Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,266
BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60 (https://dejure.org/1960,266)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1960 - 4 StR 193/60 (https://dejure.org/1960,266)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 (https://dejure.org/1960,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 306
  • NJW 1960, 1774
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.04.1936 - 1 D 1033/35

    1. Was ist i. S. des § 44 StPO. unter einem unabwendbaren Zufall zu verstehen? 2.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Eine Ausnahme bildet lediglich der Strafprozeß (vgl. RGSt 70, 186 [191 f.]; BGHSt 14, 306 [308]).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Das gilt jedoch nur dann, wenn der Gesuchsteller nicht durch eigenes Verschulden zur Versäumung der Frist beigetragen hat (BGHSt 14, 306, 308) [BGH 25.05.1960 - 4 StR 193/60].

    Nach alledem unterscheidet der vorliegende Fall sich wesentlich von dem Sachverhalt, welcher dem Revisionsurteil BGHSt 14, 306 zugrunde liegt.

  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Damit hat der Gesetzgeber auf die bereits etablierte höchstrichterliche Rechtsprechung Bezug genommen, der zufolge die schuldhafte Fristversäumnis des Verteidigers für den Angeklagten einen "unabwendbaren Zufall" im Sinne des § 44 StPO a.F. bedeutete, und die sich hierzu nicht nur auf das besondere Schutzbedürfnis des um "Ehre und Freiheit" kämpfenden Angeklagten (hierzu BayObLG, Beschluss vom 16. Januar 1970 - GSSt 1/70, BayObLGSt 1970, 9, 17 f.) sondern auch darauf stützte, dass in der Strafprozessordnung eine dem § 232 Abs. 2 ZPO a.F. (dem jetzigen § 85 Abs. 2 ZPO) entsprechende Vorschrift fehlt (RG, Beschluss vom 7. April 1936 - 1 D 1033/35, RGSt 70, 186, 191; an diese Entscheidung anknüpfend BGH, Beschluss vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60, BGHSt 14, 306).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Wohl ist im Strafverfahren nach ständiger Rechtsprechung einem Angeklagten bei fehlendem eigenen Verschulden das Verschulden seines Verteidigers nicht anzulasten (vgl. z.B. BGHSt 14, 306, 308).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 340/21

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Betroffenen

    Ein Verschulden des gewählten Verteidigers oder ein Kanzleiverschulden kann dem Betroffenen nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 351; BGHSt 14, 306, 308); zu einer Überwachung seines Verteidigers ist er nicht verpflichtet (BGH NStZ 1990, 25).
  • BGH, 14.10.2010 - 5 StR 418/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumen der Frist zur Begründung der

    Den Angeklagten trifft an der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch den Pflichtverteidiger auch kein die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO erfüllendes Mitverschulden (vgl. BGHSt 14, 306, 308; 25, 89, 93 f.; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 44 Rdn. 18).
  • BGH, 27.02.1973 - 1 StR 14/73

    Für den Angeklagten unabwendbarer Zufall bei vorsätzlicher Überschreitung der

    Voraussetzung für ein Wiedereinsetzungsbegehren in derartigen Fällen ist jedoch, daß der Gesuchsteller nicht durch eigenes Verschulden zur Fristversäumung beigetragen hat (BGHSt 14, 306, 308; BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72).

    Sein Mitverschulden kann dann darin liegen, daß er selbst nichts unternimmt, obwohl er mit einer schuldhaften Fristversäumnis durch den Verteidiger rechnet oder rechnen muß (vgl. BGHSt 14, 306, 309).

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91

    Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung -

    Das folgt aus einem besonderen schutzwürdigen Interesse des Angeklagten, wenn dieser durch Fristversäumung seines Verteidigers in die Gefahr eines - unter Umständen ungerechtfertigten - Schuld- und Rechtsfolgenausspruches geriete (BGHSt 14, 306 ; BGHSt 26, 126 ).
  • BGH, 19.07.1972 - 1 StR 267/72

    Voraussetzungen für ein Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Anders liegt es aber, wenn den Verurteilten ein Mitverschulden trifft (BGHSt 14, 306, 308) [BGH 25.05.1960 - 4 StR 193/60].

    Daher ist auch bei dem Angeklagten persönlich der vorzeitige Wegfall eines möglicherweise zunächst der Fristwahrung entgegenstehenden Hindernisses und somit eine prozessual vorwerfbare Untätigkeit nicht auszuschließen (vgl. BGHSt 14, 308 [BGH 25.05.1960 - 4 StR 193/60]/309).

  • LG Hamburg, 08.05.2015 - 603 Qs 125/15

    Hauptverhandlungstermin in Bußgeldverfahren - Wiedereinsetzung bei Versäumung

  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10

    Verletzung des gerichtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren durch Ablehnung einer

  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 53 Ss OWi 14/20

    Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers im Bußgeldverfahren

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09

    Strafaussetzung: Widerruf der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

  • OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss OWi 114 B/09

    Fristbeginn für Urteilsergänzung nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

  • OLG Brandenburg, 03.01.2020 - 53 Ss OWi 709/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91

    Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des

  • BGH, 17.07.1970 - 3 StR 1/70

    Anforderungen an den Inhalt eines Gesuchs um Wiedereinsetzung des Verfahrens in

  • OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 1 Ss OWi 26/19

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots im Bußgeldverfahren

  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 445/89

    Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs - Verschulden an der Wahrung

  • OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 53 Ss OWi 4/19

    Bestimmung einer angemessenen Geldbuße bei Überschreitung der

  • KG, 19.12.1996 - 1 Ss 255/96

    Abgrenzung zwischen Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Ablehnung eines

  • OLG Düsseldorf, 13.12.1995 - 1 Ws 899/95
  • OLG Köln, 22.07.1977 - Ss 397/77

    Wiedereinsetzung bei vom Verteidiger verschuldeter Versäumung der

  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 330/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 14.02.1979 - 2 StR 676/78

    Fristversäumnis für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • BGH, 24.05.1976 - 2 StR 136/76

    Bildung einer Gesamtstrafe mit nach der Verurteilung abgeurteilten Straftaten -

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 32/73

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision und Wiedereinsetzung in den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht