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   BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60   

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BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60 (https://dejure.org/1960,280)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1960 - 1 StR 155/60 (https://dejure.org/1960,280)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1960 - 1 StR 155/60 (https://dejure.org/1960,280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der Anklagevertretung durch denselben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO Vor § 48, § 338

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 265
  • NJW 1960, 1358
  • MDR 1960, 599
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 11.12.1896 - 4531/96

    Kann der Beamte, welcher in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft vertritt,

    Auszug aus BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbesondere RGSt 29, 236; GA 67, 436; 71, 92; JW 1933, 523 Nr. 17).

    Es hat - von der vereinzelt gebliebenen Entscheidung 2 D 1021/23 vom 25. Februar 1924 (JW 1924, 1761 Nr. 7) abgesehen - ausgesprochen, daß der Sitzungsstaatsanwalt zwar - in Gegenwart eines anderen Staatsanwalts als Beamten der Staatsanwaltschaft - als Zeuge vernommen werden könne, danach jedoch nicht mehr die Aufgaben des Anklagevertreters wahrnehmen dürfe (vgl. u.a. RGSt 29, 236; JW 1925, 1403 Nr. 6; 1933, 523 Nr. 17; GA 67, 436; 71, 92; Das Recht 1926, 225 Nr. 717).

    Die weitere Sitzungstätigkeit des Staatsanwalts erachtet das Reichsgericht als mit der Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren unvereinbar; es sei, führt das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung RGSt 29, 236 hierzu aus, namentlich undenkbar, daß der als Zeuge vernommene Staatsanwalt unbefangen prüfen könnte, welche Anträge auf Vorhalte oder Gegenüberstellungen zu stellen seien, wenn Widersprüche zwischen den Aussagen der vernommenen Zeugen hervorträten; außerdem sei er unmöglich in der Lage, in seinen Schlußausführungen in objektiver, unbefangener Weise die Glaubwürdigkeit der Zeugen und das Gewicht ihrer Aussagen zu erörtern, wenn seine eigene Person und seine eigenen Aussagen in Frage stünden.

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Der Senat schließt unter diesen Umständen aus, daß eine etwaige unzulässige Würdigung der eigenen Aussage des Staatsanwalts Wirkungen auf die Überzeugungsbildung des Gerichts hatte (vgl. BGHSt 14, 265, 269).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden ist, insoweit an der weiteren Wahrnehmung der Aufgaben als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gehindert, als zwischen dem Gegenstand seiner Zeugenaussage und der nachfolgenden Mitwirkung an der Hauptverhandlung ein unlösbarer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 89 f.; vom 18. Mai 1976 - 5 StR 529/75; vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76; vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 171/93, NStZ 1994, 194; vom 3. Februar 2005 - 5 StR 84/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 257; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; enger BGH, Urteile vom 7. Juni 1956 - 3 StR 148/56, bei Dallinger, MDR 1957, 16; vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265; zweifelnd BGH, Urteil vom 25. April 1989 - 1 StR 97/89, NStZ 1989, 583; Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 480/07, StV 2008, 337; vgl. Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., vor § 48 Rn. 51 ff.).

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 aaO), der im Falle eines gegebenen Beruhenszusammenhangs zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75; vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53; Beschluss vom 7. Juni 1983 - 5 StR 854/82, StV 1983, 497; Urteile vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, NJW 1987, 3088, 3090; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2).

  • BGH, 19.09.2019 - 1 StR 235/19

    Schlussvortrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft bei vorheriger

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 1 StR 382/17 Rn. 12 und vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17; Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 Rn. 7, BGHSt 14, 265), der zur Aufhebung des Urteils führt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 1 StR 382/17 Rn. 12 und vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17; Urteile vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86 Rn. 24, BGHSt 34, 352 und vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 Rn. 7, BGHSt 14, 265).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 14, 265, 267; 21, 85, 89; Senat, Urt. vom 20. Juli 1976 - 1 StR 327/76 - und NStZ 1989, 583) kann ein Staatsanwalt nach seiner Zeugenvernehmung nicht mehr ohne Verlust der gebotenen Objektivität an der Hauptverhandlung teilnehmen, soweit er dadurch gezwungen wäre, seine eigenen Zeugenangaben zu würdigen.
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 382/17

    Vernehmung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als Zeugen (unzulässige

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60, BGHSt 14, 265; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17 mwN), der zur Aufhebung des Urteils führt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil hierauf beruht (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, NJW 1987, 3088, 3090; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 550/17, NStZ 2018, 482 mwN).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Der Sitzungsstaatsanwalt darf, wenn er als Zeuge in der Hauptverhandlung vernommen worden ist, die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben noch insoweit wahrnehmen, als sie sich von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen lassen (im Anschluß an BGHSt 14, 265).

    Zwar ist an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festzuhalten, daß ein Sitzungsstaatsanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen wird, nicht nur während dieser seiner Vernehmung an der Ausübung der Punktionen des Sitzungsvertreters gehindert und deshalb durch einen anderen Beamten der Staatsanwaltschaft zu ersetzen ist, sondern daß diese Behinderung auch für den Rest der Hauptverhandlung fortbesteht (s. hierzu BGHSt 14, 265 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    An einem Beruhen fehlt es nur, wenn die Möglichkeit, dass der Verstoß das Urteil beeinflusst hat, ausgeschlossen oder nur theoretischer Natur ist (BGHSt 14, 265, 268; 22, 278, 280; Kuckein in KK 6. Aufl. § 337 Rn. 33; Meyer-Goßner aaO § 337 Rn. 37 jew. mwN).
  • OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74

    Gründe für die Ausschließung eines Staatsanwalts von der Ausübung seines Amtes;

    Eine Bestimmung, wonach dem Staatsanwalt die weitere Tätigkeit in Sachen untersagt ist, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen worden ist (vgl. hierzu beim Richter § 22 Nr. 5 StPO ), wurde deshalb nicht in das Gesetz aufgenommen, weil dies angesichts der grundlegenden Entscheidung des BGH (Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 ) in BGHSt 14, 265 = NJW 1960, 1358 für entbehrlich gehalten wurde.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1960 (BGHSt 14, 265) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 29, 236; GA 67, 436; 71, 92; JW 1933, 523 Nr. 17) ausgeführt, der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt könne in derselben Hauptverhandlung in aller Regel nicht weiter als Anklagevertreter tätig sein.

    War im vorliegenden Falle die Mitwirkung des Sitzungsstaatsanwalts in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Ulm unzulässig, weil er als Richter erster Instanz das mit der Berufung angefochtene Urteil erlassen hatte, so wäre dieser Verfahrensverstoß nur dann unschädlich, wenn auszuschließen wäre, daß die innere Bindung des Staatsanwalts an "sein" Urteil seine Tätigkeit in der Berufungsverhandlung, insbesondere seinen Schlußvortrag ( § 258 StPO ), in einem solchen Maße beeinflußt hat, daß auch die Beeinflussung des Gerichts bei der Urteilsfindung im Bereich des Möglichen liegt (BGHSt 14, 265, 268) [BGH 03.05.1960 - 1 StR 155/60] .

  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Sie hat auch beim Vorliegen von Ausschließungsgründen in der Mitwirkung des Staatsanwalts jedenfalls keinen unbedingten Revisionsgrund i.S. von § 338 StPO gesehen (RGSt 29, 236; RG GA 67, 436; 71, 92; RG JW 1933, 523 Nr. 17; BGHSt 14, 265, 267; 21, 85, 89 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]).

    Im wesentlichen wird diese Meinung damit begründet, daß die Erwägungen, mit denen die Rechtsprechung eine weitere Mitwirkung des als Zeuge vernommenen Staatsanwalts für verfahrensrechtlich fehlerhaft und demnach revisionsgerichtlich nachprüfbar halte (vgl. insbesondere RGSt 29, 236; BGHSt 14, 265, 267; 21, 85, 89), [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]in jedem Falle einer Befangenheit des Anklagevertreters durchschlügen (so für den Fall der Mitwirkung eines Staatsanwalts nach voraufgegangener richterlicher Tätigkeit schon OLG Stuttgart NJW 1974, 1394 [OLG Stuttgart 01.04.1974 - 3 Ss 33/74]).

  • BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16

    Recht des letzten Wortes (Äußerung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 480/07

    Vernehmung eines Staatsanwalts als Zeuge und uneingeschränkte Übernahme des

  • BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge;

  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 697/86

    Berücksichtigung von Tatumständen einer weiteren Tat

  • BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 377/88

    Voraussetzungen für eine Vernehmung eines an der Hauptverhandlung als

  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als

  • BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 256/80

    Voraussetzungen eines Aussagenotstandes - Absehen von der Vereidigung bei

  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 854/82

    Unvereinbarkeit einer unzulässigen Beweiswürdigung mit der Stellung der

  • BGH, 25.02.1964 - 1 StR 17/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Meineids - Voraussetzungen für das

  • BGH, 28.10.1970 - 3 StR 235/70

    Wahrnehmung der Aufgaben des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft nach

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