Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 14, 30
  • NJW 1960, 1393
  • MDR 1960, 511



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Wird zitiert von ... (139)  

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68  

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Sie war dadurch bedingt, daß die Sachverständigen aus medizinischer Sicht mit der Auslegung des Urteils des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 30 "Schwierigkeiten" hatten.

    Für die Frage der Zurechnungsfähigkeit sei in jedem Falle das Kräftespiel zwischen Trieb- und Hemmungsvermögen maßgebend (BGHSt 14, 30 ).

    Daß die Sachverständigen Professor Dr. S und Dr. B bei der Auslegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 30 "Schwierigkeiten" hatten, stellt die Sachkunde auf ihrem Fachgebiet nicht in Frage.

    Wie die Jugendkammer und die Sachverständigen nicht verkannt haben, hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 57, 76; 73, 121; HRR 1936 Nr. 1463) entsprechend den Erfordernissen des § 51 StGB hierzu einen "juristischen Krankheitsbegriff" (vgl. R. Lange in: Beiträge zur Sexualforschung, 28. Heft S. 1) entwickelt, der in der Entscheidung BGHSt 14, 30, 32 des näheren umschrieben und der ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird.

    Bezeichnend dafür ist, daß auch im vorliegenden Falle die Sachverständigen Professor Dr. S und Dr. B in ihrem vorbereitenden schriftlichen Gutachten sich für die Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB ausgesprochen, jedoch in der Hauptverhandlung erklärt haben, sie seien zu dieser Auffassung nur gekommen, weil sie Schwierigkeiten mit der Auslegung der Entscheidung BGHSt 14, 30 ff gehabt hätten.

    Dabei ist nicht zu verkennen, daß der oben erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 30 eine Auffassung zugrunde liegt, die gerade von Forschern vertreten wird, die auf diesem Sondergebiet tätig sind.

    Jedoch sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten, da sie von dem erörterten Mangel nicht berührt werden (BGHSt 14, 30, 34).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06  

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (vgl. BGH, Urteile vom 27. November 1959 - 4 StR 394/95 - BGHSt 14, 30 und vom 21. November 1969 - 3 StR 249/68 - BGHSt 23, 176 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76  

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 57, 76;73, 121) zu § 51 StGB a.F. einen ?juristischen Krankheitsbegriff" entwickelt, der in der Entscheidung BGHSt 14, 30 [32] des näheren umschrieben und der ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird.
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