5. Februar 1960, zum Abdruck in der Verkehrsrechtssammlung bestimmt).
  • BGH, 27.11.1957 - 2 StR 426/57
    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
    Andererseits hat der 2. Strafsenat zu § 248 b StGB entschieden, daß ein Kraftfahrzeug auch "in Gebrauch nimmt", wer es ohne "die ihm eigentümlichen technischen Triebkräfte" (des Motors) zur Fortbewegung benutzt; auch ohne Ingangsetzung des Motors können Kraftfahrzeuge als Beförderungsmittel dienen (BGHSt 11, 44).
  • BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59

    Führung des Kraftfahrzeugs - Verbotene Bestellung - Verbotene Ermöglichung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
    Daß hierunter auch die Vornahme nur einzelner für die Fortbewegung des Kraftfahrzeuge wesentlicher Verrichtungen, z.B. die Bedienung des Lenkrades oder der Bremsen, fällt, hat der Bundesgerichtshof sowohl zu § 24 Abs. 2 StGB als auch zu § 315 a Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgesprochen (BGHSt 13, 226; BGH 4 StR 577/59 vom 5. Februar 1960, zum Abdruck in der Verkehrsrechtssammlung bestimmt).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis (§ 24 StVG aF = § 21 StVG) hat der Senat entschieden, daß es auf den "Bewegungsvorgang" ankomme (BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 14, 185), wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Auch in diesem Fall kommt - wie allgemein - dem Umstand, daß die Bewegung des gezogenen Pkws nicht auf seiner eigenen Motorkraft beruht, für die Frage des "Führens" keine Bedeutung zu (vgl. BGHSt 14, 185, 187, 189).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755

    Führen eines Fahrrads

    Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auf den "Bewegungsvorgang" (U.v. 9.7.1959 - 2 StR 240/59 - BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (B.v. 29.3.1960 - StR 55/60 - BGHSt 14, 185) ankommt, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.
  • BGH, 22.03.1977 - VI ZR 80/75

    Begriff des Führers des Kraftfahrzeugs; Schieben eines nicht betriebsbereiten Kfz

    Dabei wird es in der Regel auch keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug sich mit eigener Motorkraft fortbewegt, oder ob es vermittels der Schwerkraft eine Gefällstrecke herunterrollt oder auch nur von anderen geschoben wird (vgl. dazu BGHSt 13, 226 = VRS 17, 289 und BGHSt 14, 185 ff - VRS 18, 452; ferner OLG Bremen VRS 28, 445 f; OLG Celle VRS 28, 279; OLG Hamburg VRS 32, 452 = VerkM 1967, 31).
  • AG Saarlouis, 24.07.2017 - 28 C 250/17

    Benzinklausel, geschobener Pkw, Begriff des Führens

    (BGHSt 14, 185 zu § 24 StVG).
  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 520/60

    Verurteilung wegen Einschleichdiebstahls - Gebrauchen eines nicht

    Im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG führt aber auch ein Kraftfahrzeug nicht allein, wer es unter Verwendung der Motorkraft fährt, sondern auch, wer es unter Benutzung seiner mechanischen Einrichtungen (z.B. des Lenkrades) fortbewegt (BGHSt 14, 185).

    Sollten sie sie, wie die Revision behauptet, von ihrem Standort nur weggeschoben und fortgerollt haben, so hätten sie sie nur dann nach § 5 PflVersG gebraucht und gemäß § 1 Abs. 2 KraftStG 1955 widerrechtlich benutzt, wenn dies entweder unter Verwendung der motorischen Triebkraft oder wenigstens unter bestimmungsmäßiger Benutzung der technischen Einrichtungen des Kraftfahrzeugs geschah (vgl. BGHSt 14, 185).

  • VGH Bayern, 21.03.2016 - 11 CS 16.175

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Begriff des "Führens"

    Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auf den "Bewegungsvorgang" (U.v. 9.7.1959 - 2 StR 240/59 - BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (B.v. 29.3.1960 - StR 55/60 - BGHSt 14, 185) ankommt, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Das genügt, mag auch der Motor nicht angesprungen sein, sowohl für § 248 b StGB wie für § 24 Abs. 1 Nr. 1 StVG a.F. (BGHSt 11, 44 und 11, 47, 50; BGHSt 14, 185).
  • BayObLG, 22.02.1988 - RReg. 1 St. 334/87
    So wird ein solches Führen bejaht, wenn jemand das Fahrzeug Ä sei es auch mit abgeschaltetem Motor Ä während des Abrollens über eine Gefällstrecke lenkt (BGHSt 14, 185 ), es also nicht mit fremder Kraft, sondern durch seine Schwerkraft als Naturkraft fortbewegt wird (BayObLGSt 1958, 200, 201).
  • BGH, 03.03.1964 - 1 StR 571/63

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein -

    Mit diesem Davonfahren begann aber für den, der von beiden Angeklagten das Kraftfahrzeug nach Ingangsetzen des Motors steuerte (vgl. hierzu BGHSt 14, 185), zugleich das fortgesetzte Vergehen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis.
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