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   BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60   

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BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60 (https://dejure.org/1960,710)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1960 - 5 StR 106/60 (https://dejure.org/1960,710)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1960 - 5 StR 106/60 (https://dejure.org/1960,710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 319
  • NJW 1960, 1533
  • MDR 1960, 862
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 23.09.1914 - V 963/12

    Wer ein Zeichen als Warenzeichen gebraucht, kann sich gegenüber einer Verfolgung

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  • RG, 22.05.1919 - I 709/18

    Kann auf Einziehung nach §§ 7; 10 und 14 BRVO. gegen Preistreiberei v. 8. Mai

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  • RG, 11.05.1920 - IV 645/19

    6. 1. Hat die in § 15 NMG., in § 1 Abs. 2 IrreführungsVO. und in Art. I

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  • RG, 16.04.1931 - III 34/31

    Darf der Strafrichter nachprüfen, ob den Lehrer hinsichtlich der Feststellung des

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  • RG, 03.07.1923 - IV 229/23

    Ist rechtliches Zusammentreffen der Tatbestände des § 257 Abs. 3 und des § 258

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  • RG, 25.04.1929 - II 1318/28

    Kann Hinterziehung von Einnahmen aus dem Branntweinmonopol zugleich als Betrug

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  • RG, 21.02.1921 - III 975/20

    Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten

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  • OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19

    Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

    Eine solche Anfrage eines Oberlandesgerichts bei einem anderen ist im Gesetz zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, aber gleichwohl zulässig (BGHSt 14, 319 ff.).
  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

    Mit Beschluss vom selben Tag hat der Senat beim Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg angefragt (zu dieser Anfragemöglichkeit vgl.: BGHSt 14, 319 ff.), ob dieser an seiner Rechtsauffassung, dass ein reiner Taschenrechner nicht unter § 23 Abs. 1a StVO falle, festhalte.
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Er darf unmittelbar entscheiden; denn der 5. Strafsenat und auch der 2. und der 4. Strafsenat widersprechen nicht dieser Änderung der Rechtsprechung (BGHSt 14, 319, 320) [BGH 21.06.1960 - 5 StR 106/60].
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Damit entfällt eine Verpflichtung des Senats zur Divergenzvorlage (BGHSt 14, 319/320; 17, 399/401; KK/Hannich StPO 6. Aufl. § 121 GVG Rn. 30; LR/Franke StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 45; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 121 GVG Rn. 7).
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Um die hieraus sich ergebende vorschriftsmäßige Besetzung des GS zu ermitteln, hat der GS - im Rahmen seiner Kompetenz (vgl. BGHSt 14, 319, 320; H. W. Müller "Die Ausgestaltung des GS in der Verwaltungsgerichtsbarkeit" in "Staatsbürger und Staatsgewalt" II, 1963, S. 558) - bei den Senaten, die bisher über die unter 1) vorgelegte Rechtsfrage entschieden haben, angefragt, ob sie an ihrer Rechtsprechung festhalten wollen.
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Dadurch wird aber die Vorlegungspflicht nicht berührt, solange dieser Senat nicht erklärt, an seiner abweichenden Ansicht nicht mehr festzuhalten (vgl. BGHSt 14, 319).
  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Diese Gerichtspraxis, die der Vereinfachung und der Beschleunigung der Verfahren dient, trägt dem Zweck des Gesetzes, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, hinreichend Rechnung (vgl. hierzu die im Beschluß des BGH vom 21. Juni 1960 [NJW 1960 S. 1533] zitierte Rechtsprechung und Literatur zu § 136 GVG): Es bestehen keine Bedenken, diesen Rechtsgedanken auch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen, wie er u.a. in § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 1954 (nicht veröffentlicht) zum Ausdruck kommt (vgl. a. Koehler, VwGO, Anm. VIII Ziff. 2 zu § 11 VwGO).
  • OLG Naumburg, 25.01.2000 - 2 Ss 380/99

    Beschränkbarkeit der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch durch das

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  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73

    Rückgabe einer Vorlage an das Oberlandesgericht bei Abweichung von einer

    Damit sind die Vorlagevoraussetzungen entfallen, und die Sache ist an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückzugeben (vgl. für den Fall, daß das andere-Oberlandesgericht auf Antrage erklärt, an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht festhalten zu wollen: BGHSt 14, 319; 18, 268 [269]; Beschl. v. 9.12.60 - 1 StR 359/60 - mitgeteilt NJW 1961, 704 Nr. 54; zustimmend Jansen, FGG 2. Aufl. § 28 Rn. 31 zu FN 99; Keidel, FGG 10. Aufl. § 28 Rn. 32).
  • BGH, 12.11.1969 - 4 StR 527/68

    Rechtsmittel

    Nach Abgabe dieser Erklärung sind die Voraussetzungen der Vorlegung entfallen (BGHSt 14, 319).
  • OLG Celle, 18.12.1985 - 3 Ws 78/86
  • BGH, 11.01.1979 - 4 StR 668/78

    Vorlagefrage, ob es zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens gehört,

  • BGH, 10.04.1963 - 4 StR 73/63

    Befugnisse der im Land Nordrhein-Westfalen bei den Regierungspräsidenten als

  • BGH, 09.12.1960 - 1 StR 359/60

    Rechtsmittel

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