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   BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59   

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BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59 (https://dejure.org/1959,808)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1959 - 2 StR 486/59 (https://dejure.org/1959,808)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - 2 StR 486/59 (https://dejure.org/1959,808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 48
  • NJW 1960, 779
  • MDR 1960, 416
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 30.09.1892 - 2296/92

    Wer ist zur Stellung des Strafantrages berechtigt, wenn einer in der

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  • RG, 12.10.1914 - I 590/14

    1. Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. auch gegenüber

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  • RG, 02.03.1918 - V 880/17

    Sind bei einer gegen eine Personenmehrheit gerichteten beleidigenden Kundgebung

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  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Ob jemand, der gegen einen einzelnen, namentlich nicht genannten Angehörigen eines bestimmten Personenkreises einen ehrenkränkenden Verdacht äußert, damit alle Angehörigen dieser Personengruppe beleidigt, hängt von den näheren Umständen des Falles - wie z.B. Größe und Umfang der Personengruppe, Bekanntheit oder leichte Feststellbarkeit aller zu der Gruppe gehörenden Personen - ab (im Anschluß an BGHSt 14, 48).

    Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 246; 52, 159; RG LZ 1915, 60) entschieden hat (BGHSt 14, 48), kann eine Sammel(Kollektiv)-Beleidigung auch in der Form begangen werden, daß der Täter die beleidigte Personengesamtheit nicht im ganzen anspricht, sondern seine ehrverletzende Äußerung nur auf eine einzige Person bezieht, die er jedoch ausschließlich dadurch in ihrer Individualität kennzeichnet, daß er ihre Zugehörigkeit zu der in Betracht kommenden Personengruppe mitteilt.

    Es trifft auch, da die in Betracht kommenden Straftatbestände kein absichtliches Handeln voraussetzen, dann zu, wenn der Täter zwar ohne eine solche Zielsetzung handelt, aber doch erkennt, daß seine Äußerung den Verdacht unehrenhaften Verhaltens auf alle zu der Gruppe gehörenden Personen wirft, und sich ihrer gleichwohl nicht enthält (so im Ergebnis RGSt 52, 159, BGHSt 14, 48).

    Den von der Revision angeführten Entscheidungen BGH LM BGB § 826, Gb Nr. 3 und BGHZ 24, 200 kann nichts entnommen werden, was gegen die rechtliche Betrachtungsweise in BGHSt 14, 48 spräche, der sich das Landgericht bei seiner Entscheidung angeschlossen hat.

    Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. RGSt 34, 222; 48, 414; RG HRR 1940 Nr. 1180) und der Bundesgerichtshof in BGHSt 14, 48 bestätigt; denn die wissentlich falsche Behauptung ehrenkränkender Tatsachen läuft, wenn sie angriffsweise vorgebracht wird, den Anforderungen des Rechts und der Sittlichkeit unter allen Umständen derart zuwider, daß sie grundsätzlich und ohne jede Ausnahme niemals als Wahrnehmung eines vom Recht zugelassenen Interesses bewertet werden kann.

  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62

    Verwicklung eines Ministers in die "Call-Girl-Affäre" - Führen des

    Ein Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 14, 48 kann diese Feststellungen nicht ersetzen.
  • OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
    Indessen ist der Umfang der dem Täter somit obliegenden Prüfungspflicht nicht in allen Fällen gleich zu bewerten; vielmehr ist die Sorgfalt, die er in der Wahrheitsfrage zu beachten hat, situations- und konfliktabhängig (vgl. BGHSt 3, 73 ff. (75); BGHSt 14, 48 ff. (51); OLG Köln, a.a.O.; Herdegen, LK, § 193 Rdnr. 21).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

    Inwieweit solche Angriffe, die die Ehre eines Zeugen berühren, erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGHR aaO Verteidigungsverhalten 14 m.w.N.; BGH StV 1985, 146, 147).
  • AG Hamburg, 06.12.2001 - 134 Cs 7101 Js 44/01

    Beleidigung: Üble Nachrede durch anonymisierte Berichterstattung

    Der Angeklagte hat seine Behauptungen auch "in Beziehung auf einen anderen" i.S.d. § 186 StGB aufgestellt, und zwar in bezug auf den Zeugen P. Entscheidend für dieses Tatbestandsmerkmal ist nicht die Namensnennung, sondern die Erkennbarkeit der gemeinten Person (allg. Ansicht, vgl. BGHSt 14, 48, 49 f.; BGHSt 9, 17, 18; OLG Köln, OLGSt § 186, S. 11, 12; OLG Braunschweig, NdsRPfl. 1965, 210; konkludent auch OLG Hamburg, NJW 1984, S. 1130, 1131; Schönke/Schröder-Lenckner, § 186 Rdn. 9; SK-Rudolphi, § 186 Rdn. 12; NK-Zazcyk, § 186 Rdn. 13).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten -

    Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3; Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).
  • VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Anders als in den von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (Urteil v. 08.12.1959 - 2 StR 486/59, BGHSt 14, 48; Urteil v. 18.02.1964 - 1 StR 572/63, BGHSt 19, 235) ging es dem BlnBDI dementsprechend auch nicht darum, den Verdacht des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch seinen Bericht auf alle Markt- und Meinungsforschungsinstitute in Berlin, also die Gruppe dieser Institute zu lenken.
  • OLG Nürnberg, 21.10.1966 - 6 U 65/66

    Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften, die als Idealverein organisiert sind;

    Es ist anerkannt, daß der Beleidiger sich nur dann auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen kann, wenn er eine unwahre Behauptung auf Grund gewissenhafter, ihm möglicher und zumutbarer Prüfung für wahr gehalten hat (BGH NJW 60, 779).
  • BGH, 08.07.1980 - 5 StR 667/79

    Irrige Annahme der Angeklagten, Kriminalpolizeiinspektion sei Bestandteil der

    Es möchte die Revision als unbegründet verwerfen, sieht sich daran aber durch mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 3, 73 [BGH 26.06.1952 - 5 StR 382/52]; 14, 48; BGH NJW 1952, 194; 1953, 1722) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGSt 1955, 189; 1961, 46) gehindert.
  • BGH, 26.09.1961 - 5 StR 402/61

    Rechtsmittel

    Sollte der Angeklagte geglaubt haben, sich trotzdem in den Grenzen der Wahrnehmung berechtigter Interessen zu bewegen, so hätte er sich über den Umfang eines Rechtfertigungsgrundes geirrt und somit im Verbotsirrtum gehandelt (BGH 2 StR 486/59 vom 8. Dezember 1959, insoweit BGHSt 14, 48 nicht mit abgedruckt).
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