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   BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59   

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BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59 (https://dejure.org/1959,665)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1959 - 2 StR 471/59 (https://dejure.org/1959,665)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1959 - 2 StR 471/59 (https://dejure.org/1959,665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 21
  • NJW 1960, 586
  • MDR 1960, 420
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Da die Nebenklägerin es abgelehnt hat, sich (nochmals) begutachten zu lassen, geht das hierauf bezogene Revisionsvorbringen ins Leere; die beantragte Begutachtung wäre unzulässig gewesen (st. Rspr. vgl. BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23; w. Nachw. bei Senge in KK 5. Aufl. § 81c Rdn. 9).
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits seinen Urteilen vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59 (BGHSt 13, 394) und vom 11. November 1959 - 2 StR 471/59 - (BGHSt 14, 21) zugrunde gelegt.
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Daraus folgt, daß sie nicht erzwungen werden dürfen, vielmehr nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich sind (BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH bei Holtz MDR 1979, 988, 989; BGH NStZ 1982, 432; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 9; Kleinknecht-Meyer, 38. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 6).

    In entsprechender Anwendung von § 81 c Abs. 3 Satz 2 2. Halbs., § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gilt das Erfordernis der Belehrung jedenfalls bei Personen, die - wie die Tochter des Angeklagten - zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind (BGHSt 13, 394, 399; 14, 21, 24 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH StV 1988, 419; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 11).

  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Ohne Mitwirkung der Zeugin, die diese in zulässiger Weise verweigert hat (vgl. dazu BGHSt 14, 21 (23) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]), waren aber derartige Erkenntnisse nicht zu gewinnen.
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 399/79

    Möglichkeit der Untersuchung eines Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit nach

    Wie der Bundesgerichtshof bereits früher (BGHSt 14, 21 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]) entschieden hat, ist in Fällen der vorliegenden Art ein auf Feststellung der Unglaubwürdigkeit des Zeugen gerichteter Beweisantrag (Untersuchung durch einen Sachverständigen) nicht deshalb unzulässig, weil der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

    Weniger strenge Anforderungen können nicht als ausreichend erachtet werden; denn der Tatrichter ist in Fällen der Einführung einer Zeugenaussage allein durch eine Vernehmungsperson besonderen Beweis Schwierigkeiten ausgesetzt, da er selbst keinen unmittelbaren Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Zeugen gewinnen kann (vgl. BGHSt 14, 21, 23) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].

  • VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs

    Folge dessen ist nämlich allein, dass die Kammer sich von der Glaubwürdigkeit der Zeugin nur ein mittelbares Bild machen konnte, weil sie hierfür auf die Zeugen vom Hörensagen, im Wesentlichen die beiden Vernehmungspersonen KHKin Burchert und RinAG Müller, zurückgreifen musste und eine entsprechend besonders sorgsame Überprüfung anhand aller zur Verfügung stehenden Mittel durchführen muss (vgl. schon BGH NJW 1960, 586).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82

    Antrag auf psychiatrische oder psychologische Untersuchung eines Zeugen -

    Zwar darf dem Antrag, einen Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit psychiatrisch oder psychologisch zu untersuchen, nicht stattgegeben werden, wenn der Zeuge nicht einwilligt (BGHSt 14, 21, 23) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

    Wenn auch die Aussagetüchtigkeit mit der Fähigkeit zur selbstverantwortlichen Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts nicht gleichgesetzt werden kann (BGHSt 14, 159, 161) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] , so war die Strafkammer doch nicht gehindert, von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß ein aussagetüchtiger Zeuge regelmäßig imstande ist, ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht zu begreifen und deshalb die Entscheidung, ob er aussagen soll, in freier Entschließung zu treffen (BGHSt 12, 235, 240 [BGH 08.12.1958 - GSSt - 3/58] ; vgl. auch BGHSt 14, 21, 24) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59] .
  • BGH, 02.07.1965 - 4 StR 284/65

    Erheblich vermindertes Hemmungsvermögen bei der Begehung einer Straftat aufgrund

    Es trifft allerdings zu, daß das Landgericht den Trinkversuch ohne vorherige ausdrückliche Anhörung des Angeklagten und seines Verteidigers angeordnet hat und der Versuch ohne Kenntnis des Verteidigers stattfände Insoweit ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, daß es in aller Regel sinnvoll sein wird, den Beschuldigten und den Verteidiger vorher zu einem Vorhaben des Gerichts zu hören, dessen Verwirklichung die Mitarbeit und damit die sachliche Zustimmung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGHSt 14, 21, 23 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59] ; zutreffend LG Karlsruhe DAR 1959, 246).
  • BGH, 10.03.1971 - 2 StR 61/71

    Anforderungen an die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der

    Zwar kam mangels dieser Einwilligung eine Untersuchung der Zeugin nicht in Betracht (vgl. BGHSt 14, 21, 23) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].
  • BGH, 04.07.1977 - 2 StR 724/76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrages - Beurteilung der

  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

  • BGH, 20.09.1966 - 1 StR 419/66

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Rechtmäßigkeit der Ablehnung

  • BGH, 01.06.1965 - 1 StR 177/65

    Zuziehung eines Jugendpsychologen als Sachverständigen bei Vernehmung einer

  • BGH, 20.04.1977 - 2 StR 65/77

    Verpflichtung zur Untersuchung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen nach § 81c

  • BGH, 04.11.1969 - 1 StR 459/69

    Tatbestand der versuchten Blutschande - Unzucht mit einer Abhängigen -

  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 370/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1965 - 5 StR 375/65

    Nichtentscheiden über einen Beweisantrag - Verweigerung der Einwilligung in eine

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